13.07.2015 Aufrufe

Die Lebenszeugnisse Oswalds von Wolkenstein. Edition und ...

Die Lebenszeugnisse Oswalds von Wolkenstein. Edition und ...

Die Lebenszeugnisse Oswalds von Wolkenstein. Edition und ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Meran Andre haller purg(er) zw Jnspruke |15| Datum Am Suntagnach Bartholomei anno d(o)m(nini) (etc.) Quadragesimoprimo †|16|in dorso: (BV) d(er) Rittn(er) sachRittne(er)Der Rittn(er) vrtaillNr. 331Oswald <strong>von</strong> <strong>Wolkenstein</strong> fasst zusammen, was seinen Informationenzufolge der Landeshauptmann beim Hofrecht in Bozen gegen ihn vorgebrachthat <strong>und</strong> was daraufhin beschlossen wurde (Des LandeshauptmannsAnklage <strong>und</strong> das Urteil).Abschriftensammlung, 1.H.15.Jh.; Papier; 1 Foliobogen, je Seite 220 mm b x 315mm h, unfoliert, fol.1r–2r beschrieben, fol.2v nur zur Hälfte beschriebenGermanisches Nationalmuseum Nürnberg, <strong>Wolkenstein</strong>–Archiv, Fasz. 18, zweiteAbschriftensammlung, fol. 1v, als ‘Des haubtma(n)s klag vnd vrtail’ bezeichnetVorwurfsvoll beginnt Oswald <strong>von</strong> <strong>Wolkenstein</strong> sein Resümee mit der Feststellung,dass in seiner Vorladung 1 die für den Rechtstag in Bozen aktuellen Beschwerdennicht angesprochen worden seien <strong>und</strong> dass die Verhandlung schon am ersten Tagabgeschlossen gewesen sei, was bedeutet, dass er keine Gelegenheit hatte, sich füreine Rechtfertigung vorzubereiten <strong>und</strong> doch noch vor Gericht zu erscheinen. Dannfasst er die wichtigsten Anschuldigungen des Landeshauptmanns zusammen: Enteignungder Ochsen, Nichtbefolgung der dringenden Friedensappelle der Anwälte,Widerstand vor Gericht im Liechtensteiner Prozess, schließlich Gefangennahme<strong>und</strong> Folterung <strong>von</strong> Briefboten zwischen dem Matscher <strong>und</strong> Anton <strong>von</strong> Thun.Dabei hätten weder der Matscher, noch der Tunner, noch die Rittner ihn alsjeweils Geschädigte vor Gericht zur Verantwortung gezogen, vielmehr sei alleszusammen durch den Landeshauptmann eingeklagt <strong>und</strong> kurzerhand ohne weitereTermine <strong>und</strong> Stellungnahmen abgeurteilt worden.331 1 Vgl. Nr. 328 <strong>von</strong> 1441 August 12.146

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!