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Die Lebenszeugnisse Oswalds von Wolkenstein. Edition und ...

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nagst(e)n sand marteins tag |14| geb(e)n zu praunegkh des montagsvor petri (et) paulj app(osto)lor(um) e Anno d(o)m(ini) (etc.) xlj jar|15|Beglaubigungsinstrument: 1 SI; auf der Textseite unter Papier, grün, Durchmesser= 2 cm 3Nr. 314Konzept zu einem Brief, in dem Oswald <strong>von</strong> <strong>Wolkenstein</strong> den LandeshauptmannGraf Ulrich <strong>von</strong> Matsch <strong>und</strong> den Ritter Wolfhart Fuchs<strong>von</strong> Fuchsberg informiert, dass er <strong>und</strong> der Gufidauner den Rittnernihren Rechtsstandpunkt dargelegt hätten.Konzept; Papier; 215 mm b x 125 mm hGermanisches Nationalmuseum Nürnberg, <strong>Wolkenstein</strong>–Archiv, Fasz. 18Oswald <strong>von</strong> <strong>Wolkenstein</strong> wendet sich hier an den Landeshauptmann Vogt Ulrich<strong>von</strong> Matsch <strong>und</strong> an Wolfhart Fuchs <strong>von</strong> Fuchsberg, die nach der Abreise HerzogFriedrichs V. <strong>und</strong> des jungen Sigm<strong>und</strong> zusammen mit Bischof Georg <strong>von</strong> Brixenden Regentschaftsrat für Tirol gebildet haben. <strong>Die</strong> beiden hatten ihm zuvor mindestenszwei Mal in der Rittener Streitsache geschrieben <strong>und</strong> ihn wahrscheinlichvermahnt. Jetzt informiert er sie <strong>von</strong> seinem <strong>und</strong> des Gufidauners Beschwerdebriefan die Gemeinde auf dem Ritten. 1 Er zitiert die wichtigsten Passagendaraus, die auch als Antwort auf die Mahnungen <strong>von</strong> Seiten der ‘Anwälte desKönigs’ zu verstehen sind, <strong>und</strong> er streicht die unverschämte Reaktion der Rittnerheraus: Offen protzen sie mit ihrem Beharren auf der Nutzung <strong>von</strong> privatenGr<strong>und</strong>stücken. <strong>Die</strong> Adressaten sollen begreifen, <strong>von</strong> wem der Rechtsbruch ausgeht.<strong>Die</strong> Rittner hätten keinerlei rechtmäßigen Anspruch auf sein ‘väterlichesErbe’, einen solchen müssten sie erst vor zuständigen Gerichten nach Landrechtzu erwerben suchen.e Unterbrechung durch Siegelabdeckung3 Das Siegel gehörte ursprünglich wohl zum Beschwerdebrief.314 1 Vgl. das vorhergehende Stück vom 26. Juni 1441.108

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