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Die Lebenszeugnisse Oswalds von Wolkenstein. Edition und ...

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Im Februar 1440 hatten Hans Gerhart <strong>und</strong> Christoph Stempfl bereitwillig bestätigt,dass es Frau Martha <strong>von</strong> Liechtenstein war, die 1429 den Prozess mitOswald <strong>von</strong> <strong>Wolkenstein</strong> um Erbanteile abgebrochen hatte <strong>und</strong> die Streitfragendamit unbeantwortet ließ . 1 Einen Monat später hatte Niklas Hagen (Hager?) als<strong>von</strong> Kaspar <strong>von</strong> Gufidaun eingesetzter Unterrichter ein vorsichtig formuliertesUrteil zugunsten <strong>Oswalds</strong> ausgesprochen. 2 Daraufhin wandten sich die BrüderLiechtenstein an einen Entscheidungsträger, der nicht daran dachte, dem <strong>Wolkenstein</strong>ergefällig zu sein.Schon 1418 hatte Oswald <strong>von</strong> <strong>Wolkenstein</strong> sich beklagt, weil der damalige LandeshauptmannVogt Wilhelm <strong>von</strong> Matsch ihn wegen Geldstreitigkeiten mit seinerSchwester Martha mehrmals vorgeladen hatte, obwohl er doch wusste, dassder <strong>Wolkenstein</strong>er in Ungnade des Landesfürsten war <strong>und</strong> sich deshalb nichtvor dem Hofgericht blicken lassen konnte. 3 Oswald hielt das für eine Art desSchaden-Trachtens. Vom Nachfolger im Amt des Hauptmanns an der Etsch,Vogt Ulrich (VIII.) <strong>von</strong> Matsch, konnte Oswald höchstens Gerechtigkeit, aberkeine fre<strong>und</strong>liche Gesinnung erwarten. <strong>Die</strong>ser getreue Begleiter Herzog Friedrichsd.Ä. in dessen letzten zehn Lebensjahren, der den nachfolgenden Herrenaus dem Hause Österreich, Herzog Friedrich d.J. <strong>und</strong> Herzog Sigm<strong>und</strong> ebensoloyal als Landeshauptmann zu dienen trachtete, hielt den Bruder Michaels <strong>von</strong><strong>Wolkenstein</strong>, auch als dieser längst als Ritter <strong>und</strong> Landherr galt, immer nochoder erst recht für einen rastlosen Störenfried. Streng rief er diesen 1429 vordas Hofgericht, wo bekanntlich Frau Martha <strong>von</strong> Liechtenstein ihre Sache nichtweiter vertrat. 4 Sie wiederholte allerdings ihre Klage <strong>und</strong> bekam Recht, denn 1430wurden Bartholomäus <strong>und</strong> Sigm<strong>und</strong> <strong>von</strong> Gufidaun, in deren Rodenecker Gerichtdie umstrittenen Güter lagen, beauftragt, Frau Martha in ihrem Besitz zu beschirmen<strong>und</strong> Behinderungen nicht mehr zu dulden. 5 Trotzdem hatte es Kaspar <strong>von</strong>Gufidaun als Erbe des Ende 1430 verstorbenen Bartholomäus zugelassen, dasssein Unterrichter <strong>und</strong> dessen Urteiler sich 1440 zugunsten des <strong>Wolkenstein</strong>ersaussprachen.<strong>Die</strong> Verärgerung des Landeshauptmanns über die juristischen Winkelzüge, durchdie Oswald <strong>von</strong> <strong>Wolkenstein</strong> immer wieder versucht hatte, seine vermeintlichenAnsprüche gegenüber seiner Schwester Martha durchzusetzen, ist nach dieserlangen Vorgeschichte verständlich. Der vorliegende ‘offene Brief’, als “versigeltvrtail” bezeichnet, richtet sich nicht direkt an den <strong>Wolkenstein</strong>er, sondern andie für das Mühlbacher Urteil Verantwortlichen. Bartholomäus <strong>von</strong> Liechtensteinhatte nämlich inzwischen an das Hofrecht appelliert: Er sprach <strong>von</strong> etlichenGütern <strong>und</strong> Zinsen im Gericht Rodeneck, die <strong>von</strong> seiner Mutter länger, als es301 1 Vgl. Nr. 299 <strong>von</strong> 1440 Februar 24.2 Vgl. Nr. 300 <strong>von</strong> 1440 März 22.3 Vgl. <strong>Lebenszeugnisse</strong> Bd. 1, Nr. 86 <strong>von</strong> 1418 November 6.4 Vgl. <strong>Lebenszeugnisse</strong>, Bd. 3, Nr. 203 <strong>von</strong> 1429 November 2.5 Vgl. <strong>Lebenszeugnisse</strong>, Bd. 3, Nr. 210 <strong>von</strong> 1430 Februar 11.74

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