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Die Lebenszeugnisse Oswalds von Wolkenstein. Edition und ...

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in dorso: (BV) 1438 .V(er)b<strong>und</strong>nus zwisch(en) Dennen v(on) wolknstaind(er) lech(en) halb(en) Lech(en) aNr. 2891439 Januar 12 Hans Gerhart schickt als derzeitiger Hofrichter des Hochstifts Brixendem Oswald Zekkolf, Richter zu Vahrn, das Urteil betreffend denGrubhof in Schalders, den Oswald <strong>von</strong> <strong>Wolkenstein</strong> wider BrixnerRechtsgewohnheiten erworben haben soll, vom Hofgericht bestätigtzurück.Original; Papier; 310 mm b x 440 mm hDiözesanarchiv Brixen, Domkapitelarchiv, Lade 64Im Februar 1438 hatte hatten die Bäuerin Christine <strong>und</strong> ihre Söhne den Grubhofin Schalders, gelegen im Ortsteil Kaserbach, um 12 Mark an Oswald <strong>von</strong><strong>Wolkenstein</strong> verkauft <strong>und</strong> waren nach Brixen übersiedelt. Bereits auf der Rückseiteder Verkaufsurk<strong>und</strong>e merkte ein Schreiber des Domkapitels an, dass dieserVerkauf rückgängig zu machen sei, um die Ansprüche <strong>von</strong> Benefiziaten der St.Lorenzkapelle auf jährliche Zinseinnahmen aus dem genannten Hof zu wahren. 1Sehr rasch scheint eine Klage des Domkapitels <strong>und</strong> der beiden Kapläne <strong>von</strong>St. Lorenz in Brixen eingebracht worden zu sein, allerdings ohne Ergebnis. ImDezember 1438 wurde diese Klage beim Landgericht Salern, dessen Sitz damals inVahrn lag, zum zweiten Mal vorgebracht. <strong>Die</strong> entsprechende Verhandlung wurdevom stellvertetenden Landrichter, Oswald Zekkolf, protokollarisch festgehalten,unter anderem, um den Klägern die Appellation an das Hofgericht des HochstiftsBrixen zu erleichtern. 2Im vorliegenden Schreiben bestätigt der angesehene Brixner Bürger Hans Gerhartals Hofrichter des Bischofs den Empfang des Verhandlungsprotokolls sowie das288 a Dorsalvermerk auf fol. 34v; 33v <strong>und</strong> 34r leer289 1 Vgl. Nr. 279 <strong>von</strong> 1438 Februar 27.2 Vgl. Nr. 287 <strong>von</strong> 1438 Dezember 20.40

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