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Die Lebenszeugnisse Oswalds von Wolkenstein. Edition und ...

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Infolge <strong>von</strong> Beschädigungen stellenweise schwer lesbar, aber auch nicht leichtverständlich, weil im triumphierenden Zorn verfasst, bietet das Konzept alles andereals einen satztechnisch ausgewogenen Text. Wenn Oswald <strong>von</strong> <strong>Wolkenstein</strong>dies so, wie es hier vorliegt, als ‘Anschlagbrief’ öffentlich in Brixen ausgehängthat, konnte er keine allgemeine Zustimmung erwarten.<strong>Die</strong> Enttarnung des Knechtes Kunz Widmar als <strong>von</strong> den Rittnern besoldeterSpion <strong>und</strong> Attentäter auf Hauenstein hat den Burgherrn empört, aber ihm auchendlich Recht gegeben. Galt bis dahin vor allem er selbst als notorischer Friedensbrecher<strong>und</strong> Rechtsverweigerer, so konnte er jetzt beweisen, dass seine RittnerFehdefeinde noch vor Ablauf eines gebotenen Friedens “grozz mórtt” geplant<strong>und</strong> in die Wege geleitet hatten: Ein Verbrecher namens Kunz Widmar, dener jetzt schon einige Zeit lang gefangen halte, habe dies meistenteils ohne Foltervor ehrbaren Leuten eingestanden. 1 Er publiziere das Geständnis, damit jeder,der darin genannt werde, sich rechtfertigen oder reinwaschen könne, was bisherfreilich noch keiner getan habe. Er <strong>und</strong> sein Bruder Michael hätten die unerhörteGeschichte schriftlich beim Landeshauptmann <strong>und</strong> dem Hofrecht eingeklagt <strong>und</strong>entsprechende Reaktionen gefordert. Das Geständnis des Widmar sei in Bezugauf den Kuhlseisen, den Sengseisen <strong>und</strong> die Rittner insgesamt glaubwürdig. <strong>Die</strong>seLeute seien nicht ehrenwert, sondern müssten wegen solcher Anstiftung zumMord geächtet <strong>und</strong> vernichtet werden.Es sei auch in Bozen öffentlich behauptet worden, dass sich einige im Land ausEigennutz für Herzog Sigm<strong>und</strong> einsetzten <strong>und</strong> dass sie damit dessen Bauernauf dem Ritten geschadet hätten. Was er, Oswald, bisher für Herzog Sigm<strong>und</strong>zu tun vermochte, obwohl es diesem bisher nur wenig genützt habe, sei nichtmehr, als er seinem rechtmäßigen Landesfürsten schulde. Aber was die falschenRittner betreffe, müsse er sich überall <strong>und</strong> vor jedermann beklagen, so langeer <strong>und</strong> die Seinen lebten: Sie nähmen ihm widerrechtlich väterliches Erbe weg,<strong>und</strong> sie hätten in Zeiten eines gebotenen Friedens ihm, seiner Frau <strong>und</strong> seinemBruder nach dem Leben getrachtet. Er wisse auch nicht <strong>von</strong> einem Urteil, diesenLeuten etwas zurückzugeben, denn er sei nie vorgeladen worden. Und wenn dasso nicht zutreffe, finde sich doch in keinem Landrecht die Bestimmung, dassjemand am ersten Verhandlungstag verurteilt werden dürfe, ausgenommen Malefizverbrecher.Sein Fall sei aber widerrechtlich auf solche Weise gehandhabtworden.All(e)n h(er)rn ritt(er)n vnd chnecht(e)n purgern gemain reích(e)nvnd arm(en) Tún ich oswalt vo(n) wolkenstain zu wiss(e)n |1| dýedýsý gschrift an seh(e)n hór(e)n od(er) les(e)n das grozz mórtt sodan etleich ´vb(er) mich in ain(er) gútt(e)n stallung |2| vnd frid(e)n351 1 Vgl. die Vernehmungsprotokolle, Nr. 350.200

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