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Haushaltsplan 2008 - Esslingen

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5. Finanzplanung <strong>2008</strong> bis 2011 mit Investitionsprogramm<br />

5.1. Allgemeines<br />

Nach § 85 Gemeindeordnung hat die Gemeinde ihrer Haushaltswirtschaft eine<br />

5jährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Das erste Planungsjahr der Finanzplanung<br />

ist das laufende Haushaltsjahr. In der Finanzplanung sind Umfang<br />

und Zusammensetzung der voraussichtlichen Ausgaben und die Deckungsmöglichkeiten<br />

darzustellen. Finanzplan und Investitionsprogramm sind jährlich<br />

den Entwicklungen anzupassen und fortzuführen.<br />

5.2. Orientierungsdaten / Haushaltserlass vom 05. Juli 2007<br />

Gemäß § 24 Abs. 3 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) sollen bei<br />

der Aufstellung und Fortschreibung des Finanzplanes die vom Innenministerium<br />

auf der Grundlage der Empfehlungen des Finanzplanungsrates bekannt<br />

gegebenen Orientierungsdaten berücksichtigt werden.<br />

5.3. Verwaltungshaushalt <strong>2008</strong> – 2011<br />

Hauptgruppe 0 – Steuern, Allgemeine Zuweisungen<br />

Grundsteuer A und B<br />

Der Fortschreibung <strong>2008</strong> - 2011 liegt unverändert der Hebesatz von 380 v.H.<br />

zugrunde.<br />

<strong>2008</strong> 15,00 Mio. EUR<br />

2009 15,10 Mio. EUR<br />

2010 15,20 Mio. EUR<br />

2011 15,30 Mio. EUR<br />

Gewerbesteuer<br />

Der Haushaltserlass gibt keine Hinweise zur Entwicklung der Gewerbesteuer.<br />

Die Verwaltung geht – auch unter Berücksichtigung der Änderungen durch das<br />

Unternehmenssteuerreformgesetz – von folgender Entwicklung aus (Hebesatz<br />

gleich bleibend bei 390 v.H.):<br />

Erwartetes Brutto-Aufkommen: nach Abzug der GewSt-Umlage<br />

<strong>2008</strong> 59,00 Mio. EUR 65/390 = 49,17 Mio. EUR<br />

2009 60,00 Mio. EUR 67/390 = 49,69 Mio. EUR<br />

2010 61,00 Mio. EUR 69/390 = 50,21 Mio. EUR<br />

2011 62,00 Mio. EUR 69/390 = 51,03 Mio. EUR

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