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Haushaltsplan 2008 - Esslingen

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Anträge auf die Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben<br />

von über 5.000 Euro sind mit Sichtvermerk des jeweiligen Dezernenten an die<br />

Stadtkämmerei weiterzuleiten. Zuständig für die Genehmigung der vorgenannten<br />

Anträge ist der Finanzbürgermeister. Bei Beträgen bis 5.000 Euro<br />

bleibt es beim bisherigen Verfahren.<br />

Ausgaben der Schulleiterbudgets im VerwHH sind mit Ausgaben der<br />

Schulleiterbudgets im VermHH einseitig deckungsfähig, d.h. Wenigerausgaben<br />

des VerwHH können für Mehrausgaben des VermHH verwendet<br />

werden. Die einseitige Deckungsfähigkeit ist auf 12.782 EUR (25.000 DM –<br />

Wertgrenze für Zuständigkeit der Verwaltung nach Hauptsatzung) pro Jahr<br />

und Schulleiterbudget beschränkt. Über diesen Betrag hinausgehende<br />

Budgetverstärkungen müssen als über- oder außerplanmäßige Ausgaben<br />

genehmigt werden.<br />

Dieselbe Regelung gilt für die Beschaffung von beweglichen Anlagegütern<br />

(Mobiliar, Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände): Diese Positionen aus<br />

dem Vermögenshaushalt sind bis zu einem Betrag von max. 12.782 EUR mit<br />

den Ausgaben aus dem jeweiligen Budget im Verwaltungshaushalt einseitig<br />

deckungsfähig.<br />

Über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben bei Sachausgaben innerhalb eines<br />

Unterabschnitts, die durch Einsparungen bei den Mieten und Nebenkosten an<br />

Gebäudemanagement (Eigenbetrieb Städtische Gebäude <strong>Esslingen</strong>) gedeckt<br />

sind, bedürfen keiner Genehmigung und gelten als genehmigt.<br />

Über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben, die durch Entnahmen aus zweckgebundenen<br />

Rücklagen gedeckt werden können, bedürfen keiner<br />

Genehmigung und gelten als genehmigt.<br />

An die Stelle der Ansätze für Investitionen im Vermögenshaushalt<br />

(Hochbaumaßnahmen, insb. Gruppierung 94) können Zuwendungen an den<br />

Eigenbetrieb Städtische Gebäude <strong>Esslingen</strong> (Gruppierung 930/988) treten,<br />

sofern der Eigenbetrieb die Investitionen tätigen soll. Etwaige Mittel-<br />

Umschichtungen bedürfen keiner Genehmigung und gelten als genehmigt.<br />

Auf die >> Grundsätze für den Haushaltsvollzug

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