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Haushaltsplan 2008 - Esslingen

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3<br />

2.5 Ausführungen zur Wirtschaftslage und zur voraussichtlichen<br />

Entwicklung des Betriebs<br />

Der bestehende Kooperationsvertrag mit dem Verband Region Stuttgart (VRS)<br />

und der Vertrag über Verkehrsverbesserungen der Linie 102, 112 und 105 sind<br />

die Grundlage für die Einnahmenzuweisung des VRS an den SVE.<br />

Bei den Linien 102 und 112 wurden die Fahrgeldeinnahmen vom VRS auf Grund<br />

vorliegender endgültiger Erhebungsdaten des VVS im Jahr 2007 rückwirkend bis<br />

2004 um ca. 81 T€ und jährlich um ca. 33 T€ gekürzt.<br />

Für die Planung <strong>2008</strong> stellt der Kooperationsvertrag mit dem VRS praktisch keinen<br />

Unsicherheitsfaktor dar. Welche Konsequenzen der VRS aus der Kostenanalyse<br />

des Esslinger Busverkehrs zieht, ist nicht bekannt. Der Kooperationsvertrag kann<br />

jedoch nur mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende einer Fahrplanperiode<br />

gekündigt werden.<br />

Die Verbund-Gesellschafter des VVS haben sich auf eine Tarifanpassung zum<br />

01.01.<strong>2008</strong> um insgesamt 2,8 % verständigt. 0,6% davon werden für spezielle<br />

Zwecke verwendet.Nur 2,2 % verbleiben zum Ausgleich allgemeiner Kostensteigerungen.<br />

Mit diesem Prozentsatz werden auch die Alteinnahmen des SVE fortgeschrieben,<br />

die die Grundlage der Planung <strong>2008</strong> bilden.<br />

Der Kürzung der GVFG Mittel bei der Busbeschaffung um ca 48 T€ beim Gelenk-<br />

Bus und ca 36 T€ beim Standardbus bereits ab dem Kalenderjahr 2007 belastet<br />

das Betriebsergebnis über die erhöhten Abschreibungen und den Zinsaufwand<br />

in erhöhtem Maße. Die Beschaffung der 4 Busse in 2006 und der 5 Busse in 2007<br />

kommt bei den Abschreibungen im Jahr <strong>2008</strong> voll zum tragen.<br />

Die Steigerung der Personalkosten wird verursacht durch die Anpassung der Ist-<br />

Zahlen an die Soll-Zahlen im Fahrerbereich, die Schaffung einer Ausbilderstelle<br />

in Verbindung mit der Ausbildung von jährlich zwei Azubis für den Beruf des<br />

Berufskraftfahrers sowie der Fahrerfortbildung und einer Lohnerhöhung von 0,5 %.<br />

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