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Haushaltsplan 2008 - Esslingen

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Beschlussformulierung<br />

Stadt <strong>Esslingen</strong> am Neckar<br />

Beschluss Wirtschaftsplan <strong>2008</strong><br />

Auf Grund von § 14 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 (GBl. S. 22), geändert am<br />

19.07.1999 (GBl. S. 292) und § 13 der Betriebssatzung hat der Gemeinderat der Stadt<br />

<strong>Esslingen</strong> am Neckar am 17.12.2007 (TOP 24) folgenden Wirtschaftsplan für das<br />

Wirtschaftsjahr <strong>2008</strong> beschlossen:<br />

1. Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt:<br />

1.1 im Erfolgsplan mit<br />

Erträgen in Höhe von 106.916.190,00 EUR<br />

Aufwendungen in Höhe von 108.356.190,00 EUR<br />

und einem Jahresgewinn von 0,00 EUR<br />

/ bzw. einem Verlust von -1.440.000,00 EUR<br />

Der Verlust wird auf künftige Rechnung vorgetragen.<br />

1.2 im Vermögensplan mit<br />

Einnahmen und Ausgaben von 20.269.000,00 EUR<br />

dem Gesamtbetrag der vorgesehenen<br />

Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) von 11.391.000,00 EUR<br />

davon: zur Finanzierung betrieblich dringend<br />

notwendiger Investitionen<br />

9.796.000,00 EUR<br />

zur Umschuldung 1.595.000,00 EUR<br />

dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von entfällt<br />

1.3 bei der Stellenplanung nach Vollkräften mit 960,00 VK<br />

1.4 Der Verlust wird auf die Wirtschaftsjahre 2009 ff vorgetragen. (s. Ziff. 2 Vorbericht)<br />

1.5 Der im Vermögensplan für das Jahr <strong>2008</strong> insgesamt ausgewiesene Darlehensrahmen<br />

wird als Planungsgrundlage genehmigt. Der Vollzug der Darlehensaufnahme durch die<br />

Betriebsleitung bleibt bis zur Beschlussfassung über die konkrete Investition (Investitionsbeschluss)<br />

durch das zuständige Gremium (Betriebsausschuss bzw. Gemeinderat) gesperrt.<br />

2. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 15.000.000,00 EUR<br />

KE Wirtschaftsplan <strong>2008</strong> Seite 4

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