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Zwischen Arktis Adria und Armenien

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Isfahan – Moskau – Amsterdam 55<br />

Hatten also die gosti ihre Interessen in dem zweiten Vertrag zwar besser wahren<br />

können als im ersten, so erzielte jedoch auch die Armenische Handelskompanie bald<br />

nach Vertragsschluss eine Verbesserung ihrer Stellung auf dem russischen Markt.<br />

Denn am 21. Mai 1673 versammelte A. S. Matveev erneut die hauptstädtischen Großkaufleute<br />

mit V. Šorin an der Spitze, um ihnen einen zarischen Ukas vorzulesen,<br />

demzufolge der persisch-russische Handel in Astrachan’ konzentriert werden sollte,<br />

fürderhin also weder moskauische Kaufleute nach Persien noch persische Kaufleute<br />

ins Innere des Moskauer Staates reisen dürften. Die Mitglieder der Armenischen<br />

Handelskompanie indes sollten davon ausgenommen bleiben 84 . Während die gosti<br />

aufgr<strong>und</strong> der Willkür persischer Behörden auf ihr Recht, im Inneren des Nachbarlandes<br />

Geschäfte zu tätigen, leichten Herzens verzichteten <strong>und</strong> das Verbot einer Weiterreise<br />

von Persern, Indern <strong>und</strong> anderen orientalischen Kaufleuten über Astrachan’<br />

hinaus begrüßten, warnten sie vor dem ungesetzlichen Handelsgebaren der Armenier<br />

in Moskau <strong>und</strong> andernorts: Diese würden „mit allen möglichen Leuten Kleinhandel<br />

mit ihren Waren zu hohen Preisen betreiben, hingegen die besten russischen Waren<br />

zu niedrigem Preis erwerben“ 85 . Zusätzlich holte A. S. Matveev auch die Meinung<br />

des noch in Moskau befindlichen G. Lusikjan zu dem Ukas ein. Der Armenier beruhigte<br />

den Kanzler sowohl hinsichtlich etwaiger negativer Reaktionen des Schahs<br />

auf den Ukas wie in Bezug auf die Vorwürfe der gosti: „Wir, die Armenier, werden<br />

weder mit Tabak handeln noch Russen betrügen, weil wir Christen sind.“ 86 Der Ukas<br />

des Zaren vom Mai 1673 konsolidierte also die im Vertrag vom Februar desselben<br />

Jahres partiell geschwächte Stellung armenischer Kaufleute. Das Recht, als einzige<br />

orientalische Kaufmannsgruppe auch über Astrachan’ hinaus in den Moskauer Staat<br />

einreisen zu können, gewährte ihnen deutliche Vorteile vor allem vor ihren indischen<br />

Konkurrenten.<br />

Im Unterschied zum Vertrag von 1667, mit dem der Zar Privat- <strong>und</strong> Staatsinteressen<br />

durchsetzte, diejenigen der gosti aber überging, war die Übereinkunft von<br />

1673 das Ergebnis eines Kompromisses zwischen diesen Interessenpolen. Während<br />

der Zar zwar in eingeschränktem Umfang sein fiskalisches Anliegen festschreiben<br />

konnte, aber in handels-, geld- <strong>und</strong> bündnispolitischer Hinsicht zurückstecken musste,<br />

erzielte die moskauische Kaufmannschaft mit der Rücknahme des den Armeniern<br />

Vertrages von 1673 in Erfahrung gebracht hatte. Vgl. hierzu die informationsträchtige Dokumentation:<br />

Åthskillige Papper Ryske Handeln angående/mäst papper effter J. Lillienhoff som han Med sig i<br />

Musco hafft. 1673 och 1674, in: UUB, Nordinska samlingen, vol. 438: Diplomatica Sveco-Moscovitica,<br />

fol. 194–359.<br />

84 Solov’ev: Istorija Rossii kn. VI, t. 11–12, S. 571. Vgl. auch Kukanova: Očerki S. 53 <strong>und</strong> 82; sowie Tri<br />

gramoty Astrachanskomu voevode bojarinu knjazju Jakovu Odoevskomu, otnositel’no preimuščestv<br />

Armjanskoj Kompanii. Moskau, 31. Mai–20. Juni 1673, in: Dopolnenija k Aktam istoričeskim,<br />

sobrannyja i izdannyja Archeografičeskoju komissieju. Band 6 [1670–1676]. S.-Peterburg 1857,<br />

Dok. Nr. 80, S. 286–289.<br />

85 Zitiert nach Solov’ev: Istorija Rossii kn. VI, t. 11–12, S. 572.<br />

86 Ebenda S. 572–573 (Zitat S. 573). – Hier wie bei anderen Entscheidungen des Zaren hinsichtlich des<br />

Orienthandels „mag die Tatsache eine Rolle gespielt haben, daß die Armenier, wenn auch Ketzer, so<br />

doch Christen waren“ (Nolte: Religiöse Toleranz S. 93 n).<br />

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