Deutscher Bundestag
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 18. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. März 2017<br />
Hans-Christian Ströbele<br />
(A)<br />
rechts ist dringend erforderlich. Dieser Gesetzentwurf<br />
leistet das überhaupt nicht.<br />
len, dass diese Informationen verwertet werden dürfen,<br />
erfolgte die Anpassung in dem Entwurf.<br />
(C)<br />
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)<br />
Vizepräsidentin Michaela Noll:<br />
Vielen Dank. – Als Nächste hat das Wort die Kollegin<br />
Bettina Bähr-Losse von der SPD-Fraktion.<br />
(Beifall bei der SPD)<br />
Insgesamt darf bei der Bewertung dieser Fragen nicht<br />
aus den Augen verloren werden, dass es um die Aufklärung<br />
von schweren Straftaten geht. Wenn also Wissenschaft<br />
dabei helfen kann, Verbrechen aufzuklären, sollte<br />
das auch möglich sein und sollte falsche Rücksichtnahme<br />
nicht dazu führen, dass zum Beispiel Mörder geschützt<br />
werden.<br />
(B)<br />
Bettina Bähr-Losse (SPD):<br />
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen<br />
und Kollegen! Meine Damen und Herren! Zu den<br />
Aufgaben des Staates gehört auch, eine funktionierende<br />
Strafrechtspflege zu gewährleisten. Das bedeutet, dass<br />
prozessuale Vorschriften laufend auf Tauglichkeit, Zeitgemäßheit<br />
und Effektivität hin zu überprüfen sind.<br />
Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur effektiveren<br />
und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens<br />
reformiert die Strafprozessordnung an wichtigen<br />
Stellen und ermöglicht eine Verfahrensvereinfachung<br />
und Verfahrensbeschleunigung, die zugleich die Rechte<br />
der am Verfahren Beteiligten wahrt. Er basiert auf der<br />
Untersuchung aller Verfahrensabschnitte des Strafverfahrens<br />
durch eine Expertenkommission.<br />
(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE<br />
GRÜNEN]: Die Vorschläge haben Sie aber<br />
nicht übernommen!)<br />
Der Grat, Herr Ströbele, auf dem wir uns bei diesem Vorhaben<br />
bewegen, ist schmal. Wir wollen und müssen den<br />
Strafanspruch des Staates durchsetzen. Gleichzeitig sind<br />
die Grundrechte der mit Strafe Bedrohten zu sichern und<br />
zu gewährleisten.<br />
Zwei Punkte möchte ich an dieser Stelle in den Fokus<br />
stellen. Die Forensik hat wesentliche Fortschritte<br />
auf dem Gebiet der DNA-Analyse erzielt. Augen-,<br />
Haar- und Hautfarbe einer Person lassen sich mit hoher<br />
Wahrscheinlichkeit bestimmen. Denjenigen, die meinen,<br />
dass dadurch eine Stigmatisierung bestimmter Gruppen<br />
erfolge, halte ich entgegen, dass zahlreiche andere Verdächtige<br />
entlastet werden, die vielleicht vorher unter<br />
Generalverdacht standen. Im Übrigen wäre eine Öffentlichkeitsfahndung<br />
ohne klare Benennung von Äußerlichkeiten<br />
völlig sinnlos. Wenn die technischen Möglichkeiten<br />
diese wichtigen Hinweise für die Ermittlungsarbeit<br />
liefern, muss die Polizei, müssen die Ermittlungsbehörden<br />
in der Lage sein, diese auch zu nutzen.<br />
Davon getrennt zu betrachten sind die sogenannten<br />
Beinahetreffer. Hierzu gab es vor einigen Jahren eine<br />
Entscheidung des Bundesgerichtshofs, dass, so die bisherige<br />
Rechtslage, die bei einer Reihenuntersuchung gewonnene<br />
Information, dass die DNA eines Untersuchten<br />
zwar nicht mit der Tatort-DNA identisch ist, aber ein Verwandtschaftsverhältnis<br />
besteht, weder hätte gewonnen<br />
noch verwertet werden dürfen. In dem damaligen Fall<br />
wurde die erfolgte Verurteilung gleichwohl nicht aufgehoben.<br />
Aber es wurde deutlich auf bestehende Zweifel<br />
an der Verwertbarkeit derartiger Informationen hingewiesen.<br />
Um diese Zweifel zu beseitigen und klarzustel-<br />
(Beifall bei der SPD)<br />
Der zweite wichtige Punkt, den ich herausgreifen<br />
möchte, betrifft den Bereich der Verbesserung der Dokumentation<br />
des Ermittlungsverfahrens. Der Entwurf<br />
knüpft an die jüngst aus Opferschutzgründen erweiterten<br />
Regelungen zur audiovisuellen Aufzeichnung von Zeugenvernehmungen<br />
an und will diese moderat auch auf<br />
einen begrenzten Bereich der Beschuldigtenvernehmung<br />
ausdehnen.<br />
(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE<br />
GRÜNEN]: Nur Tötungsdelikte!)<br />
Bei vorsätzlichen Tötungsdelikten – Herr Ströbele, eine<br />
Sekunde; ich komme jetzt dazu – sowie bei besonders<br />
schutzbedürftigen Personen sollen Vernehmungen des<br />
Beschuldigten im Ermittlungsverfahren grundsätzlich<br />
in Bild und Ton aufgezeichnet werden. Das Recht des<br />
Beschuldigten, in der Hauptverhandlung aussagen zu<br />
können und gehört zu werden, wird dadurch also nicht<br />
beschnitten.<br />
Ich habe eingangs gesagt, dass der Grat, auf dem wir uns<br />
bewegen, schmal ist. Ich setze deshalb auf Ihre konstruktive<br />
Mitarbeit bei kritischen oder strittigen Punkten des<br />
Entwurfs in Gesprächen und Verhandlungen, die dieser<br />
ersten Lesung folgen werden. Ich bin froh, dass wir einen<br />
so erfahrenen Strafverteidiger wie Sie, Herr Ströbele,<br />
(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE<br />
GRÜNEN]: Sie hören ja nicht auf mich!)<br />
und einen engagierten Juristen wie Herrn Sensburg dabei<br />
haben, die sich in diese Verhandlungen wirklich nutzbringend<br />
für alle einbringen können.<br />
Das Justizministerium wird zudem in diesem Monat<br />
ein Symposium abhalten, dessen Inhalte auch Eingang<br />
in den Entwurf finden werden, sodass wir die notwendigen<br />
Reformen zu einem erfolgreichen Abschluss bringen<br />
können; denn das sind wir den Opfern von Gewaltverbrechen<br />
und ihren Hinterbliebenen schuldig.<br />
Vielen Dank.<br />
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)<br />
Vizepräsidentin Michaela Noll:<br />
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Als letzter Redner in<br />
dieser Aussprache spricht nunmehr Alexander Hoffmann<br />
von der CDU/CSU-Fraktion zu Ihnen.<br />
(Beifall bei der CDU/CSU)<br />
(D)