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Deutscher Bundestag

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 18. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. März 2017<br />

Hans-Christian Ströbele<br />

(A)<br />

rechts ist dringend erforderlich. Dieser Gesetzentwurf<br />

leistet das überhaupt nicht.<br />

len, dass diese Informationen verwertet werden dürfen,<br />

erfolgte die Anpassung in dem Entwurf.<br />

(C)<br />

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)<br />

Vizepräsidentin Michaela Noll:<br />

Vielen Dank. – Als Nächste hat das Wort die Kollegin<br />

Bettina Bähr-Losse von der SPD-Fraktion.<br />

(Beifall bei der SPD)<br />

Insgesamt darf bei der Bewertung dieser Fragen nicht<br />

aus den Augen verloren werden, dass es um die Aufklärung<br />

von schweren Straftaten geht. Wenn also Wissenschaft<br />

dabei helfen kann, Verbrechen aufzuklären, sollte<br />

das auch möglich sein und sollte falsche Rücksichtnahme<br />

nicht dazu führen, dass zum Beispiel Mörder geschützt<br />

werden.<br />

(B)<br />

Bettina Bähr-Losse (SPD):<br />

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen<br />

und Kollegen! Meine Damen und Herren! Zu den<br />

Aufgaben des Staates gehört auch, eine funktionierende<br />

Strafrechtspflege zu gewährleisten. Das bedeutet, dass<br />

prozessuale Vorschriften laufend auf Tauglichkeit, Zeitgemäßheit<br />

und Effektivität hin zu überprüfen sind.<br />

Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur effektiveren<br />

und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens<br />

reformiert die Strafprozessordnung an wichtigen<br />

Stellen und ermöglicht eine Verfahrensvereinfachung<br />

und Verfahrensbeschleunigung, die zugleich die Rechte<br />

der am Verfahren Beteiligten wahrt. Er basiert auf der<br />

Untersuchung aller Verfahrensabschnitte des Strafverfahrens<br />

durch eine Expertenkommission.<br />

(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE<br />

GRÜNEN]: Die Vorschläge haben Sie aber<br />

nicht übernommen!)<br />

Der Grat, Herr Ströbele, auf dem wir uns bei diesem Vorhaben<br />

bewegen, ist schmal. Wir wollen und müssen den<br />

Strafanspruch des Staates durchsetzen. Gleichzeitig sind<br />

die Grundrechte der mit Strafe Bedrohten zu sichern und<br />

zu gewährleisten.<br />

Zwei Punkte möchte ich an dieser Stelle in den Fokus<br />

stellen. Die Forensik hat wesentliche Fortschritte<br />

auf dem Gebiet der DNA-Analyse erzielt. Augen-,<br />

Haar- und Hautfarbe einer Person lassen sich mit hoher<br />

Wahrscheinlichkeit bestimmen. Denjenigen, die meinen,<br />

dass dadurch eine Stigmatisierung bestimmter Gruppen<br />

erfolge, halte ich entgegen, dass zahlreiche andere Verdächtige<br />

entlastet werden, die vielleicht vorher unter<br />

Generalverdacht standen. Im Übrigen wäre eine Öffentlichkeitsfahndung<br />

ohne klare Benennung von Äußerlichkeiten<br />

völlig sinnlos. Wenn die technischen Möglichkeiten<br />

diese wichtigen Hinweise für die Ermittlungsarbeit<br />

liefern, muss die Polizei, müssen die Ermittlungsbehörden<br />

in der Lage sein, diese auch zu nutzen.<br />

Davon getrennt zu betrachten sind die sogenannten<br />

Beinahetreffer. Hierzu gab es vor einigen Jahren eine<br />

Entscheidung des Bundesgerichtshofs, dass, so die bisherige<br />

Rechtslage, die bei einer Reihenuntersuchung gewonnene<br />

Information, dass die DNA eines Untersuchten<br />

zwar nicht mit der Tatort-DNA identisch ist, aber ein Verwandtschaftsverhältnis<br />

besteht, weder hätte gewonnen<br />

noch verwertet werden dürfen. In dem damaligen Fall<br />

wurde die erfolgte Verurteilung gleichwohl nicht aufgehoben.<br />

Aber es wurde deutlich auf bestehende Zweifel<br />

an der Verwertbarkeit derartiger Informationen hingewiesen.<br />

Um diese Zweifel zu beseitigen und klarzustel-<br />

(Beifall bei der SPD)<br />

Der zweite wichtige Punkt, den ich herausgreifen<br />

möchte, betrifft den Bereich der Verbesserung der Dokumentation<br />

des Ermittlungsverfahrens. Der Entwurf<br />

knüpft an die jüngst aus Opferschutzgründen erweiterten<br />

Regelungen zur audiovisuellen Aufzeichnung von Zeugenvernehmungen<br />

an und will diese moderat auch auf<br />

einen begrenzten Bereich der Beschuldigtenvernehmung<br />

ausdehnen.<br />

(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE<br />

GRÜNEN]: Nur Tötungsdelikte!)<br />

Bei vorsätzlichen Tötungsdelikten – Herr Ströbele, eine<br />

Sekunde; ich komme jetzt dazu – sowie bei besonders<br />

schutzbedürftigen Personen sollen Vernehmungen des<br />

Beschuldigten im Ermittlungsverfahren grundsätzlich<br />

in Bild und Ton aufgezeichnet werden. Das Recht des<br />

Beschuldigten, in der Hauptverhandlung aussagen zu<br />

können und gehört zu werden, wird dadurch also nicht<br />

beschnitten.<br />

Ich habe eingangs gesagt, dass der Grat, auf dem wir uns<br />

bewegen, schmal ist. Ich setze deshalb auf Ihre konstruktive<br />

Mitarbeit bei kritischen oder strittigen Punkten des<br />

Entwurfs in Gesprächen und Verhandlungen, die dieser<br />

ersten Lesung folgen werden. Ich bin froh, dass wir einen<br />

so erfahrenen Strafverteidiger wie Sie, Herr Ströbele,<br />

(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE<br />

GRÜNEN]: Sie hören ja nicht auf mich!)<br />

und einen engagierten Juristen wie Herrn Sensburg dabei<br />

haben, die sich in diese Verhandlungen wirklich nutzbringend<br />

für alle einbringen können.<br />

Das Justizministerium wird zudem in diesem Monat<br />

ein Symposium abhalten, dessen Inhalte auch Eingang<br />

in den Entwurf finden werden, sodass wir die notwendigen<br />

Reformen zu einem erfolgreichen Abschluss bringen<br />

können; denn das sind wir den Opfern von Gewaltverbrechen<br />

und ihren Hinterbliebenen schuldig.<br />

Vielen Dank.<br />

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)<br />

Vizepräsidentin Michaela Noll:<br />

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Als letzter Redner in<br />

dieser Aussprache spricht nunmehr Alexander Hoffmann<br />

von der CDU/CSU-Fraktion zu Ihnen.<br />

(Beifall bei der CDU/CSU)<br />

(D)

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