Deutscher Bundestag
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 18. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. März 2017 22251<br />
Vizepräsidentin Ulla Schmidt<br />
(A)<br />
(B)<br />
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses<br />
für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)<br />
Drucksache 18/11445<br />
Die Reden werden nicht zu Protokoll gegeben. Vielmehr<br />
sind nach einer interfraktionellen Vereinbarung für<br />
die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Ich sehe keinen<br />
Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.<br />
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege<br />
Dr. Johannes Fechner von der SPD-Fraktion.<br />
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der<br />
CDU/CSU)<br />
Dr. Johannes Fechner (SPD):<br />
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!<br />
Liebe zwei Zuhörerinnen und Zuhörer auf den Tribünen!<br />
(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der<br />
SPD – Zuruf von der SPD: Es sind drei!)<br />
– Drei? Oh, entschuldigen Sie bitte; Sie habe ich übersehen.<br />
– Im Ernst: Der Sport hat eine erhebliche gesellschaftliche<br />
Bedeutung. Wir müssen deshalb alles tun –<br />
ein erster Ansatz war das Anti-Doping-Gesetz –, um die<br />
Glaubwürdigkeit des Sports zu schützen. Sportwettbetrug<br />
und die Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben<br />
beeinträchtigen nicht nur die Glaubwürdigkeit,<br />
sondern schädigen auch das Vermögen anderer und insbesondere<br />
das Vertrauen in den Sport. Das gefährdet den<br />
Sport in seiner gesellschaftlichen und wirtschaftlichen<br />
Relevanz.<br />
Der Wettskandal rund um den ehemaligen Schiedsrichter<br />
Robert Hoyzer im Jahr 2005 hat die Glaubwürdigkeit<br />
nicht nur des Fußballsports nachhaltig erschüttert.<br />
Betrug und Manipulation nehmen dabei deutlich<br />
zu. Zuletzt brachte im Januar dieses Jahres eine wissenschaftliche<br />
Studie drei Bundesligaschiedsrichter mit auffälligen<br />
Wettsetzungen in Verbindung. Die brisante Studie<br />
der Universität Bielefeld und zweier Universitäten in<br />
den USA kommt zu dem Ergebnis, dass bei den Spielen<br />
dieser drei Schiedsrichter auffällig hohe Wettbeträge gesetzt<br />
werden, und zwar auf sogenannte Über/Unter-Wetten,<br />
bei denen es darum geht, ob mehr oder weniger als<br />
2,5 Tore fallen, und das in einer statistischen Häufung,<br />
die nach Ansicht der Wissenschaftler auch bei Wettbetrug<br />
zu erwarten wäre. Es fällt schwer, hier noch an einen<br />
Zufall zu glauben. Solchen Manipulationen müssen wir<br />
daher auch mit den Mitteln des Strafrechtes entgegentreten.<br />
Es ist deshalb richtig, dass wir diesen Gesetzentwurf<br />
hier heute beraten.<br />
Es gibt eine Lücke im Strafrecht. Nach der heutigen<br />
Rechtslage ist bei einem Betrug nur dann eine Strafbarkeit<br />
gegeben, wenn auch ein Erfolg eintritt. Genau das<br />
ändern wir mit diesem Gesetzentwurf. Wir gestalten<br />
den Sportwettbetrug als abstraktes Gefährdungsdelikt.<br />
Es muss also nicht zu einem entsprechenden Erfolg und<br />
Vermögensschaden kommen.<br />
Darüber hinaus schaffen wir einen Qualifikationstatbestand<br />
des besonders schweren Falles, wenn sich die Tat<br />
auf einen Vorteil großen Ausmaßes bezieht oder der Täter<br />
gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt. In<br />
diesen Fällen wird zudem eine Befugnis zur Telekommunikationsüberwachung<br />
eingeräumt. Ich glaube, auch das<br />
wird dazu beitragen, das Vertrauen in den Sport wiederherzustellen.<br />
(Beifall bei der SPD – Renate Künast [BÜND-<br />
NIS 90/DIE GRÜNEN]: Da ist doch die FIFA<br />
vor!)<br />
Die Umsätze, die allein in Deutschland mit Sportwetten<br />
erzielt werden, liegen im Milliardenbereich. Die<br />
Anreize zur Manipulation werden dadurch immer größer.<br />
Mit dem heutigen Gesetzentwurf setzen wir deshalb ein<br />
Signal für den sauberen Sport, für einen Sport ohne Betrug<br />
und ohne Bestechung.<br />
In diesem Sinne stimmen wir diesem Gesetzentwurf<br />
zu.<br />
Vielen Dank.<br />
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten<br />
der CDU/CSU)<br />
Vizepräsidentin Claudia Roth:<br />
Vielen Dank, Johannes Fechner. – Schönen guten<br />
Abend bzw. guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen.<br />
(Günter Baumann [CDU/CSU]: Guten Morgen!)<br />
Nächster Redner: Dr. André Hahn für Die Linke.<br />
(Beifall bei der LINKEN)<br />
Dr. André Hahn (DIE LINKE):<br />
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und<br />
Herren! Die erste Lesung zu diesem Gesetzentwurf fand<br />
am 7. Juli 2016 statt. Die Reden wurden zu Protokoll<br />
gegeben, da der Tagesordnungspunkt erst zu nächtlicher<br />
Stunde aufgerufen worden wäre. Am 28. September 2016<br />
lud der federführende Ausschuss namhafte Experten zu<br />
einer öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf ein.<br />
Solche Anhörungen haben das Ziel, die Abgeordneten<br />
mittels externen Sachverstands zu beraten und zu unterstützen,<br />
damit sie sachgerechte Entscheidungen treffen<br />
und eventuell auch noch Änderungen am Gesetzentwurf<br />
vornehmen können.<br />
Mit großem Interesse habe ich die schriftlichen Stellungnahmen<br />
der Experten gelesen und ihre Antworten<br />
auf meine Fragen in der Anhörung verfolgt. Dabei wurde<br />
deutlich, dass es eine ganze Reihe von rechtlich fragwürdigen<br />
Regelungen in diesem Gesetzentwurf gibt und die<br />
Koalition gut daran täte, das Papier noch einmal gründlich<br />
zu überarbeiten.<br />
Warum erzähle ich das?<br />
(Günter Baumann [CDU/CSU]: Das ist die<br />
Frage!)<br />
Ich erzähle das, Herr Kollege Baumann, weil es bis zu<br />
dieser Woche, ein halbes Jahr später, noch immer kein<br />
Protokoll von dieser Anhörung im Rechtsausschuss gibt.<br />
Das erschwert nicht nur den Abgeordneten die Arbeit un-<br />
(C)<br />
(D)