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Deutscher Bundestag

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 18. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. März 2017<br />

(A)<br />

(B)<br />

Ich möchte keinen Polizisten, keinen Mitarbeiter von<br />

Nachrichtendiensten, keine sonstigen Mitarbeiter mit<br />

sensiblen Aufgaben betraut sehen, an dem Zweifel bei<br />

der Zuverlässigkeit bestehen. Aber nicht nur extremistische<br />

Einstellungen werden bei der Sicherheitsüberprüfung<br />

betrachtet, sondern eben auch die Lebenssituation<br />

des Einzelnen. Jemand der stark überschuldet ist, könnte<br />

anfälliger sein für Anwerbeversuche anderer Nachrichtendienste!<br />

Gerade bei hochsensiblen Informationen, die<br />

den Bestand oder die Sicherheit unseres Staates gefährden,<br />

muss der Staat wissen, wem er solche Informationen<br />

und Aufgaben anvertrauen kann. Es werden daher<br />

aber eben nicht nur die Antragsteller, sondern auch die<br />

Lebenspartner in den Blick genommen. Das ist sicherlich<br />

ein Eingriff, der je nach Schutzbedürfigkeit der Verschlusssachen<br />

abgestuft erfolgt. Die Überprüfung unterliegt<br />

aber der Freiwilligkeit des Bewerbers. Jemand, der<br />

mit streng geheimen Verschlusssachen umgeht, muss anders<br />

durchleuchtet werden als jemand der nur mit „VS –<br />

Nur für den Dienstgebrauch“ in Kontakt kommt. Dazu<br />

dient das Sicherheitsüberprüfungsgesetz.<br />

Was soll geändert werden?<br />

Als Erstes machen wir natürlich einen Schritt in Richtung<br />

der Digitalisierung. Vor 20 Jahren war das noch kein<br />

Thema, heute schon. Endlich kann man im Jahre 2017<br />

seine Zustimmung zur Sicherheitsüberprüfung auch<br />

elektronisch erklären, und es bedarf nicht mehr einer<br />

eigenhändigen Unterschrift. Es werden also in Zukunft<br />

Schriftformäquivalente, wie sie im E-Government-Gesetz<br />

geregelt sind, genutzt werden.<br />

Darüber hinaus regeln wir materiellen Geheimschutz<br />

auch gesetzlich. Bisher hatten diesen nur die Allgemeine<br />

Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des<br />

Innern zum materiellen Geheimschutz von Verschlusssachen,<br />

die sogenannten VSA, also eine untergesetzliche<br />

Regelung. Das hat zwar auch funktioniert, aber gesetzlich<br />

geregelt ist es sicherer.<br />

Darüber hinaus stärken wir erneut das Bundesamt für<br />

die Sicherheit in der Informationstechnik – kurz BSI – als<br />

zuständige Behörde für den materiellen Geheimschutz<br />

in der Bundesverwaltung. Das BSI hat nun die Aufgabe<br />

und die Befugnisse für ein durchgängig hohes Niveau<br />

des materiellen Geheimschutzes im Geltungsbereich der<br />

VSA zu sichern. Dazu gehören Beratung, Zulassung und<br />

Überprüfung von organisatorischen und technischen Sicherheitsmaßnahmen.<br />

Der Umgang mit sicherheitssensiblen Informationen<br />

bedarf klarer technisch aktueller Regeln. Mit dem neuen<br />

Sicherheitsüberprüfungsgesetz schreiben wir den<br />

Grundsatz der „Kenntnis, nur wenn nötig“ gesetzlich<br />

fest. Dieser Grundsatz beschränkt die Weitergabe von<br />

eingestuften Informationen auf den zur Aufgabenerfüllung<br />

notwendigen Teil. Das ist die eine Seite der Medaille.<br />

Die andere Seite der gleichen Medaille ist aber auch,<br />

dass eine Verschlusssache zur Kenntnis bekommt, wenn<br />

sie für seine oder ihre Aufgabe benötigt wird. Das ist das<br />

sogenannte Need-to-share-Prinzip, das hier zum Tragen<br />

kommt.<br />

Gerade bei unserer Arbeit im NSA-Untersuchungsausschuss<br />

mussten wir immer wieder feststellen, dass<br />

dieses Prinzip eben nicht in allen Bereichen durchgängig<br />

geklappt hat. Man hat eher das Gefühl gehabt, dass<br />

„Kenntnis, nur wenn nötig“ den Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeitern so in Fleisch und Blut übergegangen ist,<br />

dass eben auch wichtige Informationen nicht weitergegeben<br />

wurden. Aber es kam eben auch vor, dass, wenn jemandem<br />

etwas aufgefallen ist, nicht nachgefragt wurde.<br />

Die Begründung war dann immer: Das musste ich nicht<br />

für meine Aufgabe wissen. Ich hoffe, nein, ich erwarte,<br />

dass sich das verbessert.<br />

Insgesamt soll die gesamte Sicherheitsüberprüfung<br />

transparenter gestaltet werden. In Zukunft sollen alle betroffenen<br />

Personen über das Ergebnis ihrer Sicherheitsüberprüfung<br />

informiert werden. Das gilt für abgelehnte<br />

wie für zugelassene Personen. Ein jede und ein jeder<br />

muss wissen, welche Hinderungsgründe für eine Ablehnung<br />

in einem sicherheitssensiblen Bereich bestehen.<br />

Das muss heute Standard sein.<br />

Allerdings gibt es auch dort eine Ausnahme. Bewerberinnen<br />

und Bewerber von Nachrichtendiensten des<br />

Bundes wird das Ergebnis nicht mitgeteilt. Denn ausländische<br />

Nachrichtendienste versuchen immer wieder mit<br />

fingierten Bewerbungen, den Kenntnisstand der Nachrichtendienste<br />

bzw. die Einstellungspraktiken auszukundschaften.<br />

Bei aller Offenheit, so leicht sollten wir es<br />

den ausländischen Diensten nicht machen. Deshalb kann<br />

ich diese Ausnahme auch gut mittragen. Aber das wissen<br />

die Bewerber auch.<br />

Bei solch einer Sicherheitsüberprüfung fallen naturgemäß<br />

auch persönliche Daten an. Wir regeln nun in<br />

diesem Gesetz, dass, spätestens ein Jahr nachdem eine<br />

sicherheitsempfindliche Tätigkeit nicht oder nicht mehr<br />

ausgeübt wird, die personenbezogenen Daten gelöscht<br />

werden müssen. Davon kann allerdings abgewichen werden,<br />

wenn die betroffene Person einer längeren Speicherung<br />

zustimmt, da sie anstrebt, in Zukunft erneut eine<br />

sicherheitsempfindliche Tätigkeit auszuüben. Ich denke,<br />

wir haben hier einen sehr ausgewogenen Gesetzentwurf,<br />

den wir nun ins parlamentarische Verfahren geben.<br />

Für interessant halte ich die Anmerkungen der Bundesrates<br />

zu diesem Entwurf: Es versteht sich von selbst,<br />

dass Bewerberinnen und Bewerber für so sensible Tätigkeiten<br />

ihre öffentlich zugänglichen Accounts sozialer<br />

Netzwerke und ihre eigenen Internetseiten angeben. Wir<br />

sollten uns dabei aber wirklich nicht nur auf die eigenen<br />

Seiten beschränken, sondern sollten auch die Möglichkeit<br />

nutzen, öffentlich zugängliche Seite einzusehen, die<br />

eben nicht von den Betroffenen verwaltet werden. In Zeiten<br />

von mit Hassnachrichten explodierenden Kommentarzeilen<br />

von Onlinezeitungen und anderen Internetseiten<br />

erscheint es nur sinnvoll, eben auch diese für die Bewertung<br />

heranzuziehen. Es kann ja sein, dass jemand auf<br />

seinem Facebook-Profil nur Katzenbilder teilt. Das heißt<br />

aber nicht, dass dieser sich auf anderen Seiten nicht rassistisch<br />

oder extremistisch äußert. Das muss bei der Sicherheitsüberprüfung<br />

berücksichtigt werden. Ich denke,<br />

das werden wir hier im Saal alle nachvollziehen können.<br />

(C)<br />

(D)<br />

Dr. André Hahn (DIE LINKE): Die letzte grundlegende<br />

Reform des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes liegt

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