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Deutscher Bundestag

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 18. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. März 2017 22307<br />

(A)<br />

tig wachsenden Anforderungen kaum noch Rechnung<br />

tragen. Daneben ist die Bedrohungslage der Netze durch<br />

hochentwickelte Schadprogramme wie zum Beispiel<br />

Trojaner gestiegen. Die Regierungsnetze werden täglich<br />

gezielt angegriffen. Auch hat die Vielfalt der Netze innerhalb<br />

der Bundesverwaltung zu einer hohen Komplexität<br />

geführt, welche die Beherrschbarkeit und damit die Sicherheit<br />

der Regierungskommunikation gefährden kann.<br />

Anlage 12<br />

Zu Protokoll gegebene Reden<br />

zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten<br />

Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung<br />

aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der<br />

Europäischen Union zur Arbeitsmigration (Tagesordnungspunkt<br />

32)<br />

(C)<br />

(B)<br />

Die aktuellen Netzinfrastrukturen der Bundesverwaltung<br />

sind historisch gewachsen und weisen eine Vielzahl<br />

von parallelen Flächennetzen und Spezialnetzen auf.<br />

Dazu kommt, dass unsere heutigen Netze kein einheitliches<br />

Sicherheitsniveau und keine redundanten Netzwerkstrukturen<br />

für eine größtmögliche Verfügbarkeit<br />

besitzen:<br />

Punktuelle Modernisierungen und Erweiterungen der<br />

bestehenden Regierungsnetze können den Anforderungen<br />

einer vernetzten, modernen Verwaltung nicht dauerhaft<br />

gerecht werden.<br />

Deshalb wird derzeit mit dem Projekt „Netze des<br />

Bundes“ eine einheitliche Netzinfrastruktur mit erhöhtem<br />

Sicherheitsniveau auf den Weg gebracht. Hierdurch<br />

werden die notwendige Größenvorteile, Krisensicherheit<br />

sowie Leistungssteigerung gewährleistet. Durch redundante<br />

Anbindungen wird die Verfügbarkeit der Netze erheblich<br />

gesteigert.<br />

Es ist vorgesehen, der Bundesanstalt für den Digitalfunk<br />

der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben,<br />

kurz: BDBOS, den Betrieb der Netze des Bundes<br />

als gesonderte Aufgabe zu übertragen.<br />

Hierzu bedarf es der vorliegenden Gesetzesänderung,<br />

die eine solche Aufgabenübertragung an die BDBOS ermöglicht.<br />

Gegenwärtig bestehen die zentralen Aufgaben der<br />

BDBOS im Aufbau, Betrieb und der Weiterentwicklung<br />

des bundesweit einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystems<br />

für die Einsatzkräfte der Polizei, der<br />

Feuerwehr, der Rettungskräfte sowie der Katastrophenund<br />

Zivilschutzbehörden in Bund und Ländern.<br />

Die Bundesanstalt ist besonders geeignet den Betrieb<br />

der Netze des Bundes zu übernehmen, da sie bereits für<br />

den Betrieb des designierten Backbones für die Netze des<br />

Bundes, dem „Kerntransportnetz Bund“, verantwortlich<br />

ist und aufgrund ihrer gefestigten Strukturen in der Lage<br />

ist, frühzeitig am Projekt Netze des Bundes mitzuwirken.<br />

Der Bund sichert sich mit der Übertragung der Aufgabe<br />

an eine Bundesanstalt im Vergleich zum Betrieb durch<br />

einen externen Dienstleister uneingeschränkte Einflussmöglichkeiten.<br />

Dies ist gerade auch bei besonderen sicherheitsrelevanten<br />

Lagen von Bedeutung. Auch die<br />

Einfluss- und Kontrollrechte des Parlaments bleiben so<br />

gewahrt.<br />

Wir haben ein gemeinsames Interesse daran, die Leistungsfähigkeit<br />

und Sicherheit der für das Funktionieren<br />

der Bundesverwaltung wichtigen behördlichen Netzinfrastrukturen<br />

weiterhin zu gewährleisten und auf zukünftige<br />

Herausforderungen vorzubereiten. Deshalb bitte ich<br />

Sie um die Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.<br />

Andrea Lindholz (CDU/CSU): Häufig ist der Vorwurf<br />

zu hören, Deutschland und Europa schotteten sich<br />

ab. Migranten seien in Europa nicht mehr willkommen.<br />

Der vorliegende Gesetzentwurf zeigt, dass die europäische<br />

Migrationspolitik in eine ganz andere Richtung<br />

geht. Mit den drei EU-Richtlinien, die wir heute in deutsches<br />

Aufenthaltsrecht umsetzen, erleichtern wir Nichteuropäern,<br />

die auf legalem Weg nach Europa gekommen<br />

sind, die Arbeitsmigration innerhalb der EU.<br />

Natürlich brauchen wir in Europa qualifizierte und<br />

motivierte Zuwanderer. Allerdings muss diese Zuwanderung<br />

in jedem Fall klaren Regeln folgen, die jederzeit<br />

in allen EU-Mitgliedstaaten eingehalten und konsequent<br />

umgesetzt werden müssen.<br />

An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass<br />

die ganz große Mehrheit der Migranten in Europa unsere<br />

geltenden Zuwanderungsgesetze einhält. Die Phasen der<br />

hohen unkontrollierten und illegalen Migration, wie wir<br />

sie zuletzt erlebt haben, sind die Ausnahme und müssen<br />

die Ausnahme bleiben. Andernfalls erodiert die öffentliche<br />

Akzeptanz für die Freizügigkeit in Europa noch weiter.<br />

Der Fortbestand des grenzfreien Schengen-Raums ist<br />

heute durch das dysfunktionale Asylsystem der EU akut<br />

bedroht.<br />

Die EU-Staaten müssen deutlich machen, dass es klare<br />

Regeln gibt, wer unter welchen Bedingungen und auf<br />

welchem Wege zu uns kommen darf. Dafür braucht die<br />

EU ein klares, verbindliches und glaubwürdiges Zuwanderungsregime.<br />

Diejenigen Migranten, die unser geltendes<br />

Recht einhalten, sollen auch von den Vorzügen des<br />

vereinten Europas profitieren können, aber eben unter<br />

bestimmten und kontrollierten Voraussetzungen.<br />

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf kommt die Bundesregierung<br />

ihrer Pflicht nach, drei EU-Richtlinien in<br />

das deutsche Aufenthaltsrecht umzusetzen. Nichteuropäer<br />

erhalten durch die Umsetzung der Rest-Richtlinie, der<br />

ICT-Richtlinie und der Saisonarbeitnehmer-Richtlinie<br />

mehr Möglichkeiten und Freiheiten in der EU. Diese Reform<br />

wird vielen Migranten, die nicht aus der EU stammen,<br />

das Leben und Arbeiten in Europa und Deutschland<br />

erleichtern.<br />

Zum Beispiel sollen Studenten und Forscher leichter<br />

zu Studien- oder Forschungszwecken in andere EU-Staat<br />

wechseln dürfen. Ebenso sollen mit dem Gesetzentwurf<br />

die Regeln für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer<br />

vereinfacht werden. Auch für Praktikanten und<br />

Teilnehmer von europäischen Freiwilligendiensten, die<br />

aus Drittstaaten stammen, wird das Aufenthaltsrecht<br />

verbessert. Zudem werden die Vorschriften zu Ein- und<br />

Ausreise von Saisonarbeitnehmern vereinheitlicht und<br />

vereinfacht.<br />

(D)

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