Deutscher Bundestag
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 18. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. März 2017 22307<br />
(A)<br />
tig wachsenden Anforderungen kaum noch Rechnung<br />
tragen. Daneben ist die Bedrohungslage der Netze durch<br />
hochentwickelte Schadprogramme wie zum Beispiel<br />
Trojaner gestiegen. Die Regierungsnetze werden täglich<br />
gezielt angegriffen. Auch hat die Vielfalt der Netze innerhalb<br />
der Bundesverwaltung zu einer hohen Komplexität<br />
geführt, welche die Beherrschbarkeit und damit die Sicherheit<br />
der Regierungskommunikation gefährden kann.<br />
Anlage 12<br />
Zu Protokoll gegebene Reden<br />
zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten<br />
Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung<br />
aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der<br />
Europäischen Union zur Arbeitsmigration (Tagesordnungspunkt<br />
32)<br />
(C)<br />
(B)<br />
Die aktuellen Netzinfrastrukturen der Bundesverwaltung<br />
sind historisch gewachsen und weisen eine Vielzahl<br />
von parallelen Flächennetzen und Spezialnetzen auf.<br />
Dazu kommt, dass unsere heutigen Netze kein einheitliches<br />
Sicherheitsniveau und keine redundanten Netzwerkstrukturen<br />
für eine größtmögliche Verfügbarkeit<br />
besitzen:<br />
Punktuelle Modernisierungen und Erweiterungen der<br />
bestehenden Regierungsnetze können den Anforderungen<br />
einer vernetzten, modernen Verwaltung nicht dauerhaft<br />
gerecht werden.<br />
Deshalb wird derzeit mit dem Projekt „Netze des<br />
Bundes“ eine einheitliche Netzinfrastruktur mit erhöhtem<br />
Sicherheitsniveau auf den Weg gebracht. Hierdurch<br />
werden die notwendige Größenvorteile, Krisensicherheit<br />
sowie Leistungssteigerung gewährleistet. Durch redundante<br />
Anbindungen wird die Verfügbarkeit der Netze erheblich<br />
gesteigert.<br />
Es ist vorgesehen, der Bundesanstalt für den Digitalfunk<br />
der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben,<br />
kurz: BDBOS, den Betrieb der Netze des Bundes<br />
als gesonderte Aufgabe zu übertragen.<br />
Hierzu bedarf es der vorliegenden Gesetzesänderung,<br />
die eine solche Aufgabenübertragung an die BDBOS ermöglicht.<br />
Gegenwärtig bestehen die zentralen Aufgaben der<br />
BDBOS im Aufbau, Betrieb und der Weiterentwicklung<br />
des bundesweit einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystems<br />
für die Einsatzkräfte der Polizei, der<br />
Feuerwehr, der Rettungskräfte sowie der Katastrophenund<br />
Zivilschutzbehörden in Bund und Ländern.<br />
Die Bundesanstalt ist besonders geeignet den Betrieb<br />
der Netze des Bundes zu übernehmen, da sie bereits für<br />
den Betrieb des designierten Backbones für die Netze des<br />
Bundes, dem „Kerntransportnetz Bund“, verantwortlich<br />
ist und aufgrund ihrer gefestigten Strukturen in der Lage<br />
ist, frühzeitig am Projekt Netze des Bundes mitzuwirken.<br />
Der Bund sichert sich mit der Übertragung der Aufgabe<br />
an eine Bundesanstalt im Vergleich zum Betrieb durch<br />
einen externen Dienstleister uneingeschränkte Einflussmöglichkeiten.<br />
Dies ist gerade auch bei besonderen sicherheitsrelevanten<br />
Lagen von Bedeutung. Auch die<br />
Einfluss- und Kontrollrechte des Parlaments bleiben so<br />
gewahrt.<br />
Wir haben ein gemeinsames Interesse daran, die Leistungsfähigkeit<br />
und Sicherheit der für das Funktionieren<br />
der Bundesverwaltung wichtigen behördlichen Netzinfrastrukturen<br />
weiterhin zu gewährleisten und auf zukünftige<br />
Herausforderungen vorzubereiten. Deshalb bitte ich<br />
Sie um die Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.<br />
Andrea Lindholz (CDU/CSU): Häufig ist der Vorwurf<br />
zu hören, Deutschland und Europa schotteten sich<br />
ab. Migranten seien in Europa nicht mehr willkommen.<br />
Der vorliegende Gesetzentwurf zeigt, dass die europäische<br />
Migrationspolitik in eine ganz andere Richtung<br />
geht. Mit den drei EU-Richtlinien, die wir heute in deutsches<br />
Aufenthaltsrecht umsetzen, erleichtern wir Nichteuropäern,<br />
die auf legalem Weg nach Europa gekommen<br />
sind, die Arbeitsmigration innerhalb der EU.<br />
Natürlich brauchen wir in Europa qualifizierte und<br />
motivierte Zuwanderer. Allerdings muss diese Zuwanderung<br />
in jedem Fall klaren Regeln folgen, die jederzeit<br />
in allen EU-Mitgliedstaaten eingehalten und konsequent<br />
umgesetzt werden müssen.<br />
An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass<br />
die ganz große Mehrheit der Migranten in Europa unsere<br />
geltenden Zuwanderungsgesetze einhält. Die Phasen der<br />
hohen unkontrollierten und illegalen Migration, wie wir<br />
sie zuletzt erlebt haben, sind die Ausnahme und müssen<br />
die Ausnahme bleiben. Andernfalls erodiert die öffentliche<br />
Akzeptanz für die Freizügigkeit in Europa noch weiter.<br />
Der Fortbestand des grenzfreien Schengen-Raums ist<br />
heute durch das dysfunktionale Asylsystem der EU akut<br />
bedroht.<br />
Die EU-Staaten müssen deutlich machen, dass es klare<br />
Regeln gibt, wer unter welchen Bedingungen und auf<br />
welchem Wege zu uns kommen darf. Dafür braucht die<br />
EU ein klares, verbindliches und glaubwürdiges Zuwanderungsregime.<br />
Diejenigen Migranten, die unser geltendes<br />
Recht einhalten, sollen auch von den Vorzügen des<br />
vereinten Europas profitieren können, aber eben unter<br />
bestimmten und kontrollierten Voraussetzungen.<br />
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf kommt die Bundesregierung<br />
ihrer Pflicht nach, drei EU-Richtlinien in<br />
das deutsche Aufenthaltsrecht umzusetzen. Nichteuropäer<br />
erhalten durch die Umsetzung der Rest-Richtlinie, der<br />
ICT-Richtlinie und der Saisonarbeitnehmer-Richtlinie<br />
mehr Möglichkeiten und Freiheiten in der EU. Diese Reform<br />
wird vielen Migranten, die nicht aus der EU stammen,<br />
das Leben und Arbeiten in Europa und Deutschland<br />
erleichtern.<br />
Zum Beispiel sollen Studenten und Forscher leichter<br />
zu Studien- oder Forschungszwecken in andere EU-Staat<br />
wechseln dürfen. Ebenso sollen mit dem Gesetzentwurf<br />
die Regeln für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer<br />
vereinfacht werden. Auch für Praktikanten und<br />
Teilnehmer von europäischen Freiwilligendiensten, die<br />
aus Drittstaaten stammen, wird das Aufenthaltsrecht<br />
verbessert. Zudem werden die Vorschriften zu Ein- und<br />
Ausreise von Saisonarbeitnehmern vereinheitlicht und<br />
vereinfacht.<br />
(D)