Deutscher Bundestag
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 18. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. März 2017<br />
Dieter Janecek<br />
(A)<br />
(B)<br />
Wort der Interoperabilität beschrieben. Dabei geht es darum,<br />
dass Sie, wenn Sie eine Smartphone-Anwendung,<br />
eine App haben, auch mit anderen kommunizieren können,<br />
dass es da keine Lock-in-Effekte gibt und dass keine<br />
geschlossenen Märkte nebeneinander existieren, was<br />
dazu führt, dass Monopolisten ihre Machtstellung ausnutzen.<br />
Da haben wir momentan beim Wettbewerbsrecht,<br />
zum Beispiel im Bereich der Messengerdienste, ein Problem.<br />
Sie können jetzt nicht von Threema zu WhatsApp<br />
kommunizieren; das geht nicht. Dieses Problem müssen<br />
wir lösen. Wir müssen da bei der Gesetzgebung ran und<br />
einfordern: Die Anbieter selbst müssen nachweisen, dass<br />
das technisch nicht möglich ist. Wenn sie das nicht können,<br />
dann muss das machbar sein.<br />
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)<br />
Der zweite Punkt betrifft die Datenportabilität. Auch<br />
das ist wieder ein sperriges Wort, aber einfach zu erklären:<br />
Dabei geht es darum, dass Sie, wenn Sie Daten oder<br />
auch Datenhistorien gespeichert haben, zum Beispiel<br />
Kontaktdaten in einer Anwendung, und wenn Sie einen<br />
anderen Anbieter nutzen wollen, die auch mitnehmen<br />
können. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung regelt<br />
das; sie ist ab 2018 anzuwenden. Aber sie muss jetzt zügig<br />
in deutsches Recht umgesetzt werden, damit wir auch<br />
in diesem Bereich mehr Wettbewerb haben, indem wir<br />
diese Möglichkeiten im Sinne der Verbraucherinnen und<br />
Verbraucher haben.<br />
Ich komme zum Thema Verbraucherschutz. Herr<br />
Dr. Heider, Sie haben den Gesetzentwurf ja schon verteidigt.<br />
Die SPD hatte nämlich anderes vor – sie ist als<br />
Tiger gesprungen und dann nicht wirklich als Tiger gelandet;<br />
ich lasse jetzt einmal die üblichen Vergleiche weg<br />
und mache es sachlich –: Sie wollten eine schlagkräftige<br />
Verbraucherschutzbehörde ausbauen. Sie wollten die<br />
Kompetenzen des Bundeskartellamts auf den wirtschaftlichen<br />
Verbraucherschutz ausweiten. Aber das haben Sie<br />
eben nicht gemacht. Wir finden, das ist ein Versäumnis.<br />
Denn wie kann bitte der Verbraucher zivilrechtlich gegen<br />
Unternehmen vorgehen, die zum Beispiel die AGBs verschlechtern<br />
oder Datenschutzbestimmungen umgehen<br />
und ausnutzen? Das kann er eben nicht. Dazu braucht er<br />
auch die Keule des Wettbewerbsrechts, die Sie ihm aber<br />
nicht gegeben haben. Wir wollen, dass der zivilrechtliche<br />
Verbraucherschutz um einen behördlichen ergänzt wird,<br />
damit da endlich Waffengleichheit herrscht. Das ist notwendig.<br />
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)<br />
Ich komme noch zum Ministererlaubnisverfahren.<br />
Es ist richtig, dass das erst einmal ein Akt der Exekutive<br />
ist und in der Endentscheidung auch bleiben soll.<br />
Aber wir haben gerade bei der Causa Tengelmann gesehen,<br />
dass das nicht so ganz funktioniert. Was ist denn<br />
beispielsweise das Gemeinwohlinteresse? Das Gemeinwohlinteresse<br />
kann nicht darin bestehen, dass man einen<br />
Unternehmensbereich als schützenswert ansieht – in diesem<br />
Fall Kaiser’s Tengelmann – und dort Arbeitsplätze<br />
sichert, aber die anderen Arbeitsplätze – in dem Fall bei<br />
Edeka – sozusagen zur Disposition stellt, die Position<br />
dieser Mitarbeiter schwächt und dann sagt: Das ist das<br />
Gemeinwohlinteresse. – Ich glaube, der <strong>Bundestag</strong> muss<br />
in der Lage sein, Einspruch zu erheben und eine Debatte<br />
darüber zu führen. Das fordern wir. Wir sagen: Innerhalb<br />
von vier Sitzungswochen brauchen wir die Gelegenheit<br />
zu einer Diskussion.<br />
Wenn dann der Minister sagt, er ist nicht einverstanden,<br />
dann kann er noch immer zu der Regierung gehen<br />
und sagen: Stimmt mal so oder so ab. Dann treffen wir<br />
eine Entscheidung. – Die kann dann auch anders als die<br />
vom Parlament getroffene aussehen. Nichtsdestotrotz<br />
brauchen wir im Parlament breitere Beteiligungsrechte,<br />
auch der Verbraucherschutzbehörden und der Datenschutzbehörden,<br />
damit sie darlegen können, ob das im<br />
Sinne des Gemeinwohls ist. Denn unser Eindruck ist,<br />
dass es im Fall Tengelmann nicht so gelaufen ist, sondern<br />
dass da Gespräche im Hintergrund gelaufen sind, die am<br />
Ende nicht dem Gemeinwohl gedient haben, sondern Interessen<br />
von Einzelnen, die vielleicht schon im Vorfeld<br />
viel Einfluss hatten.<br />
Wir Grüne stimmen dem vorliegenden Entwurf so<br />
nicht zu, sagen aber auch, dass es Fortschritte gibt. Uns<br />
liegt jetzt die neunte Novellierung vor. Das ist gut so und<br />
notwendig. Es werden weitere folgen; das ist ja angesprochen<br />
worden. Im Bereich des Verbraucherschutzes<br />
haben wir eben noch Bedarf. Ich glaube, das wird die<br />
SPD selbst auch noch einmal für sich betonen. Das muss<br />
dringend auf die Tagesordnung.<br />
Für uns bleibt am Ende in der Substanz: Da uns fairer<br />
Wettbewerb und konsequenter Verbraucherschutz so am<br />
Herzen liegen, müssen wir uns bei beiden Vorlagen enthalten.<br />
Es gibt noch eine weitere Problematik, die wir kritisch<br />
sehen: die Freistellung privater Presseverlage von<br />
der Kartellverfolgung. Natürlich brauchen wir eine unabhängige<br />
Presse, die auch wettbewerbsfähig sein muss,<br />
aber Preisabsprachen sind nach unserer Auffassung das<br />
falsche Instrument, um sie im Wettbewerb mit der Gratiskonkurrenz<br />
aus dem Internet zu stärken. Auch hier<br />
müssen wir die Regeln beachten und dürfen keine Sonderregeln<br />
schaffen. Sonst ist der Wettbewerb außer Kraft<br />
gesetzt.<br />
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br />
sowie des Abg. Thomas Lutze [DIE LINKE])<br />
In diesem Sinne: Kämpfen Sie weiter für fairen Wettbewerb!<br />
Ich danke für die Debatte und freue mich auf<br />
Ihre weiteren Beiträge.<br />
Danke schön.<br />
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)<br />
Vizepräsidentin Ulla Schmidt:<br />
Vielen Dank. – Als Nächstes hat Marcus Held für die<br />
SPD-Fraktion das Wort.<br />
(Beifall bei der SPD)<br />
Marcus Held (SPD):<br />
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten<br />
Damen und Herren! Wir beschäftigen uns heute pünktlich<br />
zum Fristablauf am Montag mit dem Neunten Gesetz<br />
(C)<br />
(D)