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Deutscher Bundestag

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 18. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. März 2017 22191<br />

Parl. Staatssekretär Christian Lange<br />

(A)<br />

(B)<br />

fenen bereits einen Anspruch auf Ersatz ihres immateriellen<br />

Schadens. Hinterbliebenen, die unter dem Verlust<br />

ihrer Lieben sicherlich ungleich mehr leiden, bleibt dies<br />

bislang verwehrt, und genau dies ändern wir nunmehr.<br />

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der<br />

CDU/CSU)<br />

Letztendlich entfällt mit der Einführung eines Anspruchs<br />

auf Hinterbliebenengeld auch ein – darin dürften<br />

wir uns hier im Hause sicherlich einig sein – nicht<br />

wünschenswertes Alleinstellungsmerkmal des deutschen<br />

Rechts. Viele Staaten in der Europäischen Union und<br />

weltweit kennen bereits seit langem – wenn auch mit<br />

unterschiedlicher Begründung und Ausprägung – einen<br />

Entschädigungsanspruch für Hinterbliebene. Deutschland<br />

zieht hiermit nach.<br />

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin davon überzeugt,<br />

dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eine<br />

ausgewogene Lösung gefunden haben, und das war nicht<br />

ganz leicht.<br />

Lassen Sie mich deshalb abschließend noch einige<br />

Details des Entwurfes skizzieren.<br />

Der Anspruch wird im Hinblick auf die Anspruchsberechtigten<br />

als „Hinterbliebenengeld“ bezeichnet. Anspruchsberechtigt<br />

sind diejenigen Hinterbliebenen, die in<br />

einem besonderen Näheverhältnis zum Getöteten stehen.<br />

Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, Eltern<br />

und Kinder wird dies vermutet.<br />

Der Gesetzentwurf gibt mit der Anerkennung als<br />

Zweck des Anspruchs zugleich den entscheidenden Faktor<br />

für seine Bemessung vor. Es geht um eine im Einzelfall<br />

angemessene Entschädigung. Deswegen führen wir<br />

auch keine Pauschale ein. Denn dies wäre einerseits nicht<br />

geeignet, Einzelfallgerechtigkeit herzustellen, andererseits<br />

ist es gerade nicht angemessen, in Gestalt einer Pauschale<br />

eine Art „Sterbegeld“ zu zahlen. Die Bestimmung<br />

der Anspruchshöhe soll also den Gerichten überlassen<br />

bleiben. Dass die Rechtsprechung dazu imstande ist, belegen<br />

die deutsche Rechtspraxis und die Erfahrungen aus<br />

anderen Staaten.<br />

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich weiß, dass dieser<br />

Gesetzentwurf vielen von Ihnen ein Herzensanliegen<br />

ist. Deshalb hoffe ich auf Unterstützung unseres Gesetzentwurfes<br />

und um angemessene Beratung.<br />

Vielen Dank.<br />

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)<br />

Vizepräsident Johannes Singhammer:<br />

Nächster Redner ist der Kollege Harald Petzold für die<br />

Fraktion Die Linke.<br />

(Beifall bei der LINKEN)<br />

Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE):<br />

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und<br />

Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher! Das letzte<br />

Mal haben wir am 1. Dezember des vergangenen Jahres<br />

über Hinterbliebenengeld gesprochen. Damals hatte<br />

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen sehr guten<br />

Antrag vorgelegt,<br />

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)<br />

in dem die Regierung aufgefordert wurde, einen Gesetzentwurf<br />

vorzulegen, der die Einführung eines Hinterbliebenengeldes<br />

regelt. Ich will zumindest zu Beginn meiner<br />

Rede – ich liege doch nicht falsch, Herr Präsident, dass<br />

wir den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD und<br />

nicht den der Bundesregierung beraten? –<br />

Vizepräsident Johannes Singhammer:<br />

Herr Kollege Petzold, Sie liegen richtig.<br />

Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE):<br />

– genau – klarstellen, dass es der Bundesregierung<br />

bis jetzt nicht gelungen ist, einen eigenen Gesetzentwurf<br />

vorzulegen – obwohl der Kollege Fechner uns vollmundig<br />

zugesichert hat, dass das Bundesjustizministerium<br />

jetzt ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren gestartet<br />

hat. Der Schmerzensgeldanspruch im Bürgerlichen<br />

Gesetzbuch sowie in weiteren Gesetzen sowie die Gefährdungshaftung<br />

würden kommen. Die Aufforderung an<br />

die Bundesregierung, tätig zu werden, sei schlicht nicht<br />

mehr nötig.<br />

Geschehen war nämlich bis dahin nichts. Und geschehen<br />

ist seitens der Bundesregierung auch bis heute<br />

nichts. Das wollen wir einmal festhalten.<br />

(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-<br />

NEN]: Das ist was Neues!)<br />

Ich gehe aber einmal davon aus, dass unsere Kritik damals<br />

sowie Ihre Beurteilung, der Antrag der Grünen sei,<br />

zumindest inhaltlich, gut, Sie dazu bewogen haben, noch<br />

einmal in sich zu gehen und uns heute diesen Gesetzentwurf<br />

und damit etwas, mit dem man tatsächlich etwas<br />

anfangen kann, vorzulegen. Die Wahlperiode ist fast zu<br />

Ende, und jetzt scheint es Ihnen zumindest aufgefallen<br />

zu sein, dass der Koalitionsvertrag an dieser Stelle noch<br />

nicht umgesetzt worden ist.<br />

Ich kann ansonsten meine Stellungnahme zu dem<br />

Gesetzentwurf insoweit kurz machen, als ich feststelle,<br />

dass meine Fraktion dieses Vorhaben grundsätzlich unterstützt.<br />

Verehrte Kolleginnen und Kollegen von den<br />

Koalitionsfraktionen, Sie können sich den Tag, an dem<br />

ich Sie gelobt habe, im Kalender anstreichen. Ich tue es<br />

aber, weil zumindest Ihr Versprechen umgesetzt wurde<br />

und ich damit meine Kritik, dass Sie nur ein Ankündigungsabgeordneter<br />

sind, Herr Kollege Fechner, zurücknehmen<br />

und in aller Höflichkeit diesbezüglich zumindest<br />

um Entschuldigung bitten kann.<br />

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)<br />

Ansonsten bitte ich Sie, im parlamentarischen Verfahren<br />

zumindest die Punkte, die vonseiten der Opferverbände<br />

– zum Beispiel vom Weißen Ring, aber auch<br />

vom Deutschen Anwaltverein – gekommen waren, noch<br />

einmal auf sich wirken zu lassen. Der Weiße Ring hat<br />

uns beispielsweise darum gebeten, auch ein Trauergeld<br />

für Angehörige von schwerstverletzten Opfern einzuführen,<br />

weil deren eigene Schmerzensgeldansprüche bisher<br />

(C)<br />

(D)

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