Deutscher Bundestag
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 18. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. März 2017 22191<br />
Parl. Staatssekretär Christian Lange<br />
(A)<br />
(B)<br />
fenen bereits einen Anspruch auf Ersatz ihres immateriellen<br />
Schadens. Hinterbliebenen, die unter dem Verlust<br />
ihrer Lieben sicherlich ungleich mehr leiden, bleibt dies<br />
bislang verwehrt, und genau dies ändern wir nunmehr.<br />
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der<br />
CDU/CSU)<br />
Letztendlich entfällt mit der Einführung eines Anspruchs<br />
auf Hinterbliebenengeld auch ein – darin dürften<br />
wir uns hier im Hause sicherlich einig sein – nicht<br />
wünschenswertes Alleinstellungsmerkmal des deutschen<br />
Rechts. Viele Staaten in der Europäischen Union und<br />
weltweit kennen bereits seit langem – wenn auch mit<br />
unterschiedlicher Begründung und Ausprägung – einen<br />
Entschädigungsanspruch für Hinterbliebene. Deutschland<br />
zieht hiermit nach.<br />
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin davon überzeugt,<br />
dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eine<br />
ausgewogene Lösung gefunden haben, und das war nicht<br />
ganz leicht.<br />
Lassen Sie mich deshalb abschließend noch einige<br />
Details des Entwurfes skizzieren.<br />
Der Anspruch wird im Hinblick auf die Anspruchsberechtigten<br />
als „Hinterbliebenengeld“ bezeichnet. Anspruchsberechtigt<br />
sind diejenigen Hinterbliebenen, die in<br />
einem besonderen Näheverhältnis zum Getöteten stehen.<br />
Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, Eltern<br />
und Kinder wird dies vermutet.<br />
Der Gesetzentwurf gibt mit der Anerkennung als<br />
Zweck des Anspruchs zugleich den entscheidenden Faktor<br />
für seine Bemessung vor. Es geht um eine im Einzelfall<br />
angemessene Entschädigung. Deswegen führen wir<br />
auch keine Pauschale ein. Denn dies wäre einerseits nicht<br />
geeignet, Einzelfallgerechtigkeit herzustellen, andererseits<br />
ist es gerade nicht angemessen, in Gestalt einer Pauschale<br />
eine Art „Sterbegeld“ zu zahlen. Die Bestimmung<br />
der Anspruchshöhe soll also den Gerichten überlassen<br />
bleiben. Dass die Rechtsprechung dazu imstande ist, belegen<br />
die deutsche Rechtspraxis und die Erfahrungen aus<br />
anderen Staaten.<br />
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich weiß, dass dieser<br />
Gesetzentwurf vielen von Ihnen ein Herzensanliegen<br />
ist. Deshalb hoffe ich auf Unterstützung unseres Gesetzentwurfes<br />
und um angemessene Beratung.<br />
Vielen Dank.<br />
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)<br />
Vizepräsident Johannes Singhammer:<br />
Nächster Redner ist der Kollege Harald Petzold für die<br />
Fraktion Die Linke.<br />
(Beifall bei der LINKEN)<br />
Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE):<br />
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und<br />
Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher! Das letzte<br />
Mal haben wir am 1. Dezember des vergangenen Jahres<br />
über Hinterbliebenengeld gesprochen. Damals hatte<br />
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen sehr guten<br />
Antrag vorgelegt,<br />
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)<br />
in dem die Regierung aufgefordert wurde, einen Gesetzentwurf<br />
vorzulegen, der die Einführung eines Hinterbliebenengeldes<br />
regelt. Ich will zumindest zu Beginn meiner<br />
Rede – ich liege doch nicht falsch, Herr Präsident, dass<br />
wir den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD und<br />
nicht den der Bundesregierung beraten? –<br />
Vizepräsident Johannes Singhammer:<br />
Herr Kollege Petzold, Sie liegen richtig.<br />
Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE):<br />
– genau – klarstellen, dass es der Bundesregierung<br />
bis jetzt nicht gelungen ist, einen eigenen Gesetzentwurf<br />
vorzulegen – obwohl der Kollege Fechner uns vollmundig<br />
zugesichert hat, dass das Bundesjustizministerium<br />
jetzt ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren gestartet<br />
hat. Der Schmerzensgeldanspruch im Bürgerlichen<br />
Gesetzbuch sowie in weiteren Gesetzen sowie die Gefährdungshaftung<br />
würden kommen. Die Aufforderung an<br />
die Bundesregierung, tätig zu werden, sei schlicht nicht<br />
mehr nötig.<br />
Geschehen war nämlich bis dahin nichts. Und geschehen<br />
ist seitens der Bundesregierung auch bis heute<br />
nichts. Das wollen wir einmal festhalten.<br />
(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-<br />
NEN]: Das ist was Neues!)<br />
Ich gehe aber einmal davon aus, dass unsere Kritik damals<br />
sowie Ihre Beurteilung, der Antrag der Grünen sei,<br />
zumindest inhaltlich, gut, Sie dazu bewogen haben, noch<br />
einmal in sich zu gehen und uns heute diesen Gesetzentwurf<br />
und damit etwas, mit dem man tatsächlich etwas<br />
anfangen kann, vorzulegen. Die Wahlperiode ist fast zu<br />
Ende, und jetzt scheint es Ihnen zumindest aufgefallen<br />
zu sein, dass der Koalitionsvertrag an dieser Stelle noch<br />
nicht umgesetzt worden ist.<br />
Ich kann ansonsten meine Stellungnahme zu dem<br />
Gesetzentwurf insoweit kurz machen, als ich feststelle,<br />
dass meine Fraktion dieses Vorhaben grundsätzlich unterstützt.<br />
Verehrte Kolleginnen und Kollegen von den<br />
Koalitionsfraktionen, Sie können sich den Tag, an dem<br />
ich Sie gelobt habe, im Kalender anstreichen. Ich tue es<br />
aber, weil zumindest Ihr Versprechen umgesetzt wurde<br />
und ich damit meine Kritik, dass Sie nur ein Ankündigungsabgeordneter<br />
sind, Herr Kollege Fechner, zurücknehmen<br />
und in aller Höflichkeit diesbezüglich zumindest<br />
um Entschuldigung bitten kann.<br />
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)<br />
Ansonsten bitte ich Sie, im parlamentarischen Verfahren<br />
zumindest die Punkte, die vonseiten der Opferverbände<br />
– zum Beispiel vom Weißen Ring, aber auch<br />
vom Deutschen Anwaltverein – gekommen waren, noch<br />
einmal auf sich wirken zu lassen. Der Weiße Ring hat<br />
uns beispielsweise darum gebeten, auch ein Trauergeld<br />
für Angehörige von schwerstverletzten Opfern einzuführen,<br />
weil deren eigene Schmerzensgeldansprüche bisher<br />
(C)<br />
(D)