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Deutscher Bundestag

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 18. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. März 2017 22197<br />

Alexander Hoffmann<br />

(A)<br />

(B)<br />

Ich begrüße es außerordentlich, dass wir hier nicht<br />

mit Pauschalsätzen um uns werfen. Natürlich wäre es<br />

ein Leichtes gewesen, gleich eine Größenordnung festzusetzen<br />

und zu sagen: Ab dieser Größenordnung muss<br />

ab jetzt Schadensersatz zugesprochen werden. Das ist<br />

gut so, weil wir bislang immer die Höhe des Schadensersatzes<br />

in das Ermessen des Gerichts gestellt haben.<br />

Die Rechtsprechung zeigt, dass die Entscheidung dort in<br />

guten Händen ist. Um noch einmal die Statistik zu bemühen:<br />

Der durchschnittliche Wert in Fällen dieser Art<br />

betrug in den letzten Jahren ungefähr 10 000 Euro. Damit<br />

stimmt das, was der Kollege Hoppenstedt vorhin gesagt<br />

hat: Das ist natürlich deutlich weniger als in den USA.<br />

Allerdings will ich auch sagen, dass wir nüchtern konstatieren<br />

müssen: Am Ende macht es unter Umständen<br />

keinen Unterschied, ob es 10 000 oder 50 000 Euro sind,<br />

weil es den tatsächlichen Ausgleich nicht geben wird.<br />

Das führt mich aber noch zu einem anderen Punkt, der<br />

mir ganz wichtig ist: Wir haben mittlerweile im Versicherungsrecht<br />

und in der Rechtsprechung ein sehr ausgewogenes<br />

und austaxiertes System, was die Bewertung<br />

der Schadenshöhen angeht; das wissen Sie. Da gibt es<br />

Tabellen, was der Verlust ganzer Gliedmaßen im Versicherungsrecht<br />

wert ist. Das mag an mancher Stelle skurril<br />

erscheinen, aber es ist ein Gefüge, das in einem gesunden<br />

Verhältnis zueinander steht. Letztendlich sollten wir<br />

nicht vergessen, dass diese Sachverhalte auch in der Versicherungswirtschaft<br />

abgebildet werden müssen. Wenn<br />

wir uns jetzt dafür entscheiden, einen höheren Wert festzulegen,<br />

worüber man ja unter Umständen reden kann,<br />

wird das am Ende des Tages dazu führen, dass wir auch<br />

in allen anderen Bereichen nachlegen müssen. Das wird<br />

wieder dazu führen, dass die Schadenshöhen und auch<br />

die Haftungsrisiken steigen, was am Schluss mit einem<br />

Steigen der Versicherungsrisiken einhergeht und eines<br />

Tages wieder bei den Prämien ankommen wird. Deswegen<br />

finde ich es gut, dass wir bei diesem Entwurf mit sehr<br />

viel Augenmaß vorgehen. Ich freue mich auf die weiteren<br />

Beratungen im Verfahren.<br />

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.<br />

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)<br />

Vizepräsident Johannes Singhammer:<br />

Damit schließe ich die Aussprache.<br />

Interfraktionell wird die Überweisung des Gesetzentwurfs<br />

auf der Drucksache 18/11397 an die in der Tagesordnung<br />

aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. –<br />

Dagegen gibt es weder anderweitige Vorschläge noch<br />

Widerspruch. Dann ist die Überweisung so beschlossen.<br />

Wir kommen jetzt zum Tagesordnungspunkt 14:<br />

Beratung des Antrags der Abgeordneten<br />

Dr. Rosemarie Hein, Sabine Zimmermann<br />

(Zwickau), Sigrid Hupach, weiterer Abgeordneter<br />

und der Fraktion DIE LINKE<br />

Berufsbildungsgesetz novellieren – Ausbildung<br />

verbessern<br />

Drucksache 18/10281<br />

Überweisungsvorschlag:<br />

Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung<br />

(f)<br />

Ausschuss für Wirtschaft und Energie<br />

Ausschuss für Arbeit und Soziales<br />

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für<br />

diese Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Widerspruch<br />

dagegen erhebt sich keiner. Dann ist das so beschlossen.<br />

Ich eröffne die Aussprache und erteile als erster Rednerin<br />

der Kollegin Dr. Rosemarie Hein für die Fraktion<br />

Die Linke das Wort. Ich bitte die anderen Kolleginnen<br />

und Kollegen, Ihre Plätze einzunehmen.<br />

Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE):<br />

Vielen Dank, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und<br />

Kollegen! Leider gehen jetzt die meisten jungen Leute<br />

auf den Tribünen. Das ist schade. Ich hatte gehofft, dass<br />

Sie diese Debatte noch miterleben können; denn um sie<br />

geht es eigentlich.<br />

Seit einigen Jahren geben sich Delegationen aus vielen<br />

anderen Ländern bei uns die Klinke in die Hand, um<br />

sich über das duale Ausbildungssystem in Deutschland<br />

zu informieren. Die Bundesregierung hält es deshalb für<br />

einen Exportschlager. Auch in Deutschland gibt es viel<br />

Zustimmung zur dualen Ausbildung. Gerade darum bedarf<br />

es einer soliden Rechtsgrundlage – das ist das Berufsbildungsgesetz<br />

–, und dafür ist der Bund zuständig.<br />

Laut Koalitionsvereinbarung sollte in dieser Wahlperiode<br />

geprüft werden, ob es einen Veränderungsbedarf gibt.<br />

Vor einem Jahr wurde ein Evaluationsbericht vorgelegt,<br />

und die Bundesregierung hat im Sommer des vergangenen<br />

Jahres erklärt, dass sie keinen Novellierungsbedarf<br />

sieht. Wir sehen ihn schon und finden uns dabei<br />

in guter Gesellschaft mit den Gewerkschaften und vor<br />

allem mit der DGB-Jugend, die Anwältin der betroffenen<br />

Auszubildenden ist.<br />

(Beifall bei der LINKEN)<br />

Darum haben wir Ihnen heute einen Antrag vorgelegt, in<br />

dem wir wichtige Veränderungsbedarfe darlegen. Weil<br />

ich nicht viel Redezeit habe, will ich nur auf wenige<br />

Punkte eingehen. Die meisten Vorschläge betreffen die<br />

rechtlichen und sozialen Rahmenbedingungen für Auszubildende.<br />

Erstens. Wir wollen eine Mindestausbildungsvergütung<br />

im Gesetz festschreiben. Das Bundesinstitut für<br />

Berufsbildung hat kürzlich die durchschnittlichen tariflichen<br />

Ausbildungsvergütungen für das Jahr 2016 veröffentlicht.<br />

Das sind im Monat 854 Euro brutto. Doch<br />

der Teufel steckt im Detail. Und deshalb ist es nicht nur<br />

so, dass wir im Westen immer höhere Ausbildungsvergütungen<br />

haben als im Osten, sondern wir haben auch<br />

ganz niedrige Ausbildungsvergütungen. Zum Beispiel im<br />

Fleischerhandwerk im Osten sind es 310 Euro. Das sind<br />

nur die tariflich festgelegten Vergütungen. Es gibt auch<br />

Ausbildungsvergütungen in Betrieben, die keine Tarifbindung<br />

haben, dort sieht es noch düsterer aus.<br />

Zweitens. Ein ganzer Strauß Vorschläge zielt auf die<br />

Verbesserung der Ausbildungsqualität. Dazu hatten wir<br />

schon einmal einen Antrag im <strong>Bundestag</strong>. Wenn zum<br />

(C)<br />

(D)

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