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Deutscher Bundestag

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 18. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. März 2017 22299<br />

(A)<br />

jedes der 27 Mitgliedsländer das gleiche System neu einführen<br />

muss.<br />

Seit 1. Juli 2016 können auch Behörden aus den anderen<br />

EU Mitgliedstaaten auf Daten elektronisch zugreifen.<br />

Sogenannte Vertrauensdienste werden als „Zwischeninstanz“<br />

beauftragt, damit es nicht zu Datenmissbrauch<br />

kommt. Bei den Vertrauensdiensten wurden neue, vereinfachte<br />

Werkzeuge definiert und die Voraussetzungen<br />

für ein europaweit vereinheitlichtes Sicherheitsniveau<br />

geschaffen. Zukünftig können elektronische Transaktionen<br />

EU-weit effizient und rechtsverbindlich durchgeführt<br />

werden.<br />

nommen ist sie ein Ladenhüter. Die Gründe dafür mögen<br />

vielfältig sein. Sicherlich bestehen bei den Bürgerinnen<br />

und Bürgern mitunter Bedenken ob des faktischen und<br />

des rechtlichen Datenschutzes. Diese Bedenken sind<br />

ernst zu nehmen und zu respektieren.<br />

Schon der Koalitionsvertrag stellt zutreffend fest,<br />

dass die Voraussetzung für die Akzeptanz elektronischer<br />

Behördendienste Datenschutz und Sicherheit der Kommunikation<br />

sind, wenn es um entspreche Angebote zwischen<br />

Bürger und Staat geht. Gerade deshalb wird im<br />

Koalitionsvertrag die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung als<br />

unerlässlich gesehen.<br />

Wir bekennen uns nach wie vor zu diesem Ansatz und<br />

wollen fortwährend dafür sorgen, dass ein Mehr an digitalen<br />

Verwaltungsdienstleistungen und Nutzung dieser<br />

Möglichkeiten nicht zu einem Weniger an Datenschutz<br />

und letztlich persönlicher Sicherheit für die Bürgerinnen<br />

und Bürger führt.<br />

Andererseits stehen wir als Gesetzgeber vor der Aufgabe,<br />

der Digitalisierung speziell in der Verwaltung<br />

Rechnung zu tragen und sie fit für die Zukunft zu machen,<br />

aber auch im Sinne einer verantwortlichen Wirtschaftspolitik<br />

Unternehmen die Möglichkeit zu geben,<br />

die Vorteile der eID-Funktion in ihre Geschäftsabläufe<br />

zu implementieren und diese somit zu optimieren – nicht<br />

zuletzt auch im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher.<br />

Im Strudel dieses vermeintlichen Dualismus aus Förderung<br />

der eID-Funktion und Sicherstellung des Datenschutzes<br />

und der Datensicherheit bewegt sich dieser Gesetzentwurf.<br />

Die eingangs angesprochene sehr geringe Nutzung<br />

der eID-Funktion durch die Bürgerinnen und Bürger geht<br />

letztlich auch auf den Umstand zurück, dass sie in vielen<br />

Personalausweisen und Aufenthaltstiteln gar nicht<br />

erst bei Aushändigung eingeschaltet ist. Die bisherige<br />

Rechtslage sieht vor, dass eine Bürgerin oder ein Bürger<br />

bei der Beantragung eines solchen Dokuments aktiv<br />

gefragt wird, ob sie oder er diese Funktion einschalten<br />

lassen und damit grundsätzlich nutzbar machen möchte.<br />

Viele entscheiden sich dagegen. Somit ist ihnen die Möglichkeit,<br />

diese Funktion zu nutzen, direkt zu Beginn genommen.<br />

Hier möchten wir ansetzen und diesen Verfahrensablauf<br />

durch rechtliche Änderungen modifizieren.<br />

Fortan soll die eID-Funktion zunächst standardmäßig<br />

eingeschaltet sein. Die Bürgerinnen und Bürger sollen<br />

bei Beantragung ihres Ausweisdokumentes ausführlich<br />

und präzise über die Rahmenbedingungen und die Vorteile<br />

der eID-Funktion aufgeklärt werden. Wir erhoffen<br />

uns davon, dass dadurch Vorurteile und die mitunter ablehnende<br />

Haltung gegenüber der eID-Funktion abgebaut<br />

werden und ihre Nutzung insgesamt gefördert wird.<br />

Allerdings ist der freie Wille der Bürgerinnen und<br />

Bürger auch hier maßgeblich. So können sie letztlich<br />

selbst entscheiden, ob sie ausführlich informiert werden<br />

möchten, beispielsweise per Informationsbroschüre oder<br />

per E-Mail, oder eben auch nicht. Wenn sie eine eingeschaltete<br />

eID-Funktion nicht wünschen, haben sie auch<br />

fortan die Möglichkeit, diese deaktivieren zu lassen. Diese<br />

sogenannte Opt-out Lösung haben wir als Sozialde-<br />

(C)<br />

Öffentlich einsehbare Vertrauenslisten und das<br />

EU-Vertrauenssiegel stellen sicher, dass der Dienstleister<br />

rechtskonforme Vertrauensdienste anbietet. Das ist ein<br />

Meilenstein auf dem Weg zu Wirtschaftswachstum und<br />

globalem Handel, von dem Wirtschaft und Bürger profitieren<br />

werden.<br />

(B)<br />

Schon der 1993 in Kraft getretene „analoge“ Europäische<br />

Binnenmarkt hatte große Wachstumsimpulse<br />

ausgelöst und für mehr Beschäftigung gesorgt. Allein<br />

in Deutschland stieg durch das wirtschaftliche Zusammenwachsen<br />

Europas das Bruttoinlandsprodukt im Zeitraum<br />

1992 bis 2012 um durchschnittlich 37 Milliarden<br />

Euro pro Jahr. Mit Einführung des digitalen Systems<br />

werden Handel und Austausch im Netz im wahrsten Sinne<br />

grenzenlos. Knapp 60 Prozent der deutschen Ausfuhren<br />

gehen in EU-Länder. Deshalb hat Deutschland ein<br />

ureigenes Interesse an einer Weiterentwicklung des Binnenmarkts<br />

und baut mit am digitalen Weg.<br />

Ich werbe ausdrücklich für dieses Gesetz; denn es<br />

bringt wesentliche Verbesserungen für die Bürgerinnen<br />

und Bürger im europäischen Raum. Es schafft ein hohes<br />

Maß an Sicherheit für Nutzerinnen und Nutzer im digitalen<br />

Handel, und es ist hoffentlich auch ein Instrument,<br />

mit dem der Datenmissbrauch eingedämmt werden kann.<br />

Mahmut Özdemir (Duisburg) (SPD): Im Jahre 2010<br />

wurden ein Personalausweis und ein elektronischer Aufenthaltstitel<br />

eingeführt, die über eine Funktion zum elektronischen<br />

Identitätsnachweis, genannt eID-Funktion,<br />

verfügen. Mithilfe dieser Funktion besteht nunmehr die<br />

Möglichkeit, sich gegenüber Behörden und Unternehmen<br />

im Internet zuverlässig und vertrauenswürdig auszuweisen.<br />

Erreicht wird dies über eine 2‐Faktor-Authentisierung.<br />

Beide Seiten, also die Ausweisinhaberinnen<br />

und Ausweisinhaber einerseits und die Behörden und<br />

Unternehmen andererseits, identifizieren einander: Der<br />

Staat stellt hier also eine sichere und verlässliche Infrastruktur<br />

zur gegenseitigen Identifizierung im Internet zur<br />

Verfügung. So ist beispielsweise die Beantragung eines<br />

Führungszeugnisses mit der eID-Funktion erheblich einfacher<br />

geworden.<br />

Das hört sich zunächst alles sehr vorteilig an, bedenkt<br />

man insbesondere, dass mit der Nutzung dieser Funktion<br />

der eine oder andere Behördengang und damit auch<br />

in der Regel ein nicht unerheblicher Zeitaufwand eingespart<br />

wird. Dennoch müssen wir feststellen, dass die<br />

Bürgerinnen und Bürger bis jetzt die eID-Funktion ihres<br />

Personalausweises wenig bis gar nicht nutzen. Genau ge-<br />

(D)

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