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Deutscher Bundestag

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 18. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. März 2017<br />

(A)<br />

(B)<br />

In der Landwirtschaft, der Gastronomie und der<br />

Bauindustrie werden seit Jahren zusätzliche saisonale Arbeitskräfte<br />

gebraucht. Es ist daher richtig, Drittstaatlern<br />

die Einreise für Kurzaufenthalte bis zu 90 Tagen oder<br />

längere Aufenthalte bis zu sechs Monaten zu ermöglichen,<br />

um in Deutschland vorübergehend zu arbeiten. Saisonarbeiter<br />

müssen dafür einen gültigen Arbeitsvertrag<br />

und eine bezahlbare Unterkunft nachweisen. Zu begrüßen<br />

ist auch, dass in § 41 Aufenthaltsrecht eine Möglichkeit<br />

zum Widerruf der Arbeitserlaubnis verankert wurde,<br />

um unsere heimischen Arbeitnehmer vor Lohndumping<br />

zu schützen. Eine noch weiter gehende Verbesserung der<br />

Schutzstandards für Saisonarbeitnehmer vor Missbrauch<br />

und Ausbeutung wäre sicherlich zu begrüßen. Allerdings<br />

ist das vorliegende Gesetz dafür nicht der richtige Ansatzpunkt.<br />

Wichtig ist auch, die Anreize für illegale Migration<br />

und das Überziehen der Aufenthaltsgestattung zu minimieren.<br />

In diesem Zusammenhang wird erneut deutlich,<br />

wie wichtig die zügige Einführung des geplanten zentralen<br />

Einreise-Ausreise-Registers der EU ist. Dieses Register<br />

ist für die europaweite Identifikation sogenannter<br />

Visa-Overstayer von großer Bedeutung.<br />

Natürlich ist Migration für unsere Volkwirtschaft, für<br />

die internationale Forschung und Lehre und die Unternehmen<br />

in Europa von großer Bedeutung. Zudem haben<br />

die letzten Jahre in vielfacher Hinsicht gezeigt, wie<br />

wichtig eine verbindliche Ordnung und eine verlässliche<br />

staatliche Kontrolle bei der Einwanderung sind.<br />

Migration und Einwanderungskontrolle schließen sich<br />

nicht gegenseitig aus, sondern müssen als zwei Seiten<br />

der gleichen Medaille begriffen werden. Wer Migration<br />

nicht kontrolliert, riskiert, dass irgendwann Mauern gebaut<br />

werden. Um das zu vermeiden, braucht es vorausschauende,<br />

verbindliche und allgemein nachvollziehbare<br />

Regeln.<br />

Auch ich würde es begrüßen, wenn Deutschland ein<br />

einfaches Einwanderungsgesetz erhalten würde, wie es<br />

manche fordern. Diese Forderungen ignorieren jedoch<br />

die Tatsache, dass wir als EU-Mitglied unser Aufenthaltsrecht<br />

immer im europäischen Kontext denken und regeln<br />

müssen. Dadurch wird das Ausländerrecht in Deutschland<br />

automatisch komplizierter als zum Beispiel in Kanada.<br />

Allerdings verkomplizieren wir mit der heutigen<br />

Novellierung das deutsche Aufenthaltsrecht und unsere<br />

Einwanderungsregeln zusätzlich. Es muss eine Aufgabe<br />

aller EU-Staaten sein, für Einwanderungsregeln zu sorgen,<br />

die weltweit nachvollzogen und respektiert werden.<br />

Unter dem Strich verfügt Deutschland bereits über<br />

ein sehr liberales Einwanderungsrecht. Mit der heutigen<br />

Umsetzung der drei Richtlinien zur Arbeitsmigration<br />

stellen wir das erneut unter Beweis. Dazu bitte ich Sie<br />

um Ihre Zustimmung.<br />

Nina Warken (CDU/CSU): Laut dem kürzlich veröffentlichten<br />

Migrationsbericht der Bundesregierung ist<br />

der deutsche Arbeitsmarkt so beliebt wie nie. Fast 1 Million<br />

Unionsbürger sind allein 2015 nach Deutschland gekommen,<br />

um bei uns zu arbeiten oder um ein Studium<br />

oder eine Ausbildung aufzunehmen. Auch die Zahlen der<br />

Hochqualifizierten aus Drittstaaten sind erneut gestiegen.<br />

2015 kamen rund 29 000 Fachkräfte aus Drittstaaten, fast<br />

doppelt so viele wie noch vor sechs Jahren. Mit 7 Prozent<br />

Zuwachs wird Deutschland auch für Studierende und<br />

Wissenschaftler immer attraktiver. Nicht ohne Grund hat<br />

die OECD unser Zuwanderungsrecht für Fachkräfte als<br />

eines der liberalsten weltweit ausgezeichnet.<br />

Dennoch liegt Deutschland im internationalen Wettbewerb<br />

um hochqualifizierte Fachkräfte, die unsere Wirtschaft<br />

dringend braucht, noch nicht so weit vorne, wie es<br />

eigentlich sein könnte.<br />

Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der drei EU-Richtlinien<br />

zur Arbeitsmigration von Drittstaaten, den wir<br />

heute beschließen wollen, schafft hierbei Abhilfe:<br />

Erstens sorgen wir mit der Umsetzung der sogenannten<br />

REST-Richtlinie dafür, dass Wissenschaftler und<br />

Studenten aus Drittstaaten deutlich einfacher bei uns forschen<br />

und studieren können. Für sie reicht künftig ein<br />

gültiger Aufenthaltstitel in einem EU-Mitgliedsland aus,<br />

und es muss in Deutschland für einen vorübergehenden<br />

Aufenthalt nicht auch noch ein solcher beantragt werden.<br />

Wenn also zum Beispiel der argentinische Krebsforscher,<br />

der bereits ein Visum für Spanien hat, auch unkompliziert<br />

in Deutschland forschen kann oder der Informatikstudent<br />

aus Kamerun, der in Warschau studiert, für ein Semester<br />

auch zu uns kommen kann, sorgen wir nicht nur für mehr<br />

Mobilität und wissenschaftlichen Austausch, sondern<br />

wir stärken und fördern damit den Wirtschaftsstandort<br />

Deutschland.<br />

Zweitens wird es mit der Umsetzung der ICT-Richtlinie<br />

für Arbeitnehmer aus Drittstaaten deutlich einfacher,<br />

an mehreren Standorten ihres Unternehmens in Europa<br />

zu arbeiten. Führungskräfte, Spezialisten und Trainees,<br />

also genau die Arbeitnehmer, die wir hierzulande dringend<br />

brauchen, benötigen für Aufenthalte bis zu drei<br />

Monaten keinen zusätzlichen deutschen Aufenthaltstitel<br />

mehr. Auch für längere Entsendungen wurde das Verfahren<br />

deutlich vereinfacht, sodass die klügsten Köpfe leichter<br />

zu uns kommen können.<br />

Drittens wird mit dem Gesetzentwurf die Saisonarbeitnehmerrichtlinie<br />

umgesetzt und werden damit die<br />

Voraussetzungen festgelegt, unter denen Drittstaatsangehörige<br />

als Saisonarbeiter beschäftigt werden können. Ich<br />

möchte aufgrund der Kritik der Opposition nochmal ganz<br />

deutlich betonen, dass es sich hierbei um absolut faire<br />

und transparente Regeln handelt: Sowohl Kurzaufenthalte<br />

bis zu 90 Tagen als auch längere Aufenthalte bis zu<br />

sechs Monaten sind möglich. Dafür müssen ein gültiger<br />

Arbeitsvertrag und eine bezahlbare Unterkunft nachgewiesen<br />

werden. Gleichzeitig wurden die Rechte der Saisonarbeiter<br />

gestärkt, um eine Ausbeutung zu verhindern.<br />

Die Kritik der Opposition an diesen Regelungen für<br />

Saisonarbeiter verkennt völlig, dass die Mobilität, die<br />

dadurch entsteht, nicht nur unseren Unternehmen in der<br />

Landwirtschaft, der Gastronomie oder der Baubranche<br />

hilft. Sie ist auch im Sinne der Arbeitnehmer. Mobilität<br />

bedeutet, für kurze Zeit und auch in wiederkehrenden<br />

Abständen in verschiedenen Ländern arbeiten zu können,<br />

ohne dass man seinen dauerhaften Wohnsitz dorthin verlegen<br />

muss. Das gehört zu einer modernen Gesellschaft<br />

(C)<br />

(D)

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