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ZAP-2019-19

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<strong>ZAP</strong><br />

Kolumne<br />

Kolumne<br />

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Ein Rück- und Ausblick<br />

Der 25.5.2018 ist in meinem Kalender rot markiert<br />

und das hat im Wesentlichen zwei Gründe: Die<br />

EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entfaltete<br />

zu diesem Zeitpunkt ihre volle Wirkung –<br />

genau wie das reformierte Bundesdatenschutzgesetz<br />

(BDSG) – und darüber hinaus handelte es<br />

sich auch noch um einen Freitag. Als u.a. auf das<br />

Datenschutzrecht spezialisierter Anwalt hatte ich<br />

die Hysterie, die etwa seit Mitte 2017 rund um die<br />

Einführung der neuen Datenschutzregeln herrschte,<br />

in dieser Form zwar nicht vorhergesehen, aber<br />

doch gewusst, dass ich am Ende dieses besonderen<br />

Tages sicherlich einen „Absacker“ vertragen könnte.<br />

In der Tat beschloss ich den Tag mit einem<br />

alkoholhaltigen Kaltgetränk auf der Terrasse, um<br />

endlich etwas „durchatmen“ zu können. Denn mit<br />

Beginn des Jahres 2018 war zu beobachten, dass<br />

tagtäglich die Panik rund um das „DSGVO-Mysterium“<br />

bei deutschen Unternehmen stark anstieg –<br />

und zugleich auch die diesbezüglichen Anfragen.<br />

Um es mal so auszudrücken: Jeder Datenschutzrechtler<br />

wird mir zustimmen, wenn ich sage, dass<br />

in dieser Zeit ein Mangel an Mandaten ebenso<br />

wenig vorhanden war wie die Gefahr von Langeweile<br />

– ganz im Gegenteil. Der Zeitraum von<br />

Mitte 2017 bis zum 25.5.2018 war wohl die<br />

arbeitsamste Zeit meiner nun immerhin über<br />

15-jährigen Anwaltstätigkeit, in der ich schon so<br />

manche Gesetzesreform, aber noch nie solch eine<br />

regelrechte Panik erlebt habe. Das mag zum<br />

einen durch die massiv gestiegenen Bußgelder,<br />

zum anderen aber auch durch ein typisches<br />

Verhaltensmuster erklärlich sein. Wenn man zu<br />

Schulzeiten am Montag eine Klausur schreiben<br />

musste, wann hat man dann angefangen zu<br />

lernen? Genau, sonntagabends (jedenfalls haben<br />

das nicht-repräsentative Umfragen im Familienund<br />

Bekanntenkreis ergeben). Und so sind wohl<br />

auch einige Unternehmen das Projekt „DSGVO-<br />

Umstellung“ angegangen, nämlich auf den „letzten<br />

Drücker“. Erschwerend kam hinzu, dass nur<br />

ein verschwindend geringer Prozentsatz der<br />

Mandanten bereits eine vorbildliche Ausgangslage<br />

in puncto Datenschutz vorzuweisen hatte.<br />

Die meisten musste man vielmehr von „Null auf<br />

Hundert“ bringen, obwohl die Zeit drängte und<br />

täglich neue Anfragen hinzukamen.<br />

Genauso unerklärlich wie die entstandene Panik<br />

war ihr plötzliches Nachlassen, denn ab Montag,<br />

den 28.5.2018, herrschte eine fast schon unheimliche<br />

Stille in der Kanzlei und das Telefon stand<br />

tatsächlich einmal länger als fünf Minuten still.<br />

Die wenigen Mandanten, die tatsächlich bis zum<br />

Stichtag die Vorgaben der DSGVO (zumindest<br />

weitgehend) umgesetzt hatten, atmeten durch<br />

und widmeten sich wieder ihrem Tagesgeschäft.<br />

Alle anderen schienen sich zu sagen: „Naja, wenn<br />

wir es bis jetzt nicht geschafft haben, ist es jetzt auch<br />

egal“. Hinzu kam, dass die befürchteten Abmahnwellen<br />

ausblieben, weshalb alle dann halbwegs<br />

beruhigt in die Sommerzeit übergingen. Und fast<br />

schon erwartungsgemäß erwachten nach der<br />

Sommerpause dann die Behörden, die offenbar<br />

bemerkt hatten, dass die DSGVO auch für sie<br />

gilt. Allerdings hatten sie im Verhältnis zu nichtöffentlichen<br />

Stellen deutlich weniger Leidensdruck,<br />

denn der deutsche Gesetzgeber hatte in<br />

§ 43 Abs. 3 BDSG dafür gesorgt, dass gegen sie<br />

keine Bußgelder erlassen werden können.<br />

Leider existiert keine entsprechende Norm für uns<br />

Rechtsanwälte, daher ist im Hinblick auf die<br />

Umsetzung der DSGVO eine „Vogel Strauß“-<br />

Taktik tabu. Dankenswerterweise finden sich<br />

insbesondere auf der Website des Deutschen<br />

Anwaltvereins (DAV) Vorlagen für die wichtigsten<br />

<strong>ZAP</strong> Nr. <strong>19</strong> 10.10.<strong>20<strong>19</strong></strong> 987

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