ZAP-2019-19
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<strong>ZAP</strong><br />
Kolumne<br />
Kolumne<br />
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Ein Rück- und Ausblick<br />
Der 25.5.2018 ist in meinem Kalender rot markiert<br />
und das hat im Wesentlichen zwei Gründe: Die<br />
EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entfaltete<br />
zu diesem Zeitpunkt ihre volle Wirkung –<br />
genau wie das reformierte Bundesdatenschutzgesetz<br />
(BDSG) – und darüber hinaus handelte es<br />
sich auch noch um einen Freitag. Als u.a. auf das<br />
Datenschutzrecht spezialisierter Anwalt hatte ich<br />
die Hysterie, die etwa seit Mitte 2017 rund um die<br />
Einführung der neuen Datenschutzregeln herrschte,<br />
in dieser Form zwar nicht vorhergesehen, aber<br />
doch gewusst, dass ich am Ende dieses besonderen<br />
Tages sicherlich einen „Absacker“ vertragen könnte.<br />
In der Tat beschloss ich den Tag mit einem<br />
alkoholhaltigen Kaltgetränk auf der Terrasse, um<br />
endlich etwas „durchatmen“ zu können. Denn mit<br />
Beginn des Jahres 2018 war zu beobachten, dass<br />
tagtäglich die Panik rund um das „DSGVO-Mysterium“<br />
bei deutschen Unternehmen stark anstieg –<br />
und zugleich auch die diesbezüglichen Anfragen.<br />
Um es mal so auszudrücken: Jeder Datenschutzrechtler<br />
wird mir zustimmen, wenn ich sage, dass<br />
in dieser Zeit ein Mangel an Mandaten ebenso<br />
wenig vorhanden war wie die Gefahr von Langeweile<br />
– ganz im Gegenteil. Der Zeitraum von<br />
Mitte 2017 bis zum 25.5.2018 war wohl die<br />
arbeitsamste Zeit meiner nun immerhin über<br />
15-jährigen Anwaltstätigkeit, in der ich schon so<br />
manche Gesetzesreform, aber noch nie solch eine<br />
regelrechte Panik erlebt habe. Das mag zum<br />
einen durch die massiv gestiegenen Bußgelder,<br />
zum anderen aber auch durch ein typisches<br />
Verhaltensmuster erklärlich sein. Wenn man zu<br />
Schulzeiten am Montag eine Klausur schreiben<br />
musste, wann hat man dann angefangen zu<br />
lernen? Genau, sonntagabends (jedenfalls haben<br />
das nicht-repräsentative Umfragen im Familienund<br />
Bekanntenkreis ergeben). Und so sind wohl<br />
auch einige Unternehmen das Projekt „DSGVO-<br />
Umstellung“ angegangen, nämlich auf den „letzten<br />
Drücker“. Erschwerend kam hinzu, dass nur<br />
ein verschwindend geringer Prozentsatz der<br />
Mandanten bereits eine vorbildliche Ausgangslage<br />
in puncto Datenschutz vorzuweisen hatte.<br />
Die meisten musste man vielmehr von „Null auf<br />
Hundert“ bringen, obwohl die Zeit drängte und<br />
täglich neue Anfragen hinzukamen.<br />
Genauso unerklärlich wie die entstandene Panik<br />
war ihr plötzliches Nachlassen, denn ab Montag,<br />
den 28.5.2018, herrschte eine fast schon unheimliche<br />
Stille in der Kanzlei und das Telefon stand<br />
tatsächlich einmal länger als fünf Minuten still.<br />
Die wenigen Mandanten, die tatsächlich bis zum<br />
Stichtag die Vorgaben der DSGVO (zumindest<br />
weitgehend) umgesetzt hatten, atmeten durch<br />
und widmeten sich wieder ihrem Tagesgeschäft.<br />
Alle anderen schienen sich zu sagen: „Naja, wenn<br />
wir es bis jetzt nicht geschafft haben, ist es jetzt auch<br />
egal“. Hinzu kam, dass die befürchteten Abmahnwellen<br />
ausblieben, weshalb alle dann halbwegs<br />
beruhigt in die Sommerzeit übergingen. Und fast<br />
schon erwartungsgemäß erwachten nach der<br />
Sommerpause dann die Behörden, die offenbar<br />
bemerkt hatten, dass die DSGVO auch für sie<br />
gilt. Allerdings hatten sie im Verhältnis zu nichtöffentlichen<br />
Stellen deutlich weniger Leidensdruck,<br />
denn der deutsche Gesetzgeber hatte in<br />
§ 43 Abs. 3 BDSG dafür gesorgt, dass gegen sie<br />
keine Bußgelder erlassen werden können.<br />
Leider existiert keine entsprechende Norm für uns<br />
Rechtsanwälte, daher ist im Hinblick auf die<br />
Umsetzung der DSGVO eine „Vogel Strauß“-<br />
Taktik tabu. Dankenswerterweise finden sich<br />
insbesondere auf der Website des Deutschen<br />
Anwaltvereins (DAV) Vorlagen für die wichtigsten<br />
<strong>ZAP</strong> Nr. <strong>19</strong> 10.10.<strong>20<strong>19</strong></strong> 987