ZAP-2019-19
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<strong>ZAP</strong><br />
Anwaltsmagazin<br />
Anwaltsmagazin<br />
Abschiebungen zwischen 2013 und<br />
2018<br />
Im Zeitraum von 2013 bis 2018 ist es in Deutschland<br />
zu knapp 115.000 Abschiebungen gekommen.<br />
Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung<br />
auf eine Kleine Anfrage im Bundestag<br />
hervor. Danach wurden im genannten Zeitraum<br />
insgesamt 12.212 Abschiebungen auf dem Landweg<br />
und 309 Abschiebungen auf dem Seeweg<br />
vollzogen. Insgesamt 102.407 Menschen wurden<br />
den Angaben zufolge auf dem Luftweg abgeschoben<br />
(vgl. BT-Drucks <strong>19</strong>/11676).<br />
Die weitaus meisten Abschiebungen geschahen<br />
somit auf dem Luftweg; demgegenüber erfolgten<br />
nur relativ wenige Abschiebungen auf dem Landweg,<br />
etwa nach Polen, Österreich und in die<br />
Benelux-Staaten oder auf dem Seeweg, z.B. nach<br />
Schweden. Von den genannten 102.407 Abschiebungen<br />
auf dem Luftweg erfolgten 26.506 in<br />
EU-Mitgliedstaaten bzw. Schengen-Staaten, gefolgt<br />
von den Balkan-Staaten. Die rund 12.500<br />
Abschiebungen über Land bzw. per Schiff erfolgten<br />
ausnahmslos in die EU-Mitgliedsstaaten bzw. die<br />
Schengen-Staaten.<br />
Betrachtet nach Staatsangehörigkeiten finden<br />
sich in der Aufstellung Migranten aus den Balkanstaaten<br />
ganz vorn, gefolgt von Angehörigen<br />
nordafrikanischer Staaten.<br />
Zu den Gesamtkosten der Abschiebungen konnte<br />
die Bundesregierung keine Angaben machen; diese<br />
würden nicht gesondert erfasst. Die Kosten allein<br />
der Sicherheitsbegleitungen wurden mit 3,2 Mio. €<br />
in 2013 und 8,2 Mio. € in 2018 beziffert.<br />
[Quelle: Bundesregierung]<br />
Mehrheit wünscht sich besseren<br />
Datenschutz<br />
70 % der Bundesbürger halten es für notwendig,<br />
dass die Politik strengere Vorschriften für Unternehmen<br />
durchsetzt, welche persönlichen Daten<br />
der Verbraucher gesammelt und gespeichert werden<br />
dürfen. Das geht aus dem Roland-Rechtsreport<br />
<strong>20<strong>19</strong></strong> hervor, den der Rechtsschutzversicherer<br />
in Kooperation mit dem Institut für Demoskopie<br />
Allensbach im Juli veröffentlicht hat.<br />
Überrascht zeigen sich die Forscher allerdings, dass<br />
die Gruppe der Befürworter angesichts diverser<br />
Datenskandale in der letzten Zeit abgenommen<br />
hat: Vor fünf Jahren verlangten immerhin noch<br />
78 %, dass die Politik gegenüber Unternehmen wie<br />
Google, Apple oder Facebook härtere Regeln<br />
aufstellen müsste. Laut dem aktuellem Roland-<br />
Report ist demgegenüber die Gruppe der Befragten,<br />
die die Datenschutzbestimmungen in<br />
Deutschland für übertrieben halten, sogar etwas<br />
größer als die Gruppe derjenigen, die sie angemessen<br />
finden (38 % vs. 35 %). Besonders kritisch sind<br />
aus Sicht der Bürger bürokratische Regelungen<br />
wie die Datenschutzgrundverordnung. Entsprechend<br />
dürfte ein aktueller Gesetzentwurf des<br />
Bundestags, der Kleinbetriebe und Vereine entlasten<br />
soll, im Sinne der Bürger sein. Dieser sieht<br />
vor, dass künftig Unternehmen, bei denen mind.<br />
20 Mitarbeiter ständig und automatisiert personenbezogene<br />
Daten verarbeiten, einen eigenen Datenschutzbeauftragten<br />
benennen müssen. Zuvor<br />
lag diese Grenze bei zehn Mitarbeitern. (Bundesrat<br />
hat inzwischen zugestimmt: „Zweites Datenschutz-Anpassungs-<br />
und Umsetzungsgesetz EU“<br />
vom 20.9.<strong>20<strong>19</strong></strong>, vgl. <strong>ZAP</strong> Heft <strong>19</strong>/<strong>20<strong>19</strong></strong> S. 991 – in<br />
diesem Heft [Anm. der Red.]).<br />
<strong>ZAP</strong> Nr. <strong>19</strong> 10.10.<strong>20<strong>19</strong></strong> 989