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UNDERDOG #64

Schwerpunkt: Rassismus und Polizeigewalt Rassismus durchdringt verschiedene gesellschaftliche Ebenen, wenn er etwa im Alltag, in den Medien, in der Wissenschaft, im Bildungssystem, am Arbeitsplatz oder aber in Polizei und Justiz wirksam wird. Während individueller Rassismus zuweilen thematisiert wird, wird institutioneller Rassismus und somit auch die Wirkmacht des Rassismus weitgehend außer Acht gelassen. Unsere Schwerpunktausgabe will das ändern.

Schwerpunkt: Rassismus und Polizeigewalt
Rassismus durchdringt verschiedene gesellschaftliche Ebenen, wenn er etwa im Alltag, in den Medien, in der Wissenschaft, im Bildungssystem, am Arbeitsplatz oder aber in Polizei und Justiz wirksam wird. Während individueller Rassismus zuweilen thematisiert wird, wird institutioneller Rassismus und somit auch die Wirkmacht des Rassismus weitgehend außer Acht gelassen. Unsere Schwerpunktausgabe will das ändern.

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Als Sportschützen besaßen manche der

Mitglieder sogar legal Waffen. Gegründet

wurde diese Pseudo-Polizei von Volker

Schöne, damals Fördermitglied bei der

Deutschen Polizeigewerkschaft Sachsen

(DpolG). Während die sächsische

Verfassungsschutz-Behörde von 12

aktiven Personen ausging, richtete sich

das spätere Ermittlungsverfahren der

Staatsanwaltschaft Dresden gegen 19

mutmaßliche Führungsmitglieder wegen

des Verdachts der Bildung einer

kriminellen Vereinigung. Die Auswertung

von Asservaten, darunter

Interessent*innen- und Mitgliederlisten,

brachte das ganze Ausmaß ans Licht: Bis

zu 400 Personen, vorrangig aus Sachsen,

sollen Beitrittserklärungen abgegeben

haben. Gegen etliche wurde deshalb

zeitweise wegen des Verdachts der

7

https://www.institut-fuermenschenrechte.de/uploads/tx_commerce/Studie_

Racial_Profiling_Menschenrechtswidrige_Persone

nkontrollen_nach_Bundespolizeigesetz.pdf

Mitgliedschaft in einer kriminellen

Vereinigung ermittelt.

Bundesinnenminister Horst Seehofer hat

eine Studie zu Rassismus in der Polizei

abgelehnt. Dabei gibt es diesbzüglich

hierzulande kaum relevante Studien.

2013 erschien von Hendrik Cremer am

Deutschen Institut für Menschenrechte

eine Arbeit zu „Menschenrechtswidrigen

Personenkontrollen“ 7 . Darin ging es aber

nicht so sehr darum, die Größe des

Problems zu erfassen, sondern mehr um

eine qualitative Bewertung. Die Frage

lautet: Hat die Polizei bezüglich

Rassismus ein strukturelles Problem

oder gibt es Vorkommnisse, die

offiziell und von Behördenseite als

Einzelfälle ausgewiesen werden?

Eine Anfrage 8 des Abgeordneten

Florian Ritter (SPD) zu den Verfehlungen

innerhalb eines Chats von aktiven und

ehemaligen Polizist*innen einer

Münchner USK-Einheit ergab, dass in

den letzten 5 Jahren insgesamt zwölf

Vorfälle gemeldet wurden, bei denen zum

Teil mehrere Beamte beteiligt waren. Die

Botschaften waren vor allem dadurch

geprägt, dass sie sich gegen Flüchtlinge

oder Muslime richteten.

Dass innerhalb der Polizei extrem rechte

und rassistische Ideologien vertreten

sind, ist insbesondere in Hessen bekannt.

Nach Angaben des Hessischen

Innenministers Beuth (CDU)sind

mittlerweile 99 extrem rechte

Drohschreiben bekannt – die meisten

davon mit „NSU 2.0“ unterzeichnet. Die

Hassbotschaften und Todesdrohungen

wurden überwiegend an Frauen

verschickt. Beuth berichtete in einer

Ausschusssitzung des Landtags von 99

solcher Schreiben, von denen 82 mit dem

Kürzel „NSU 2.0“ unterzeichnet seien.

Sie richteten sich demnach an 28

8

https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_

WP18/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/18_

0002093.pdf

11

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