UNDERDOG #64
Schwerpunkt: Rassismus und Polizeigewalt Rassismus durchdringt verschiedene gesellschaftliche Ebenen, wenn er etwa im Alltag, in den Medien, in der Wissenschaft, im Bildungssystem, am Arbeitsplatz oder aber in Polizei und Justiz wirksam wird. Während individueller Rassismus zuweilen thematisiert wird, wird institutioneller Rassismus und somit auch die Wirkmacht des Rassismus weitgehend außer Acht gelassen. Unsere Schwerpunktausgabe will das ändern.
Schwerpunkt: Rassismus und Polizeigewalt
Rassismus durchdringt verschiedene gesellschaftliche Ebenen, wenn er etwa im Alltag, in den Medien, in der Wissenschaft, im Bildungssystem, am Arbeitsplatz oder aber in Polizei und Justiz wirksam wird. Während individueller Rassismus zuweilen thematisiert wird, wird institutioneller Rassismus und somit auch die Wirkmacht des Rassismus weitgehend außer Acht gelassen. Unsere Schwerpunktausgabe will das ändern.
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Einleitung
photo credit: Rasande Tyskar @#BLM
Demonstration Hamburg 2020-06-05
Rassismus
durchdringt
verschiedene gesellschaftliche
Ebenen, wenn er etwa im Alltag,
in den Medien, in der
Wissenschaft, im Bildungssystem,
am Arbeitsplatz oder aber in
Polizei und Justiz wirksam wird.
In jüngster Zeit wird darüber hinaus
nach Jahrzehnten des Schweigens über
einzelne Polizist*innen informiert, die
Menschen aus rassistischer Motivation
mit „übertriebener Härte“ behandeln.
Während individueller Rassismus also
zuweilen thematisiert wird, wird
institutioneller Rassismus und somit
auch die Wirkmacht des Rassismus
weitgehend außer Acht gelassen. Unsere
Schwerpunktausgabe will das ändern. Im
Hinblick auf die Institution der Polizei
bilden Praxen und Anordnungen
Mechanismen, auf Grundlage derer
einzelne Polizist*innen handeln. Einen
solchen Mechanismus bilden, wie im Fall
von Oury Jalloh, unspezifische
Verdächtigenbeschreibungen, die bis
zum Mord führten. Migrant*innen,
Schwarze Menschen, PoC sind besonders
von institutionellem Rassismus betroffen
und sind Zielscheibe von rassistischen
Vorurteilen, Stereotypen und Racial
Profiling. Wir sprechen von Racial
Profiling, wenn Polizist*innen keine
spezifische Verdächtigenbeschreibung
haben und beschließen, jemanden
anzuhalten, zu durchsuchen, zu befragen
oder zu verhaften, weil ihnen diese
Person wegen rassialisierter Merkmale
wie der Hautfarbe, Ethnizität,
Nationalität oder Religion (oft in
Zusammenwirkung mit Faktoren wie
Gender, Klasse, Alter) verdächtiger
erscheint als andere Menschen. Da
Polizist*innen in ihrem Arbeitsalltag über
ein hohes Maß an Definitionsmacht
verfügen, obliegt es ihnen, Situationen
bzw. Personen als verdächtig zu
konstruieren, insbesondere auch deshalb,
weil die Befugnisse an geringe
Eingriffsvoraussetzungen geknüpft sind.
Wenn gesetzliche Grundlagen aber
polizeiliche Handlungsoptionen nur
wenig begrenzen, erhöht sich die Gefahr,
dass Rassismus die Prüfungsraster eines
Verdachts strukturiert. Der gewaltsame
Tod von George Floyd ist dabei nur
synonym für ein strukturelles
Rassismusproblem. Bei der medialen und
politischen Aufbereitung dieser und
anderer Tötungen wird dabei häufig von
Einzelfällen gesprochen, von „traurigen“
Ausnahmen durch individuelle
Fehlleistungen
einzelner
Polizeibeamt*innen. Wichtig und
notwendig sind in diesem
Zusammenhang die strukturellen
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