Masterarbeit Integrative Sonderschulung im Kanton ... - BSCW
Masterarbeit Integrative Sonderschulung im Kanton ... - BSCW
Masterarbeit Integrative Sonderschulung im Kanton ... - BSCW
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Anhang<br />
Zusammenfassendes Protokoll zum Interview mit Brigitte Embacher (Schulleitung Integration)<br />
und Beat Zindel (Geschäftsleitung), Kompetenzzentrum Schulhe<strong>im</strong> Chur,<br />
vom 12. Januar 2011, 16.00 Uhr<br />
Begrüssung:<br />
Die Interviewer bedanken sich bei Frau Embacher und Herr Zindel für dessen Bereitschaft<br />
und die Zeit für das Interview. Der genaue Wortlaut des Gesprächs wird mit einem Gerät aufgenommen.<br />
Die Daten werden in einem zusammenfassenden Protokoll verschriftlicht. Die<br />
Daten werden anonym und vertraulich behandelt. Nach Abschluss der Masterthese werden<br />
alle Daten gelöscht und vernichtet. Frau Embacher und Herr Zindel geben ihr Verständnis,<br />
dass dieses Interview für die Masterthese verwendet werden kann.<br />
1. Definition<br />
Was verstehen Sie ganz allgemein unter „einleitenden Massnahmen“ zur Integration?<br />
Bekundet ein Schüler Schwierigkeiten / Probleme oder zeigt ein auffälliges Verhalten <strong>im</strong> Kindergarten<br />
oder in der Schule, wird meistens eine Person (Heilpädagogen HPD, Kindergartenlehrperson<br />
oder Pr<strong>im</strong>arlehrperson) darauf aufmerksam. Diese leiten ihre Beobachtungen zum<br />
Beispiel an den SPD weiter. Diese Stelle n<strong>im</strong>mt die Abklärung des Kindes vor. Anhand der<br />
Abklärungsergebnisse und in Absprache mit den Eltern werden die Massnahmen fest gelegt.<br />
Ist es ein Kind mit Sonderschulbedarf, wird das Kompetenzzentrum kontaktiert. Der SPD klärt<br />
<strong>im</strong> Gespräch mit den Eltern, ob das Kind in die Sonderschule, in diesem Fall ins Schulhe<strong>im</strong><br />
Chur kommt oder die Regelklasse besucht. Die Eltern können bei diesem Prozess mitbest<strong>im</strong>men<br />
und entscheiden, wo ihr Kind geschult werden soll. Wird das Kind <strong>im</strong> Quartier die<br />
Schule besuchen, wird es zum ISS-Kind. Das Kompetenzzentrum ist verantwortlich, dass eine<br />
den Bedürfnissen entsprechende Heilpädagogin zur Verfügung steht, welche das Kind zu<br />
einem gewissen Pensum in der Regelschule begleitet. Das Kompetenzzentrum ist ebenfalls<br />
verantwortlich, dieses Integrationsprojekt und dessen Heilpädagogin zu begleiten.<br />
2. Konkrete Massnahmen (Sinnesbehinderung, Körperbehinderung, Autismus, Geistige<br />
B.)<br />
Welche konkreten Massnahmen treffen gemäss den Richtlinien die KS für eine Integration?<br />
Wenn wir wissen, dass wir eine Integration aufgleisen, sind wir für die Rekrutierung einer<br />
Heilpädagogin zuständig. Dies ist nicht <strong>im</strong>mer einfach, weil es diese nicht „zu Hauf“ gibt. Es<br />
gibt viele Heilpädagogen mit Ausbildung, weil aber die Integration so ansteigt, hat es trotzdem<br />
zu wenig. Bewirbt sich eine Person ohne Ausbildung, ist es für das Kompetenzzentrum wichtig,<br />
dass diese Person die Ausbildung zur Heilpädagogin in Angriff n<strong>im</strong>mt. Das Kompetenzzentrum<br />
begleitet die Heilpädagogen. Diese Begleitung ist unterschiedlich und hängt von der<br />
Berufserfahrung ab.<br />
Der Umfang der heilpädagogischen Begleitung gibt das Amt für Volksschule vor, auf Antrag<br />
des SPD, nicht das Kompetenzzentrum. Das Kompetenzzentrum sucht anhand dieser Vorga-<br />
123