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Masterarbeit Integrative Sonderschulung im Kanton ... - BSCW

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Anhang<br />

Zusammenfassendes Protokoll zum Interview mit Brigitte Embacher (Schulleitung Integration)<br />

und Beat Zindel (Geschäftsleitung), Kompetenzzentrum Schulhe<strong>im</strong> Chur,<br />

vom 12. Januar 2011, 16.00 Uhr<br />

Begrüssung:<br />

Die Interviewer bedanken sich bei Frau Embacher und Herr Zindel für dessen Bereitschaft<br />

und die Zeit für das Interview. Der genaue Wortlaut des Gesprächs wird mit einem Gerät aufgenommen.<br />

Die Daten werden in einem zusammenfassenden Protokoll verschriftlicht. Die<br />

Daten werden anonym und vertraulich behandelt. Nach Abschluss der Masterthese werden<br />

alle Daten gelöscht und vernichtet. Frau Embacher und Herr Zindel geben ihr Verständnis,<br />

dass dieses Interview für die Masterthese verwendet werden kann.<br />

1. Definition<br />

Was verstehen Sie ganz allgemein unter „einleitenden Massnahmen“ zur Integration?<br />

Bekundet ein Schüler Schwierigkeiten / Probleme oder zeigt ein auffälliges Verhalten <strong>im</strong> Kindergarten<br />

oder in der Schule, wird meistens eine Person (Heilpädagogen HPD, Kindergartenlehrperson<br />

oder Pr<strong>im</strong>arlehrperson) darauf aufmerksam. Diese leiten ihre Beobachtungen zum<br />

Beispiel an den SPD weiter. Diese Stelle n<strong>im</strong>mt die Abklärung des Kindes vor. Anhand der<br />

Abklärungsergebnisse und in Absprache mit den Eltern werden die Massnahmen fest gelegt.<br />

Ist es ein Kind mit Sonderschulbedarf, wird das Kompetenzzentrum kontaktiert. Der SPD klärt<br />

<strong>im</strong> Gespräch mit den Eltern, ob das Kind in die Sonderschule, in diesem Fall ins Schulhe<strong>im</strong><br />

Chur kommt oder die Regelklasse besucht. Die Eltern können bei diesem Prozess mitbest<strong>im</strong>men<br />

und entscheiden, wo ihr Kind geschult werden soll. Wird das Kind <strong>im</strong> Quartier die<br />

Schule besuchen, wird es zum ISS-Kind. Das Kompetenzzentrum ist verantwortlich, dass eine<br />

den Bedürfnissen entsprechende Heilpädagogin zur Verfügung steht, welche das Kind zu<br />

einem gewissen Pensum in der Regelschule begleitet. Das Kompetenzzentrum ist ebenfalls<br />

verantwortlich, dieses Integrationsprojekt und dessen Heilpädagogin zu begleiten.<br />

2. Konkrete Massnahmen (Sinnesbehinderung, Körperbehinderung, Autismus, Geistige<br />

B.)<br />

Welche konkreten Massnahmen treffen gemäss den Richtlinien die KS für eine Integration?<br />

Wenn wir wissen, dass wir eine Integration aufgleisen, sind wir für die Rekrutierung einer<br />

Heilpädagogin zuständig. Dies ist nicht <strong>im</strong>mer einfach, weil es diese nicht „zu Hauf“ gibt. Es<br />

gibt viele Heilpädagogen mit Ausbildung, weil aber die Integration so ansteigt, hat es trotzdem<br />

zu wenig. Bewirbt sich eine Person ohne Ausbildung, ist es für das Kompetenzzentrum wichtig,<br />

dass diese Person die Ausbildung zur Heilpädagogin in Angriff n<strong>im</strong>mt. Das Kompetenzzentrum<br />

begleitet die Heilpädagogen. Diese Begleitung ist unterschiedlich und hängt von der<br />

Berufserfahrung ab.<br />

Der Umfang der heilpädagogischen Begleitung gibt das Amt für Volksschule vor, auf Antrag<br />

des SPD, nicht das Kompetenzzentrum. Das Kompetenzzentrum sucht anhand dieser Vorga-<br />

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