Masterarbeit Integrative Sonderschulung im Kanton ... - BSCW
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Fazit<br />
Die Analyse der Dokumente des <strong>Kanton</strong>s ergab:<br />
� Eine Definition der einleitenden Massnahmen fehlt.<br />
Forschungsverlauf und Forschungsergebnisse<br />
� Konkrete Massnahmen werden benannt. Zu ihnen gehört jene der Vorbereitung der<br />
integrativen <strong>Sonderschulung</strong>. Die Verantwortung dafür liegt laut den Richtlinien bei<br />
den Kompetenzzentren und dem Schulpsychologischen Dienst (vgl. Amt für Volksschule<br />
und Sport, 2010, S. 5)<br />
� Die Klassenlehrpersonen werden nur <strong>im</strong> Zusammenhang mit der Schulträgerschaft<br />
genannt.<br />
� Die gefundenen Aussagen über die einleitenden Massnahmen beziehen sich auf die<br />
allgemeinen Abläufe zur Vorbereitung der Integration. Explizite Aussagen zur Vorbereitung<br />
der Klassenlehrpersonen fehlen.<br />
6.2.1.2 Ebene Kompetenzzentren<br />
In den Dokumenten der Kompetenzzentren fehlen Aussagen über die einleitenden Massnahmen<br />
gänzlich.<br />
6.2.2 Ergebnisse der Leitfadeninterviews<br />
Das Ziel des Leitfadeninterviews besteht darin, ergänzende Grundlagen zur Erstellung des<br />
Online-Fragebogens zu erhalten. Mit den Grundlagen sind die verschiedenen Arten der einleitenden<br />
Massnahmen sowie deren Verantwortlichkeit bei der Durchführung gemeint.<br />
6.2.2.1 Leitfadeninterviews mit den verantwortlichen des <strong>Kanton</strong>s<br />
Mit dem Bereichsleiter der <strong>Sonderschulung</strong> und Integration wird ein Interview geführt. Die<br />
Zusammenfassung der Ergebnisse ergibt, dass die Verantwortlichkeit der Durchführung der<br />
einleitenden Massnahmen be<strong>im</strong> Schulpsychologischen Dienst liegt. Dies erfordert ein klärendes<br />
Interview mit dem Leiter des Schulpsychologischen Dienstes. Die Ergebnisse beider Interviews<br />
werden <strong>im</strong> folgenden Abschnitt dargestellt.<br />
Interview mit dem Bereichsleiter <strong>Sonderschulung</strong> und Integration<br />
Der Bereichsleiter <strong>Sonderschulung</strong> und Integration bezieht sich in seinen Ausführungen auf<br />
die „Richtlinien zur Umsetzung der <strong>Integrative</strong>n <strong>Sonderschulung</strong> <strong>im</strong> <strong>Kanton</strong> Graubünden“<br />
(2010). Er bestätigt die <strong>im</strong> vorangegangenen Abschnitt beschriebenen Ergebnisse. Eine für<br />
die vorliegende Arbeit wichtige Aussage ist, dass der Schulpsychologische Dienst bei der<br />
Vorbereitung einer integrativen <strong>Sonderschulung</strong> die zentrale Stelle ist. Dort fliessen alle Kontakte<br />
zusammen. Der Schulpsychologische Dienst ist die einzige Instanz, die einen Antrag für<br />
eine integrative <strong>Sonderschulung</strong> an den <strong>Kanton</strong> stellen kann. Ebenfalls in seinem Aufgabenbereich<br />
liegt die Durchführung der einleitenden Massnahmen (siehe Anhang S. 98).<br />
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