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Masterarbeit Integrative Sonderschulung im Kanton ... - BSCW

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Dokumentenanalyse Jubiläumsschrift Giuvaulta<br />

Anhang<br />

D<strong>im</strong>ension 1: Integration<br />

Kategorie 1a: Definition<br />

�<br />

Kategorie 1b: Gesetzliche Grundlagen<br />

� 1932 wurde die Genossenschaft Bündnerische Kindererholungshe<strong>im</strong>e Pro Juventute<br />

gegründet. Als erstes wurde das He<strong>im</strong> Feldis (das heutige Hotel/Restaurant Sternenhus)<br />

errichtet.<br />

Jubiläumsschrift S. 3<br />

� 1933 wurde die Genossenschaft Jugendbad und Kindererholungshe<strong>im</strong> „Giuvaulta“<br />

Rothenbrunnen gegründet. Auch hier handelt es sich um eine nicht gewinnstrebende<br />

Genossenschaft mit Beteiligung des <strong>Kanton</strong>s Graubünden, der Pro Juventute, des<br />

Cadonaufonds und diverser Einzelpersonen<br />

Jubiläumsschrift S. 3<br />

1940 lösten sich die beiden Genossenschaften durch Beschluss der Generalversammlung<br />

auf. Das Vermögen wurde in die neu gegründete Stiftung Bündner Kindererholungshe<strong>im</strong>e<br />

Giuvaulta und Feldis überführt.<br />

� Die bisherigen Genossenschaftler wurden Stiftungsräte. Die geschäftsführenden Aufgaben<br />

oblagen der Stiftungskommission und der Betriebskommission. Der Wechsel<br />

von der Genossenschaft zur Stiftung wurde auf Grund neuer Best<strong>im</strong>mungen <strong>im</strong> Obligationenrecht<br />

als für die Entwicklung des He<strong>im</strong>es notwendige Massnahme erachtet.<br />

Jubiläumsschrift S. 3<br />

� 1952 Eine erste Revision wurde vom Stiftungsrat 1947 beschlossen. Die Zust<strong>im</strong>mung<br />

durch den <strong>Kanton</strong> erfolgte aber erst 1952. Diese Revision wurde nötig, weil man der<br />

Regierung des <strong>Kanton</strong>s Graubünden, dem Stadtrat von Zürich, dem Cadonaufond<br />

und der Pro Juventute das Recht auf je 2 Sitze in der Stiftungskommission einräumen<br />

sollte. Diese hatten für den Ausbau 194871949 die nötigen Beitragsleistungen erbracht.<br />

Jubiläumsschrift S. 3<br />

� 1968 Diese Revision wurde nötig, um einerseits die bei der Gründung 1940 unterlassenen<br />

Bezifferung des Stiftungsvermögen nachzuholen und weiter wurde der Stiftungsrat<br />

auf 9 bis 12 Mitglieder festgelegt, wobei der Regierung des <strong>Kanton</strong>s Graubünden<br />

und der Stadt Zürich fest je 2 Sitze zur Verfügung standen. Der Stiftungsrat<br />

übernahm die Funktion der Stiftungskommmission, die neu nicht mehr existierte.<br />

Jubiläumsschrift S. 3<br />

� 1981 Mit der Aufgabe des He<strong>im</strong>es Feldis bedurfte die Stiftungsurkunde bezüglich<br />

Namen und Stiftungsvermögen der Korrektur. Neu hiess die Stiftung: „Stiftung Kinderhe<strong>im</strong><br />

Giuvaulta, Rothenbrunnen“.<br />

� 1998 die letzte Statutenrevision datiert aus dem Jahre 1998. Der Stiftungsrat wurde<br />

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