Masterarbeit Integrative Sonderschulung im Kanton ... - BSCW
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Einleitende Massnahmen in Bezug auf die Klassenlehrpersonen<br />
Theoretischer Bezug<br />
Bis ein Kind mit sonderpädagogischen Bedürfnissen die erste Lektion in einer Regelklasse<br />
besucht, untern<strong>im</strong>mt der <strong>Kanton</strong> wenig, um die Klassenlehrperson auf ihre bevorstehende<br />
Arbeit vorzubereiten. Der <strong>Kanton</strong> steigt erst nach Schulbeginn ein. Das heisst, einleitende<br />
Massnahmen werden <strong>im</strong> <strong>Kanton</strong> Appenzell Ausserrhoden für die Regelklassenlehrpersonen<br />
keine durchgeführt.<br />
3.5.2 Basel-Stadt<br />
Der <strong>Kanton</strong> Basel-Stadt ist flächenmässig ein kleiner <strong>Kanton</strong> mit hoher Bevölkerungsdichte.<br />
Die Politik gibt eine ganz klare integrative Ausrichtung der Sonderpädagogik vor. Das integrative<br />
sonderpädagogische Angebot ist flächendeckend vorhanden und hat Tradition (vgl. Häfeli<br />
& Walther-Müller, 2005). Basel-Stadt konnte 2008 auf zehn Jahre mit Integrationsklassen zurückblicken.<br />
Integrationsklassen sind Regelklassen mit vier Plätzen für Kinder mit einer Behinderung.<br />
Um den Anforderungen dieser Heterogenität gerecht zu werden, unterrichten eine<br />
Regelklassenlehrperson und eine heilpädagogische Lehrperson <strong>im</strong> Teamteaching (vgl.<br />
Zurfluh, 2008, S. 4).<br />
Zusammen mit dem <strong>Kanton</strong> Basel-Landschaft wird ein neues Sonderpädagogisches Konzept<br />
erarbeitet. Dieses baut auf den Grundsätzen einer Schule für alle und des wohnortnahen<br />
Schulangebots auf. Dabei ist der Schulträger während der obligatorischen Schulzeit für alle<br />
Schülerinnen und Schüler, unabhängig vom Bildungsbedarf, verantwortlich (vgl. <strong>Kanton</strong> Basel-Landschaft<br />
& <strong>Kanton</strong> Basel-Stadt, 2010, S. 7). Das besagte Konzept wird auf den 1. Januar<br />
2011 in Kraft gesetzt und soll ab dem Schuljahr 2011/2012 in den Schulen umgesetzt<br />
werden.<br />
Ablauf der Einführung der integrativen <strong>Sonderschulung</strong><br />
Für den Ablauf der integrativen <strong>Sonderschulung</strong> ist dasselbe Kaskadenmodell wie <strong>im</strong> <strong>Kanton</strong><br />
Appenzell Ausserrhoden (siehe Anhang Seite 93) massgebend. Jedes Kind wird in der lokal<br />
zuständigen Schuleinheit angemeldet. Liegt ein besonderer Bildungsbedarf vor, prüft die<br />
Schulleitung, in Anwendung des genannten Kaskadenmodells, inwieweit die Bedürfnisse mit<br />
den vorhandenen Ressourcen abgedeckt werden können. Reichen diese nicht aus, wird ein<br />
standardisiertes Abklärungsverfahren durch eine vom <strong>Kanton</strong> best<strong>im</strong>mte Abklärungsstelle<br />
durchgeführt. Die Schulleitung prüft anhand der Abklärungsergebnisse, welche Schulungsmöglichkeiten<br />
sinnvoll sind. Dabei gilt der Grundsatz, dass eine integrative Lösung einer separativen<br />
vorgezogen wird. Ist eine Schulung in einer Regelklasse jedoch nicht möglich, stellt<br />
die Schulleitung der kantonalen Behörde Antrag für eine separative Schulung. Die kantonale<br />
Behörde entscheidet über den Antrag.<br />
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