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Masterarbeit Integrative Sonderschulung im Kanton ... - BSCW

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Einleitende Massnahmen in Bezug auf die Klassenlehrpersonen<br />

Theoretischer Bezug<br />

Bis ein Kind mit sonderpädagogischen Bedürfnissen die erste Lektion in einer Regelklasse<br />

besucht, untern<strong>im</strong>mt der <strong>Kanton</strong> wenig, um die Klassenlehrperson auf ihre bevorstehende<br />

Arbeit vorzubereiten. Der <strong>Kanton</strong> steigt erst nach Schulbeginn ein. Das heisst, einleitende<br />

Massnahmen werden <strong>im</strong> <strong>Kanton</strong> Appenzell Ausserrhoden für die Regelklassenlehrpersonen<br />

keine durchgeführt.<br />

3.5.2 Basel-Stadt<br />

Der <strong>Kanton</strong> Basel-Stadt ist flächenmässig ein kleiner <strong>Kanton</strong> mit hoher Bevölkerungsdichte.<br />

Die Politik gibt eine ganz klare integrative Ausrichtung der Sonderpädagogik vor. Das integrative<br />

sonderpädagogische Angebot ist flächendeckend vorhanden und hat Tradition (vgl. Häfeli<br />

& Walther-Müller, 2005). Basel-Stadt konnte 2008 auf zehn Jahre mit Integrationsklassen zurückblicken.<br />

Integrationsklassen sind Regelklassen mit vier Plätzen für Kinder mit einer Behinderung.<br />

Um den Anforderungen dieser Heterogenität gerecht zu werden, unterrichten eine<br />

Regelklassenlehrperson und eine heilpädagogische Lehrperson <strong>im</strong> Teamteaching (vgl.<br />

Zurfluh, 2008, S. 4).<br />

Zusammen mit dem <strong>Kanton</strong> Basel-Landschaft wird ein neues Sonderpädagogisches Konzept<br />

erarbeitet. Dieses baut auf den Grundsätzen einer Schule für alle und des wohnortnahen<br />

Schulangebots auf. Dabei ist der Schulträger während der obligatorischen Schulzeit für alle<br />

Schülerinnen und Schüler, unabhängig vom Bildungsbedarf, verantwortlich (vgl. <strong>Kanton</strong> Basel-Landschaft<br />

& <strong>Kanton</strong> Basel-Stadt, 2010, S. 7). Das besagte Konzept wird auf den 1. Januar<br />

2011 in Kraft gesetzt und soll ab dem Schuljahr 2011/2012 in den Schulen umgesetzt<br />

werden.<br />

Ablauf der Einführung der integrativen <strong>Sonderschulung</strong><br />

Für den Ablauf der integrativen <strong>Sonderschulung</strong> ist dasselbe Kaskadenmodell wie <strong>im</strong> <strong>Kanton</strong><br />

Appenzell Ausserrhoden (siehe Anhang Seite 93) massgebend. Jedes Kind wird in der lokal<br />

zuständigen Schuleinheit angemeldet. Liegt ein besonderer Bildungsbedarf vor, prüft die<br />

Schulleitung, in Anwendung des genannten Kaskadenmodells, inwieweit die Bedürfnisse mit<br />

den vorhandenen Ressourcen abgedeckt werden können. Reichen diese nicht aus, wird ein<br />

standardisiertes Abklärungsverfahren durch eine vom <strong>Kanton</strong> best<strong>im</strong>mte Abklärungsstelle<br />

durchgeführt. Die Schulleitung prüft anhand der Abklärungsergebnisse, welche Schulungsmöglichkeiten<br />

sinnvoll sind. Dabei gilt der Grundsatz, dass eine integrative Lösung einer separativen<br />

vorgezogen wird. Ist eine Schulung in einer Regelklasse jedoch nicht möglich, stellt<br />

die Schulleitung der kantonalen Behörde Antrag für eine separative Schulung. Die kantonale<br />

Behörde entscheidet über den Antrag.<br />

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