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Masterarbeit Integrative Sonderschulung im Kanton ... - BSCW

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Richtlinien zur Umsetzung der <strong>Integrative</strong>n <strong>Sonderschulung</strong> <strong>im</strong> <strong>Kanton</strong> Graubünden<br />

(Januar 2010)<br />

Anhang<br />

D<strong>im</strong>ension 1: Integration<br />

Kategorie 1a: Definition<br />

� (Zitat, Titel und Seitenangabe)<br />

� Bei der Durchführung von Sonderschulunterricht in der Volksschule oder <strong>im</strong> Kindergarten<br />

ist die Rede von <strong>Integrative</strong>r <strong>Sonderschulung</strong>. Ausgangslage Seite 3<br />

� Im Falle von ISS besucht ein Kind mit Behinderung in der Wohngemeinde den Kindergarten<br />

oder die Regelklasse. Der Regelkindergarten bzw. die Regelschule und<br />

das KS tragen für die ISS gemeinsam die Verantwortung.<br />

te 9<br />

Förderstruktur Sei-<br />

� Die <strong>Integrative</strong> <strong>Sonderschulung</strong> in separativen Kleinklassen ist gemäss Praxis und<br />

geltenden Weisungen nicht möglich. In Einführungsklassen wird ISS in der Regel<br />

nicht angeboten. Förderstruktur Seite 9<br />

Kategorie 1b: Gesetzliche Grundlagen<br />

� Die <strong>Sonderschulung</strong> <strong>im</strong> <strong>Kanton</strong> Graubünden ist in gesetzlicher Hinsicht <strong>im</strong> kantonalen<br />

Behindertengesetz und konzeptionell <strong>im</strong> Sonderpädagogischen Konzept (Sonderschulkonzept)<br />

Graubünden vom März 2007 geregelt. Ausgangslage Seite 3<br />

� Laut Art. 4 des Behindertengesetzes erfolgt sie in He<strong>im</strong>en, besonderen Schulabteilungen,<br />

der Volksschule oder in Familien. Ausgangslage Seite 3<br />

� Gestützt auf das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von<br />

Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz), Art. 20 „Besondere<br />

Best<strong>im</strong>mungen für die <strong>Kanton</strong>e“, fördern die <strong>Kanton</strong>e soweit es möglich ist und<br />

dem Wohl des behinderten Kindes oder Jugendlichen dient, mit entsprechenden<br />

Schulungsformen die Integration behinderter Kinder und Jugendlicher in der Regelschule.<br />

Ausgangslage Seite 3<br />

� Die ISS erfolgt <strong>im</strong> Rahmen der Schul- und Behindertengesetzgebung. Gestützt auf<br />

Art. 8 Abs. 2 der Verordnung über die <strong>Sonderschulung</strong> stellt das KS ein individuell auf<br />

das Kind und seine Situation abgest<strong>im</strong>mtes sonderpädagogisches Angebot zur Verfügung.<br />

Fachliche Begleitung Seite 8<br />

� Bezüglich der Ausbildung der sonderpädagogischen Fachpersonen gelangt die Departementsverfügung<br />

Nr. 23 vom 28. Mai 2009 zur Anwendung.<br />

Aus- Weiterbildung Seite 11<br />

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