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Masterarbeit Integrative Sonderschulung im Kanton ... - BSCW

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Theoretischer Bezug<br />

An der 1994 in Salamanca durchgeführten Weltkonferenz über die Erziehung und Ausbildung<br />

von Kindern mit speziellen Förderbedürfnissen wird das Ziel „Bildung für alle“ verfolgt. Die<br />

UNESCO beschliesst 1994 aufgrund der allgemeinen Menschenrechte, dass Kinder mit besonderen<br />

Bedürfnissen Zugang zu regulären Schulen haben müssen. Durch eine kindzentrierte<br />

Pädagogik, die den besonderen Bedürfnissen gerecht wird, sollen sie in der Regelschule<br />

aufgenommen werden (vgl. Salmanaca Erklärung UNESCO, 1994). Weiter werden die Regierungen<br />

darin aufgefordert,<br />

...höchstes Augenmerk und Priorität auf die Verbesserung ihrer Schulsysteme<br />

dahingehend zu richten, dass diese alle Kinder unabhängig von ihren individuellen<br />

Schwierigkeiten einbeziehen können und auf gesetzes– bzw. politischer<br />

Ebene das Prinzip integrativer Pädagogik anzuerkennen und alle Kinder in Regelschulen<br />

aufzunehmen, ausser es gibt zwingende Gründe, dies nicht zu tun<br />

(Salamanca, zit. nach Begemann, 2009, S. 129 f.).<br />

Auch die UNO Menschenrechtskonventionen zum Schutze der Rechte von Menschen mit<br />

Behinderungen aus dem Jahr 2006, die zwar für die Schweiz noch nicht ratifiziert sind, verbietet<br />

jede Form der Diskr<strong>im</strong>inierung von Behinderten. Sie garantieren ihnen unter anderem<br />

das Recht auf gleichen Zugang von Bildung (vgl. Menschenrechtskonventionen, UNO, 2006).<br />

Im internationalen Vergleich werden in der Schweiz noch <strong>im</strong>mer sehr viele Kinder mit Behinderungen<br />

in Sonderschulen unterrichtet. Dies trotz den Best<strong>im</strong>mungen <strong>im</strong> Bundesgesetz über<br />

die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen, welche <strong>im</strong> Artikel<br />

20, Absatz 2 besagt: „Die <strong>Kanton</strong>e fördern, soweit dies möglich ist und dem Wohl des behinderten<br />

Kindes oder Jugendlichen dient, mit entsprechenden Schulungsformen die Integration<br />

behinderter Kinder und Jugendlicher in die Regelschule” (Behindertengleichstellungsgesetz,<br />

2002).<br />

Zurzeit ist es in der Schweiz nicht einheitlich geregelt, wer integriert werden sollte. Auch<br />

bringt das Behindertengleichstellungsgesetz einige strukturelle Veränderungen in der Organisation<br />

und Zuständigkeiten in Bezug auf Bildung mit sich.<br />

3.2.2 Rechtliche Grundlagen <strong>im</strong> <strong>Kanton</strong> Graubünden<br />

Mit der Inkraftsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA) am 1. Januar 2008<br />

erfolgt der Beginn der aktiven Umsetzung der neuen Aufgabenteilung zwischen dem Bund<br />

und den <strong>Kanton</strong>en. In Folge davon zieht sich die Invalidenversicherung aus den Bereichen<br />

<strong>Sonderschulung</strong> und Betreuung von erwachsenen Personen mit Behinderungen zurück und<br />

übergibt alle bisherigen Aufgaben den <strong>Kanton</strong>en. Somit werden nun die Leistungen des sonderpädagogischen<br />

Angebots von den <strong>Kanton</strong>en geregelt und finanziert.<br />

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