regionales einzelhandelskonzept für das östliche ruhrgebiet - Hagen
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Bevor hierzu vertiefende Untersuchungen durchgeführt werden konnten, wurde <strong>das</strong> Vorhaben wegen<br />
seiner aus Betreibersicht unzureichenden Marktchancen nicht weiter verfolgt und die Planung eingestellt.<br />
Umgang mit regional bedeutsamen Planungen außerhalb des Untersuchungsraumes<br />
Im östlich an den Kooperationsraum angrenzenden Soest war die Errichtung eines Shoppingzentrums<br />
(ECE) mit einer Verkaufsfläche von rd. 20.000 m² geplant. Der Planstandort am Soester Bahnhof kann<br />
als integriert eingestuft werden und kommt daher grundsätzlich <strong>für</strong> großflächigen Einzelhandel mit<br />
zentrenrelevantem Sortimentsschwerpunkt in Frage. Aufgrund der Dimension des Vorhabens erwarteten<br />
einige Nachbarkommunen, darunter die als einzige im Kreis Soest gelegene und am REHK beteiligte<br />
Stadt Werl allerdings negative Auswirkungen auf ihre zentralen Versorgungsbereiche. Hinzu kam,<br />
<strong>das</strong>s ein von der Stadt Soest im Verfahren zur landesplanerischen Abstimmung vorgelegtes Verträglichkeitsgutachten<br />
in einigen Punkten in Frage gestellt und daher nicht von allen Beteiligten akzeptiert<br />
wurde.<br />
Eine vom Arbeitskreis REHK gemeinsam getragene kritische Stellungnahme trug letztlich dazu bei,<br />
<strong>das</strong>s <strong>das</strong> Vorhaben von der Stadt Soest nicht in der ursprünglich vorgesehenen Konzeption als Einkaufszentrum<br />
mit deutlichem Sortimentsschwerpunkt auf Bekleidung verfolgt, sondern auf eine regionalverträgliche<br />
Größenordnung (max. 10.000 m² VKF) reduziert wurde.<br />
Im südöstlich an den Kooperationsraum angrenzenden Menden wird gegenwärtig auf einem gewerb-<br />
lich geprägten Areal (EVIDAL) die Ansiedlung eines Fachmarktzentrums mit einer Verkaufsfläche von<br />
rd. 10.000 m² und einem Schwerpunkt auf zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten<br />
geplant. Die am REHK beteiligte Stadt Fröndenberg sieht sich von diesem Vorhaben aufgrund der<br />
geringen Distanz zu ihrer eigenen Stadtmitte negativ betroffen und hat daher eine gemeinsame Stellungnahme<br />
des Arbeitskreises REHK auf Basis einer kritischen Analyse mit dem vorgelegten Verträglichkeitsgutachten<br />
angeregt. Dieses hatte weder die offensichtlich fehlende Innenstadtintegration<br />
noch die Schutzbedürftigkeit der Nahversorgungsstrukturen hinreichend berücksichtigt und sich damit<br />
in deutlichen Widerspruch zu den Vorgaben des Regionalplanes und nicht zuletzt zum Einzelhandelskonzept<br />
der Stadt Menden selbst gesetzt. Innerhalb des Kooperationsraumes wäre hier<strong>für</strong> kein Regionaler<br />
Konsens zu erwarten, daher sollte die Stadt Fröndenberg auch keinen Nachteil aus ihrer Randlage<br />
haben.<br />
Nicht zuletzt aufgrund dieser gemeinsam getragenen Kritikpunkte wurde dem Vorhaben in der vorgesehenen<br />
Konzeption die landesplanerische Anpassung versagt.<br />
Regionales Einzelhandelskonzept <strong>für</strong> <strong>das</strong> Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche 99