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regionales einzelhandelskonzept für das östliche ruhrgebiet - Hagen

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Bevor hierzu vertiefende Untersuchungen durchgeführt werden konnten, wurde <strong>das</strong> Vorhaben wegen<br />

seiner aus Betreibersicht unzureichenden Marktchancen nicht weiter verfolgt und die Planung eingestellt.<br />

Umgang mit regional bedeutsamen Planungen außerhalb des Untersuchungsraumes<br />

Im östlich an den Kooperationsraum angrenzenden Soest war die Errichtung eines Shoppingzentrums<br />

(ECE) mit einer Verkaufsfläche von rd. 20.000 m² geplant. Der Planstandort am Soester Bahnhof kann<br />

als integriert eingestuft werden und kommt daher grundsätzlich <strong>für</strong> großflächigen Einzelhandel mit<br />

zentrenrelevantem Sortimentsschwerpunkt in Frage. Aufgrund der Dimension des Vorhabens erwarteten<br />

einige Nachbarkommunen, darunter die als einzige im Kreis Soest gelegene und am REHK beteiligte<br />

Stadt Werl allerdings negative Auswirkungen auf ihre zentralen Versorgungsbereiche. Hinzu kam,<br />

<strong>das</strong>s ein von der Stadt Soest im Verfahren zur landesplanerischen Abstimmung vorgelegtes Verträglichkeitsgutachten<br />

in einigen Punkten in Frage gestellt und daher nicht von allen Beteiligten akzeptiert<br />

wurde.<br />

Eine vom Arbeitskreis REHK gemeinsam getragene kritische Stellungnahme trug letztlich dazu bei,<br />

<strong>das</strong>s <strong>das</strong> Vorhaben von der Stadt Soest nicht in der ursprünglich vorgesehenen Konzeption als Einkaufszentrum<br />

mit deutlichem Sortimentsschwerpunkt auf Bekleidung verfolgt, sondern auf eine regionalverträgliche<br />

Größenordnung (max. 10.000 m² VKF) reduziert wurde.<br />

Im südöstlich an den Kooperationsraum angrenzenden Menden wird gegenwärtig auf einem gewerb-<br />

lich geprägten Areal (EVIDAL) die Ansiedlung eines Fachmarktzentrums mit einer Verkaufsfläche von<br />

rd. 10.000 m² und einem Schwerpunkt auf zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten<br />

geplant. Die am REHK beteiligte Stadt Fröndenberg sieht sich von diesem Vorhaben aufgrund der<br />

geringen Distanz zu ihrer eigenen Stadtmitte negativ betroffen und hat daher eine gemeinsame Stellungnahme<br />

des Arbeitskreises REHK auf Basis einer kritischen Analyse mit dem vorgelegten Verträglichkeitsgutachten<br />

angeregt. Dieses hatte weder die offensichtlich fehlende Innenstadtintegration<br />

noch die Schutzbedürftigkeit der Nahversorgungsstrukturen hinreichend berücksichtigt und sich damit<br />

in deutlichen Widerspruch zu den Vorgaben des Regionalplanes und nicht zuletzt zum Einzelhandelskonzept<br />

der Stadt Menden selbst gesetzt. Innerhalb des Kooperationsraumes wäre hier<strong>für</strong> kein Regionaler<br />

Konsens zu erwarten, daher sollte die Stadt Fröndenberg auch keinen Nachteil aus ihrer Randlage<br />

haben.<br />

Nicht zuletzt aufgrund dieser gemeinsam getragenen Kritikpunkte wurde dem Vorhaben in der vorgesehenen<br />

Konzeption die landesplanerische Anpassung versagt.<br />

Regionales Einzelhandelskonzept <strong>für</strong> <strong>das</strong> Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche 99

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