regionales einzelhandelskonzept für das östliche ruhrgebiet - Hagen
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troffenen Kommunen, zusätzlich können bereits in dieser Phase die zuständigen Träger öffentlicher<br />
Belange (v.a. IHK, Bezirksregierung, EHV) einbezogen werden.<br />
Die Geschäftsstelle der IKZ unterstützt <strong>das</strong> Verfahren durch Zusammenführung und Bereitstellung aller<br />
notwendigen Informationen zu überörtlichen Planvorhaben und gibt der planenden Kommune Gelegenheit,<br />
alle am REHK Beteiligten bereits zu Beginn im Rahmen des begleitenden Arbeitskreises zu<br />
informieren.<br />
Bei Planungen, die aufgrund ihres Betriebskonzeptes Einzugsbereiche erwarten lassen, die über den<br />
Kooperationsraum hinausgehen, können weitere Kommunen in den Verteiler aufgenommen werden.<br />
Die Entscheidung dazu trifft die ausführende Kommune in Abstimmung mit der Geschäftsstelle der IKZ<br />
und der zuständigen Bezirksregierung in Arnsberg oder Münster.<br />
1. Schritt: Frühzeitige Information<br />
Die planende Kommune legt der Geschäftsstelle bei ausreichender Konkretisierung eines überörtlich<br />
bedeutsamen Ansiedlungsvorhabens alle notwendigen Informationen und eine Begründung vor, die<br />
unter Anwendung der vereinbarten Prüfkriterien aufzeigt, warum <strong>das</strong> Ansiedlungsvorhaben aufgrund<br />
seines Standortes, seiner Sortimentsstruktur und seiner Verkaufsflächendimension die Voraussetzungen<br />
<strong>für</strong> einen regionalen Konsens erfüllt (siehe hierzu <strong>das</strong> Formular im Anhang).<br />
Die Begründung wird von der Geschäftsstelle an den oben genannten Verteiler weiter gegeben und<br />
gleichzeitig eine Aufforderung ausgesprochen, ggf. bestehende Bedenken gegenüber der Planung<br />
innerhalb von vier Wochen zu äußern.<br />
Kommt kein ablehnender Rücklauf, gilt <strong>das</strong> Vorhaben als regional konsensfähig. Die Beteiligten werden<br />
über <strong>das</strong> positive Ergebnis informiert, <strong>das</strong> Verfahren ist damit abgeschlossen.<br />
Liegen jedoch Bedenken vor, erhält die planende Kommune Informationen über die vorliegende Kritik.<br />
Darüber hinaus lädt die Geschäftsstelle zu einem Erörterungstermin ein (spätestens vier Wochen nach<br />
Aussendung der Einladung), um der Kommune die Möglichkeit zu geben, die bestehenden Bedenken<br />
auszuräumen.<br />
2. Schritt: Erörterung des Vorhabens im Arbeitskreis<br />
Im begleitenden Arbeitskreis begründet die planende Kommune die Konsensfähigkeit des Planvorhabens.<br />
Können die Kritikpunkte geklärt werden, stellt der Arbeitskreis den regionalen Konsens fest. Ein<br />
zweites Treffen des Beratungskreises ist nur in Ausnahmefällen und auf Wunsch der Beteiligten vorgesehen.<br />
Regionales Einzelhandelskonzept <strong>für</strong> <strong>das</strong> Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche 80