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regionales einzelhandelskonzept für das östliche ruhrgebiet - Hagen

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der gesamten Verkaufsfläche des Baumarktes oder Gartencenters erreichen. Sachlich<br />

dem Kernsortiment zugeordnete Einzelsortimente dürfen jeweils max.800 m², sonstige<br />

Sortimente oder „Aktionswaren“ insgesamt max. 200 m² umfassen.<br />

Nachweis:<br />

relevantes Gebiet (Kommune/Stadtbezirk) Umsatz Kaufkraft<br />

……………………………………………………………………………………… ……… Mio. € ……… Mio. €<br />

……………………………………………………………………………………… ……… Mio. € ……… Mio. €<br />

……………………………………………………………………………………… ……… Mio. € ……… Mio. €<br />

……………………………………………………………………………………… ……… Mio. € ……… Mio. €<br />

Summe Verflechtungsgebiet ……… Mio. € ……… Mio. €<br />

Die Umsatz-Kaufkraft-Relation beträgt bisher ……… %<br />

und verändert sich durch <strong>das</strong> Planvorhaben auf rd. ……… %<br />

Voraussichtlicher Umsatzanteil mit Kunden von außerhalb<br />

des Verflechtungsgebietes / der Kommune ……… %<br />

Verkaufsfläche insgesamt ………… m²,<br />

davon<br />

Hauptsortiment ………… m²<br />

Randsortimente Summe: ………… m²<br />

……………………………………………………………………………………. ………… m²<br />

……………………………………………………………………………………. ………… m²<br />

……………………………………………………………………………………. ………… m²<br />

Nebensortimente / „Aktionswaren“ Summe: ………… m²<br />

……………………………………………………………………………………. ………… m²<br />

……………………………………………………………………………………. ………… m²<br />

……………………………………………………………………………………. ………… m²<br />

� Möbelhaus / Einrichtungscenter<br />

� Möglichkeit 1: Regional bedeutsamer Ergänzungsstandort<br />

Regionaler Konsens ist grundsätzlich zu erwarten, wenn der Anteil von zentren-<br />

relevanten Randsortimenten zusammen max. 10 % (dabei höchstens 2.500 m²) an der<br />

gesamten Verkaufsfläche des Möbelhauses oder Einrichtungscenters erreicht. Sachlich<br />

dem Kernsortiment zugeordnete Einzelsortimente dürfen jeweils max. 800 m², sonstige<br />

Sortimente oder „Aktionswaren“ insgesamt max. 200 m² umfassen.<br />

� Möglichkeit 2: Sonstiger Standort<br />

Regionaler Konsens ist grundsätzlich zu erwarten, wenn die Umsatz-Kaufkraft-<br />

Relation bei Möbeln in der planenden Kommune auch nach Realisierung des<br />

Vorhabens nicht über 100 % liegt und nicht mehr als 20 % des Umsatzes von außerhalb<br />

dieses Gebietes kommen. Weiterhin darf der Anteil von zentrenrelevanten Rand-<br />

sortimenten zusammen max. 10 % (dabei höchstens 2.500 m²) an der gesamten<br />

Verkaufsfläche des Möbelhauses oder Einrichtungscenters erreichen. Sachlich dem<br />

Regionales Einzelhandelskonzept <strong>für</strong> <strong>das</strong> Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche 120

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