regionales einzelhandelskonzept für das östliche ruhrgebiet - Hagen
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Hattingen und Herne sind nach 2001 hinzugekommen. Für diese vier Kommunen muss daher ein<br />
erstmaliger formeller Beitritt erfolgen, wenn <strong>das</strong> REHK auch <strong>für</strong> sie Gültigkeit erhalten soll.<br />
Aus fachlicher Sicht ergibt sich eine auf den ersten Blick paradoxe Situation: Einerseits werden die<br />
Bevölkerungszahlen und damit Kaufkraftvolumina absehbar nicht mehr wachsen, sondern sich wahrscheinlich<br />
in den nächsten Jahren sogar spürbar verringern. Andererseits ist nach wie vor ein starker<br />
Expansionsdruck großflächiger Betriebsformen des Einzelhandels festzustellen.<br />
Vor diesem Hintergrund lassen sich in der Regel nicht mehr – wie dies in Zeiten wachsender Potenziale<br />
üblich war – „rechnerische“ Verkaufsflächendefizite und entsprechender „Bedarf“ bestimmen, <strong>für</strong><br />
dessen Abdeckung dann nur noch geeignete Standorte zu finden wären. Es erscheint ohnehin sehr<br />
fragwürdig, ob ein Vergleich zwischen tatsächlicher Flächenausstattung (etwa in m² VKF je Einwohner)<br />
und Durchschnittswerten anderer Städte oder Regionen seriöse Hinweise auf „Ansiedlungsspielräume“<br />
liefern kann. Bei genauer Betrachtung gehen Modellrechnungen dieser Art von Annahmen aus, die<br />
nicht immer der Marktrealität gerecht werden. Denn keineswegs besteht an unterdurchschnittlich<br />
ausgestatteten Standorten automatisch Investoreninteresse, ebenso wenig lassen sich rechnerische<br />
Defizite „ausgleichen“, ohne <strong>das</strong>s es zu Wettbewerbswirkungen und Verdrängungseffekten kommt.<br />
Zudem konzentriert sich der Ansiedlungsdruck oft schlicht auf Standorte, die leicht verfügbar und<br />
relativ preiswert sind, weil auf den Flächen Verwertungsdruck lastet. Bedauerlicherweise handelt es<br />
sich dabei in den wenigsten Fällen um Haupt- oder Nebenzentren bzw. Standorte, an denen die wohnortnahe<br />
Versorgung der Bevölkerung mit Gütern des täglichen Bedarfes sicherzustellen ist.<br />
Das REHK schlägt daher eine andere Herangehensweise als die rechnerische Ermittlung von Verkaufsflächenbedarf<br />
vor. Ausgehend von der Zielformulierung <strong>für</strong> einen Standort, der sich im wesentlichen<br />
aus seiner Einstufung in die Zentrenhierarchie ergibt, können allenfalls funktionale Defizite festgestellt<br />
werden. Um sie zu beheben, können Angebotserweiterungen vorgenommen werden. Dabei geht es<br />
nicht um die exakte Vorgabe „verträglicher“ oder „erforderlicher“ Flächen, sondern um sinnvolle<br />
Strukturergänzungen. Ein diesem Vorschlag entsprechendes Planvorhaben wäre dann automatisch<br />
auch auf regionaler Ebene konsensfähig und könnte ggf. auch beschleunigt landesplanerisch abgestimmt<br />
werden.<br />
Selbstverständlich können nicht alle Standortsituationen über ein REHK geklärt werden. Auch wäre es<br />
realitätsfern, zentrale Versorgungsbereiche abschließend räumlich festzuschreiben. Bei allen Abwägungen<br />
im Einzelfall sollte aber die Eignung eines Standortes zur Erfüllung der ihm zugeordneten<br />
Versorgungsfunktion als wichtigstes Kriterium betrachtet werden. Jeder Standortkompromiss aus<br />
Rücksichtnahme auf die Verwertungsziele einer brachliegenden Immobilie kann zu negativen Auswirkungen<br />
auf benachbarte Versorgungszentren führen.<br />
Regionales Einzelhandelskonzept <strong>für</strong> <strong>das</strong> Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche 2