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regionales einzelhandelskonzept für das östliche ruhrgebiet - Hagen

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Abb. 12: Prüfschema <strong>für</strong> Planvorhaben mit zentrenrelevantem Sortimentsschwerpunkt<br />

1. Prüfschritt:<br />

Standort<br />

2. Prüfschritt:<br />

Dimension<br />

Quelle: eigene Darstellung<br />

Zentraler<br />

Versorgungsbereich<br />

Umsatz Vorhaben entspricht<br />

max. Kaufkraft der Kommune<br />

bzw. des Stadtbezirkes<br />

Regionaler Konsens<br />

Einkaufszentrum<br />

(nicht im ZVB)<br />

max.<br />

Bestandsschutz<br />

sonstiger<br />

Standort<br />

kein<br />

Regionaler Konsens<br />

Selbstverständlich gilt diese Regelung auch <strong>für</strong> Einkaufszentren in zentralen Versorgungsbereichen<br />

oder Hersteller-Direktverkaufszentren („Designer Outlet Center“).<br />

Planvorhaben mit nahversorgungsrelevantem Sortimentsschwerpunkt<br />

Regional bedeutsam sind i.d. Regel nur SB-Warenhäuser und Verbrauchermärkte, die definitionsgemäß<br />

über Verkaufsflächen von mindestens 1.500 m² verfügen 40<br />

. Für kleinere, meist nicht über <strong>das</strong> lokale<br />

Einzugsgebiet hinaus wirkende Lebensmittel-Supermärkte, -Discounter und Getränkefachmärkte<br />

werden ergänzend einheitliche Bewertungsmaßstäbe vorgeschlagen, die auf regionaler Ebene zu<br />

vereinbaren sind.<br />

Allerdings soll <strong>für</strong> großflächige Betriebe zwischen 800 und 1.500 m² VKF, die gemeinsam geplant<br />

werden bzw. in direkter Nachbarschaft zueinander liegen, eine „Agglomerationsvermutung“ gelten, die<br />

auch die Fälle einschließt, die nach dem zuvor erwähnten BVG-Urteil nicht (mehr) als Funktionseinheit<br />

bewertet werden dürfen (vgl. Kap. 2.5). So ist grundsätzlich die Summe der einzelnen Verkaufsflächen<br />

von großflächigen Betrieben zu berücksichtigen und zu bewerten. Beispielsweise wäre ein Verbund<br />

aus einem Verbrauchermarkt (2.000 m² VKF), einem Discounter (1.200 m² VKF) und einem Drogeriefachmarkt<br />

(800 m² VKF) als Ansiedlung mit insgesamt rd. 4.000 m² Verkaufsfläche zu beurteilen.<br />

40<br />

Ein Verbrauchermarkt verfügt nach EHI-Definition über mindestens 1.500 m² VKF, ein SB-Warenhaus über mindestens<br />

5.000 m² VKF.<br />

Regionales Einzelhandelskonzept <strong>für</strong> <strong>das</strong> Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche 87

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