regionales einzelhandelskonzept für das östliche ruhrgebiet - Hagen
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„Regionaler Konsens“ <strong>für</strong> ein SB-Warenhaus oder einen Verbrauchermarkt kann demnach unter folgenden<br />
Voraussetzungen erwartet werden:<br />
• Das Vorhaben liegt innerhalb eines regional bedeutsamen zentralen Versorgungsbereiches und<br />
ist nach der zuvor erläuterten Definition „tragfähig“.<br />
• Das Vorhaben liegt innerhalb eines sonstigen von der Kommune bestimmten Nahversorgungsschwerpunktes,<br />
ist nach der zuvor erläuterten Definition „tragfähig“ und lässt keine negativen<br />
Auswirkungen nach § 11 Abs.3 BauNVO erwarten.<br />
• An allen sonstigen Standorten sind SB-Warenhäuser und Verbrauchermärkte demnach nicht<br />
regional konsensfähig. Grundsätzlich möglich wäre jedoch die Anerkennung eines geplanten<br />
Standortes als Nahversorgungsschwerpunkt.<br />
Abb. 13: Prüfschema <strong>für</strong> SB-Warenhäuser und Verbrauchermärkte<br />
1. Prüfschritt:<br />
Standort<br />
2. Prüfschritt:<br />
Tragfähigkeit<br />
3. Prüfschritt:<br />
Auswirkungen<br />
Quelle: eigene Darstellung<br />
Zentraler<br />
Versorgungsbereich<br />
in der planenden<br />
Kommune<br />
(bzw. im Stadtbezirk)<br />
Regionaler Konsens<br />
Nahversorgungsschwerpunkt<br />
im Nahbereich<br />
(max. 700 m)<br />
keine negativen<br />
Auswirkungen<br />
sonstiger<br />
Standort<br />
kein<br />
Regionaler Konsens<br />
Kleinere Planvorhaben mit nahversorgungsrelevantem Sortimentsschwerpunkt – insbesondere Supermärkte,<br />
Discounter, Drogerie- und Getränkemärkte – sollten einem einheitlichen „Qualitätsstandard“<br />
genügen. Auf diesem Weg kann auch <strong>für</strong> Projektentwickler, Investoren und Betreiber eine bessere<br />
Transparenz erreicht werden.<br />
Hierbei handelt es sich ausdrücklich nicht um Vorhaben, <strong>für</strong> die der Regionale Konsens einzuholen ist.<br />
Vielmehr soll ein einfaches Verfahren angeregt werden, mit dem jede Kommune die Übereinstimmung<br />
mit den Leitgedanken des REHK abprüfen und ggf. auch gegenüber betroffenen Nachbargemeinden<br />
nachweisen kann.<br />
Regionales Einzelhandelskonzept <strong>für</strong> <strong>das</strong> Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche 88