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regionales einzelhandelskonzept für das östliche ruhrgebiet - Hagen

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„Regionaler Konsens“ <strong>für</strong> ein SB-Warenhaus oder einen Verbrauchermarkt kann demnach unter folgenden<br />

Voraussetzungen erwartet werden:<br />

• Das Vorhaben liegt innerhalb eines regional bedeutsamen zentralen Versorgungsbereiches und<br />

ist nach der zuvor erläuterten Definition „tragfähig“.<br />

• Das Vorhaben liegt innerhalb eines sonstigen von der Kommune bestimmten Nahversorgungsschwerpunktes,<br />

ist nach der zuvor erläuterten Definition „tragfähig“ und lässt keine negativen<br />

Auswirkungen nach § 11 Abs.3 BauNVO erwarten.<br />

• An allen sonstigen Standorten sind SB-Warenhäuser und Verbrauchermärkte demnach nicht<br />

regional konsensfähig. Grundsätzlich möglich wäre jedoch die Anerkennung eines geplanten<br />

Standortes als Nahversorgungsschwerpunkt.<br />

Abb. 13: Prüfschema <strong>für</strong> SB-Warenhäuser und Verbrauchermärkte<br />

1. Prüfschritt:<br />

Standort<br />

2. Prüfschritt:<br />

Tragfähigkeit<br />

3. Prüfschritt:<br />

Auswirkungen<br />

Quelle: eigene Darstellung<br />

Zentraler<br />

Versorgungsbereich<br />

in der planenden<br />

Kommune<br />

(bzw. im Stadtbezirk)<br />

Regionaler Konsens<br />

Nahversorgungsschwerpunkt<br />

im Nahbereich<br />

(max. 700 m)<br />

keine negativen<br />

Auswirkungen<br />

sonstiger<br />

Standort<br />

kein<br />

Regionaler Konsens<br />

Kleinere Planvorhaben mit nahversorgungsrelevantem Sortimentsschwerpunkt – insbesondere Supermärkte,<br />

Discounter, Drogerie- und Getränkemärkte – sollten einem einheitlichen „Qualitätsstandard“<br />

genügen. Auf diesem Weg kann auch <strong>für</strong> Projektentwickler, Investoren und Betreiber eine bessere<br />

Transparenz erreicht werden.<br />

Hierbei handelt es sich ausdrücklich nicht um Vorhaben, <strong>für</strong> die der Regionale Konsens einzuholen ist.<br />

Vielmehr soll ein einfaches Verfahren angeregt werden, mit dem jede Kommune die Übereinstimmung<br />

mit den Leitgedanken des REHK abprüfen und ggf. auch gegenüber betroffenen Nachbargemeinden<br />

nachweisen kann.<br />

Regionales Einzelhandelskonzept <strong>für</strong> <strong>das</strong> Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche 88

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