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regionales einzelhandelskonzept für das östliche ruhrgebiet - Hagen

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4.2 Leitvorstellungen zur Standortentwicklung<br />

Die grundsätzliche Zielsetzung des REHK wurde bereits im Kap. 1.2 skizziert. Demnach soll in erster<br />

Linie die Versorgungsqualität <strong>für</strong> die Bevölkerung gesichert und – wenn nötig – verbessert werden. Auf<br />

dieser Grundlage ergeben sich nun mehrere konkrete Leitvorstellungen zur Entwicklung der unterschiedlichen<br />

Versorgungsstandorte im Untersuchungsgebiet.<br />

Räumliche Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche (Definition und konkrete Vorschläge)<br />

So ist von großer Bedeutung, welche Standorte <strong>für</strong> zukünftige Investitionen in <strong>das</strong> Einzelhandelsnetz<br />

zu privilegieren sind („Vorranggebiete“) und an welchen Standorten weitere Expansion eher kontraproduktiv<br />

wäre. In diesem Zusammenhang soll auch eine Skizzierung von räumlichen Erweiterungen<br />

bestehender zentraler Versorgungsbereiche erfolgen. Im Vorfeld der eigentlichen Bauleitplanung im<br />

Fall eines konkreten Planvorhabens dienen derartige Abgrenzungen der Kennzeichnung von Flächen,<br />

<strong>für</strong> deren Nutzung <strong>für</strong> Erweiterungsinvestitionen in einen zentralen Versorgungsbereich ein Regionaler<br />

Konsens weitgehend vorausgesetzt werden darf.<br />

In Abstimmung mit den Fachabteilungen der Kommunen wurden vorhandene Einzelhandelsschwerpunkte<br />

erfasst und klassifiziert. In einigen Fällen begründete dabei nicht der vorgefundene Besatz<br />

allein die Einstufung eines Standortbereiches in eine Kategorie, stattdessen gaben oftmals auch historische<br />

Abgrenzungen oder stadtentwicklungspolitische Zielsetzungen den Ausschlag. So liegen Anspruch<br />

(z.B. Stadtbezirkszentrum) und Realität (schwacher Einzelhandelsbesatz) bisweilen recht weit<br />

auseinander.<br />

Dennoch wurde die von den Städten gewünschte Abgrenzung im Zweifel übernommen. So konnte <strong>für</strong><br />

einige Nebenzentren festgestellt werden, <strong>das</strong>s nicht alle <strong>für</strong> eine entsprechende Einstufung eigentlich<br />

erforderlichen Einzelhandelsfunktionen erfüllt werden.<br />

Herausbildung regional bedeutsamer Kompetenzschwerpunkte<br />

Das Östliche Ruhrgebiet hat eine höhere Einwohnerzahl als die Stadt Hamburg, ist aber ein polyzentrischer<br />

Raum ohne deutlich dominierendes Zentrum. Die Städte stehen in hohem Maße miteinander im<br />

Wettbewerb und müssen sich zusätzlich gegenüber benachbarten Zentren wie Essen, Münster und<br />

Oberhausen („CentrO“) behaupten. Deshalb ist zwar grundsätzlich eine räumliche Aufgabenteilung zur<br />

„Flächendeckung“ erforderlich, andererseits müssen an geeigneten Standorten auch überregional<br />

bedeutsame Angebotsschwerpunkte vorhanden sein.<br />

„Großstadttypische“ zentrenrelevante Angebote sollen auch weiterhin in den Kernbereichen der Innenstädte<br />

konzentriert werden. Zu diesen Angeboten zählen insbesondere auch Einkaufszentren, Kauf-<br />

Regionales Einzelhandelskonzept <strong>für</strong> <strong>das</strong> Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche 44

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