regionales einzelhandelskonzept für das östliche ruhrgebiet - Hagen
regionales einzelhandelskonzept für das östliche ruhrgebiet - Hagen
regionales einzelhandelskonzept für das östliche ruhrgebiet - Hagen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
In der kommunalen Planungs- und Genehmigungspraxis soll <strong>das</strong> REHK dazu beitragen, eine Vielzahl<br />
von Einzelfallentscheidungen durch <strong>das</strong> Verfolgen einer abgestimmten und konsequenten Linie zu<br />
ersetzen.<br />
1.2 Zielsetzung<br />
Das REHK ist ein Beitrag zur Sicherung und Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der Region. Es<br />
wird von der gemeinsamen Überzeugung getragen, <strong>das</strong>s die Einzelhandelsfunktion auch in Zukunft<br />
bevorzugt an integrierten Standorten wahrgenommen werden sollte. Dies sind in erster Linie die<br />
bestehenden Innenstädte, Stadtbezirkszentren und Nahversorgungsschwerpunkte in Wohngebieten.<br />
Auch wenn nicht alle Kommunen der Region die gleichen städtebaulichen und siedlungsstrukturellen<br />
Voraussetzungen bieten, ist die „Europäische Stadt“ mit einer Konzentration von Einzelhandel, Kultur,<br />
Gastronomie, öffentlichen und privaten Dienstleistungen sowie nicht zuletzt Wohnen dabei weiterhin<br />
Vorbild.<br />
Zentrales Anliegen ist auch die Sicherung einer möglichst flächendeckenden wohnortnahen Versorgung<br />
mit Gütern des täglichen Bedarfs. Obwohl Standortentscheidungen hierzu im Regelfall keine<br />
überörtliche Bedeutung haben, soll in der Region ein einheitlicher Qualitätsmaßstab an die Nahversorgung<br />
der Zukunft angelegt werden.<br />
Das REHK dient aber auch der Einstufung regional bedeutsamer Einzelhandelsbetriebe oder Einkaufszentren<br />
an städtebaulich nicht integrierten Standorten und deren Entwicklungsperspektiven. Besondere<br />
Bedeutung kommt dabei Standorten von Möbel- und Einrichtungshäusern, Baumärkten und Gartencentern<br />
sowie SB-Warenhäusern und Fachmärkten mit außergewöhnlich großen Einzugsgebieten zu.<br />
Das REHK soll erreichen, <strong>das</strong>s die Ansiedlung, Erweiterung oder Verlagerung großflächiger Einzelhandelsbetriebe<br />
nach einheitlichen Kriterien bewertet werden. Regional konsensfähige Planungen sollen<br />
schneller und mit weniger Abstimmungsaufwand realisiert werden. Nicht zuletzt soll dabei die Vereinbarung<br />
von Mindestanforderungen an Verträglichkeitsgutachten zu deren Akzeptanz beitragen.<br />
Investitionen sollen bevorzugt an konsensfähigen Standorten erfolgen. Investoren und Betreiber sollen<br />
von der koordinierten Vorgehensweise der Region profitieren, indem die Realisierungswahrscheinlichkeit<br />
eines Vorhabens deutlich ansteigt, wenn es den Konsenskriterien entspricht.<br />
Schließlich soll <strong>das</strong> gemeinsam getragene REHK Politik und Verwaltung ermutigen, Standortentscheidungen<br />
in einem größeren räumlichen Zusammenhang und in einer längeren zeitlichen Perspektive zu<br />
treffen. Auf diesem Weg sollen Planvorhaben bevorzugt werden, die nicht nur der (Nach-)Nutzung<br />
einer Fläche dienen, sondern auch der Verbesserung von Versorgungsqualität der Bevölkerung. Dies<br />
umso mehr, als die Bedürfnisse an die erwarteten demographischen Veränderungen anzupassen sind.<br />
Regionales Einzelhandelskonzept <strong>für</strong> <strong>das</strong> Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche 3