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regionales einzelhandelskonzept für das östliche ruhrgebiet - Hagen

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In der kommunalen Planungs- und Genehmigungspraxis soll <strong>das</strong> REHK dazu beitragen, eine Vielzahl<br />

von Einzelfallentscheidungen durch <strong>das</strong> Verfolgen einer abgestimmten und konsequenten Linie zu<br />

ersetzen.<br />

1.2 Zielsetzung<br />

Das REHK ist ein Beitrag zur Sicherung und Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der Region. Es<br />

wird von der gemeinsamen Überzeugung getragen, <strong>das</strong>s die Einzelhandelsfunktion auch in Zukunft<br />

bevorzugt an integrierten Standorten wahrgenommen werden sollte. Dies sind in erster Linie die<br />

bestehenden Innenstädte, Stadtbezirkszentren und Nahversorgungsschwerpunkte in Wohngebieten.<br />

Auch wenn nicht alle Kommunen der Region die gleichen städtebaulichen und siedlungsstrukturellen<br />

Voraussetzungen bieten, ist die „Europäische Stadt“ mit einer Konzentration von Einzelhandel, Kultur,<br />

Gastronomie, öffentlichen und privaten Dienstleistungen sowie nicht zuletzt Wohnen dabei weiterhin<br />

Vorbild.<br />

Zentrales Anliegen ist auch die Sicherung einer möglichst flächendeckenden wohnortnahen Versorgung<br />

mit Gütern des täglichen Bedarfs. Obwohl Standortentscheidungen hierzu im Regelfall keine<br />

überörtliche Bedeutung haben, soll in der Region ein einheitlicher Qualitätsmaßstab an die Nahversorgung<br />

der Zukunft angelegt werden.<br />

Das REHK dient aber auch der Einstufung regional bedeutsamer Einzelhandelsbetriebe oder Einkaufszentren<br />

an städtebaulich nicht integrierten Standorten und deren Entwicklungsperspektiven. Besondere<br />

Bedeutung kommt dabei Standorten von Möbel- und Einrichtungshäusern, Baumärkten und Gartencentern<br />

sowie SB-Warenhäusern und Fachmärkten mit außergewöhnlich großen Einzugsgebieten zu.<br />

Das REHK soll erreichen, <strong>das</strong>s die Ansiedlung, Erweiterung oder Verlagerung großflächiger Einzelhandelsbetriebe<br />

nach einheitlichen Kriterien bewertet werden. Regional konsensfähige Planungen sollen<br />

schneller und mit weniger Abstimmungsaufwand realisiert werden. Nicht zuletzt soll dabei die Vereinbarung<br />

von Mindestanforderungen an Verträglichkeitsgutachten zu deren Akzeptanz beitragen.<br />

Investitionen sollen bevorzugt an konsensfähigen Standorten erfolgen. Investoren und Betreiber sollen<br />

von der koordinierten Vorgehensweise der Region profitieren, indem die Realisierungswahrscheinlichkeit<br />

eines Vorhabens deutlich ansteigt, wenn es den Konsenskriterien entspricht.<br />

Schließlich soll <strong>das</strong> gemeinsam getragene REHK Politik und Verwaltung ermutigen, Standortentscheidungen<br />

in einem größeren räumlichen Zusammenhang und in einer längeren zeitlichen Perspektive zu<br />

treffen. Auf diesem Weg sollen Planvorhaben bevorzugt werden, die nicht nur der (Nach-)Nutzung<br />

einer Fläche dienen, sondern auch der Verbesserung von Versorgungsqualität der Bevölkerung. Dies<br />

umso mehr, als die Bedürfnisse an die erwarteten demographischen Veränderungen anzupassen sind.<br />

Regionales Einzelhandelskonzept <strong>für</strong> <strong>das</strong> Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche 3

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