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regionales einzelhandelskonzept für das östliche ruhrgebiet - Hagen

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als 800 m². 41<br />

Nahversorgungsrelevante Sortimente sind grundsätzlich ausgeschlossen, ausnahmsweise<br />

möglich ist ein „Backshop“ als Gastronomiebetrieb mit untergeordneter Verkaufsfunktion.<br />

• Für alle sonstigen, sachlich dem Kernsortiment nicht zugeordneten Nebensortimente oder<br />

„Aktionswaren“ (darunter keine nahversorgungsrelevanten Sortimente) liegt die Verkaufsfläche<br />

bei insgesamt höchstens 200 m².<br />

Sonstiger Standort<br />

• Das Planvorhaben liegt an einem sonstigen Standort. Die Umsatz-Kaufkraft-Relation bei baumarkt-<br />

oder gartencenterspezifischen Sortimenten in der planenden Kommune liegt bisher noch<br />

unter oder max. bei 100 %. Auch nach Realisierung des Planvorhabens und unter Berücksichtigung<br />

eventueller Verlagerungswirkungen würde dieser Schwellenwert voraussichtlich nicht überschritten.<br />

• Der Umsatzanteil mit Kunden von außerhalb der Kommune wird voraussichtlich bei max. 20 %<br />

liegen.<br />

• Für zentren- und nahversorgungsrelevante Randsortimente gilt die oben erläuterte Regelung<br />

analog.<br />

Abb. 15: Prüfschema <strong>für</strong> Baumärkte und Gartencenter<br />

1. Prüfschritt:<br />

Standort<br />

2. Prüfschritt:<br />

Kongruenz<br />

3. Prüfschritt:<br />

Randsortimente<br />

Quelle: eigene Darstellung<br />

41<br />

Teilregional<br />

bedeutsamer<br />

Ergänzungsstandort<br />

im Verbundgebiet in der Kommune<br />

Umsatz-Kaufkraft-Relation<br />

nach Realisierung des Vorhabens max. 100 %<br />

Umsatzanteil von außerhalb max. 20 %<br />

Regionaler Konsens<br />

sonstiger<br />

Standort<br />

max. 10 % der Verkaufsfläche<br />

je Teilsortiment max. 800 m²<br />

Nebensortimente/Aktionswaren max. 200 m²<br />

Typische Randsortimente eines Baumarktes sind Leuchten, Haus- und Heimtextilien, Haushaltswaren, Zooartikel, Campingartikel.<br />

Die Begrenzung der zentrenrelevanten Randsortimente auf 10 % bzw. max. 1.500 m² sollte auch bei aktuellen<br />

Planvorhaben ausreichend Gestaltungsfreiheit lassen. Beim zurzeit größten Vorhaben in Witten (BAUHAUS) sind beispielsweise<br />

nur rd. 5 % bzw. 1.000 m² VKF mit zentrenrelevanten Randsortimenten vorgesehen (vgl. Kap. 6.2).<br />

Regionales Einzelhandelskonzept <strong>für</strong> <strong>das</strong> Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche 91

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