regionales einzelhandelskonzept für das östliche ruhrgebiet - Hagen
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des Branchenmix angestrebt werden. Die städtebauliche Rechtfertigung ergibt sich zusätzlich aus der<br />
bereits gegebenen oder drohenden Leerstandsproblematik an einigen Standorten.<br />
Zentrenrelevante Sortimente (nur in Teilbereichen)<br />
Die hier aufgelisteten Sortimente – insbesondere Teppiche, Zoobedarf (ohne Tierfutter) und Fahrräder<br />
- erfüllen die oben skizzierten Kriterien <strong>für</strong> eine Zentrenrelevanz nur sehr bedingt. Auch sie sind in<br />
einigen zentralen Versorgungsbereichen vorhanden, spielen aber dort meist eine eher untergeordnete<br />
Rolle. 35<br />
Ihre Zentrenrelevanz kann daher in erster Linie aus der Zielsetzung abgeleitet werden, ein<br />
entsprechendes Angebot zur Vervollständigung des Branchenmix an einem Standort grundsätzlich zu<br />
ermöglichen. Dies sollte allerdings im Ermessen der einzelnen Kommunen liegen.<br />
Stuft eine Kommune ein solches Sortiment mit einer entsprechenden Begründung (tatsächlicher<br />
Bestand oder gewünschter Branchenmix) als zentrenrelevant ein, sollten Nachbarkommunen dies bei<br />
eigenen Planungen insofern berücksichtigen, <strong>das</strong>s die Verträglichkeit <strong>für</strong> den oder die betroffenen<br />
Standorte nachzuweisen ist. 36<br />
Nicht zentrenrelevante Sortimente<br />
Die hier aufgelisteten Sortimente – darunter beispielsweise Möbel, Bau- und Heimwerkerbedarf,<br />
Gartenbedarf und Kfz-Teile - erfüllen die oben skizzierten Kriterien <strong>für</strong> eine Zentrenrelevanz nicht.<br />
Verbindlichkeit einer „regionalen“ Sortimentsliste<br />
Wie zuvor dargestellt sind nach der LEPro-Novellierung zahlreiche Sortimente als uneingeschränkt<br />
zentrenrelevant einzustufen. Dies gilt <strong>für</strong> alle Kommunen und damit auch automatisch <strong>für</strong> einen Raum<br />
mit mehreren Kommunen, so etwa <strong>für</strong> <strong>das</strong> Gebiet des REHK.<br />
Die hier vorgeschlagene „regionale“ Sortimentsliste nimmt <strong>für</strong> diese Sortimente zunächst eine fachliche<br />
Präzisierung vor, die sich im Rahmen der landesplanerischen Vorschrift bewegt. Für einige Sortimente<br />
liegt die Einstufung der Nahversorgungs- oder Zentrenrelevanz im Ermessen der Kommunen.<br />
Das REHK schlägt hierzu im Fall einer unterschiedlichen Handhabung solcher Sortimente bei zwei<br />
benachbarten Kommunen vor, <strong>das</strong>s <strong>für</strong> entsprechende Planvorhaben grundsätzlich die Verträglichkeit<br />
nachzuweisen ist.<br />
35<br />
36<br />
Eine Ausnahme stellen beispielsweise Fahrradgeschäfte in Dortmund dar: Dort befinden sich immerhin 16 Betriebe mit<br />
rd. 55 % der Verkaufsfläche innerhalb der zentralen Versorgungsbereiche.<br />
So hat bereits die Einstufung von Fahrrädern als „zentrenrelevant“ in den Masterplänen von Dortmund und Bochum zur<br />
Folge, <strong>das</strong>s <strong>für</strong> Planvorhaben mit entsprechendem Sortimentsschwerpunkt in einer Reihe von benachbarten Kommunen<br />
Regionales Einzelhandelskonzept <strong>für</strong> <strong>das</strong> Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche 77