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regionales einzelhandelskonzept für das östliche ruhrgebiet - Hagen

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des Branchenmix angestrebt werden. Die städtebauliche Rechtfertigung ergibt sich zusätzlich aus der<br />

bereits gegebenen oder drohenden Leerstandsproblematik an einigen Standorten.<br />

Zentrenrelevante Sortimente (nur in Teilbereichen)<br />

Die hier aufgelisteten Sortimente – insbesondere Teppiche, Zoobedarf (ohne Tierfutter) und Fahrräder<br />

- erfüllen die oben skizzierten Kriterien <strong>für</strong> eine Zentrenrelevanz nur sehr bedingt. Auch sie sind in<br />

einigen zentralen Versorgungsbereichen vorhanden, spielen aber dort meist eine eher untergeordnete<br />

Rolle. 35<br />

Ihre Zentrenrelevanz kann daher in erster Linie aus der Zielsetzung abgeleitet werden, ein<br />

entsprechendes Angebot zur Vervollständigung des Branchenmix an einem Standort grundsätzlich zu<br />

ermöglichen. Dies sollte allerdings im Ermessen der einzelnen Kommunen liegen.<br />

Stuft eine Kommune ein solches Sortiment mit einer entsprechenden Begründung (tatsächlicher<br />

Bestand oder gewünschter Branchenmix) als zentrenrelevant ein, sollten Nachbarkommunen dies bei<br />

eigenen Planungen insofern berücksichtigen, <strong>das</strong>s die Verträglichkeit <strong>für</strong> den oder die betroffenen<br />

Standorte nachzuweisen ist. 36<br />

Nicht zentrenrelevante Sortimente<br />

Die hier aufgelisteten Sortimente – darunter beispielsweise Möbel, Bau- und Heimwerkerbedarf,<br />

Gartenbedarf und Kfz-Teile - erfüllen die oben skizzierten Kriterien <strong>für</strong> eine Zentrenrelevanz nicht.<br />

Verbindlichkeit einer „regionalen“ Sortimentsliste<br />

Wie zuvor dargestellt sind nach der LEPro-Novellierung zahlreiche Sortimente als uneingeschränkt<br />

zentrenrelevant einzustufen. Dies gilt <strong>für</strong> alle Kommunen und damit auch automatisch <strong>für</strong> einen Raum<br />

mit mehreren Kommunen, so etwa <strong>für</strong> <strong>das</strong> Gebiet des REHK.<br />

Die hier vorgeschlagene „regionale“ Sortimentsliste nimmt <strong>für</strong> diese Sortimente zunächst eine fachliche<br />

Präzisierung vor, die sich im Rahmen der landesplanerischen Vorschrift bewegt. Für einige Sortimente<br />

liegt die Einstufung der Nahversorgungs- oder Zentrenrelevanz im Ermessen der Kommunen.<br />

Das REHK schlägt hierzu im Fall einer unterschiedlichen Handhabung solcher Sortimente bei zwei<br />

benachbarten Kommunen vor, <strong>das</strong>s <strong>für</strong> entsprechende Planvorhaben grundsätzlich die Verträglichkeit<br />

nachzuweisen ist.<br />

35<br />

36<br />

Eine Ausnahme stellen beispielsweise Fahrradgeschäfte in Dortmund dar: Dort befinden sich immerhin 16 Betriebe mit<br />

rd. 55 % der Verkaufsfläche innerhalb der zentralen Versorgungsbereiche.<br />

So hat bereits die Einstufung von Fahrrädern als „zentrenrelevant“ in den Masterplänen von Dortmund und Bochum zur<br />

Folge, <strong>das</strong>s <strong>für</strong> Planvorhaben mit entsprechendem Sortimentsschwerpunkt in einer Reihe von benachbarten Kommunen<br />

Regionales Einzelhandelskonzept <strong>für</strong> <strong>das</strong> Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche 77

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