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regionales einzelhandelskonzept für das östliche ruhrgebiet - Hagen

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abdecken, hinzu kommen aber i.w. Sinne auch sonstige <strong>Hagen</strong>er Stadtgebiete und weitere Kommunen<br />

des Ennepe-Ruhr-Kreises (Ennepetal, Schwelm, Wetter, Herdecke).<br />

Der Standort wurde im REHK nicht als „teilregional bedeutsamer Ergänzungsstandort“ eingestuft und<br />

ist daher als „sonstiger Standort“ zu bewerten. Für ein Gartencenter ist demnach zunächst zu prüfen,<br />

ob die Umsatz-Kaufkraft-Relation bezogen auf die Stadt <strong>Hagen</strong> nach Realisierung des Vorhabens noch<br />

bei max. 100 % liegt und ob der Umsatzanteil von außerhalb bei max. 20 % liegt.<br />

Für <strong>das</strong> Kernsortiment Gartenbedarf (ohne Gartenmöbel und Randsortimente) gibt es in <strong>Hagen</strong> bei<br />

jährlichen Pro-Kopf-Ausgaben von 79 € ein Kaufkraftpotenzial in Höhe von rd. 15,5 Mio. €. Die vorhandenen<br />

Wettbewerber in <strong>Hagen</strong> – im wesentlichen sind dies die <strong>das</strong> Gartencenter AUGSBURG in<br />

Hohenlimburg/Im Eichhof, die Bau- und Gartenmärkte MAX BAHR und BAUHAUS an der Eckeseyer<br />

Straße, HELLWEG an der Schwerter Straße und ZACK an der Berliner Straße sowie mehrere Gärtnereien<br />

– dürften nach vorsichtiger Einschätzung zusammen rd. 10-12 Mio. € mit diesen Kernsortimenten<br />

umsetzen. Die durch <strong>das</strong> Planvorhaben unter Einbeziehung von Umsatzverlagerungen gegenüber<br />

Wettbewerbern zu erwartende Steigerung des Gesamtumsatzes in <strong>Hagen</strong> dürfte kaum zu einer Überschreitung<br />

der Umsatz-Kaufkraft-Relation von 100 % führen.<br />

Ein Umsatzanteil mit Auswärtigen von mehr als 20 % dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit erreicht<br />

werden, so<strong>das</strong>s ein Regionaler Konsens die Bereitschaft der wesentlich betroffenen Nachbarkommunen<br />

voraussetzt, den Standort als interkommunalen Sondergebietsstandort anzuerkennen. Die unmittelbar<br />

angrenzende Stadt Gevelsberg ist allerdings nicht Mitglied der REHK, so<strong>das</strong>s sie sich nicht auf<br />

die Konsenskriterien berufen kann.<br />

Müssen die Regelungen nur in Bezug auf die teilnehmenden Kommunen erfüllt sein, dürfte es hingegen<br />

keine Probleme mit einer Erfüllung des <strong>für</strong> einen regionalen Konsens geltenden Maximalwertes beim<br />

Umsatzanteil mit Auswärtigen geben.<br />

Schließlich ist auch von diesem Vorhaben die Begrenzung der Randsortimente entsprechend dem<br />

Prüfschema in Kap. 5.3.2 Voraussetzung <strong>für</strong> einen „Regionalen Konsens“.<br />

Bahnhofsquartier, Wetter<br />

Im Rahmen einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme im Bahnhofsbereich ist in der Innenstadt<br />

von Wetter – wie bereits in der Erstfassung des REHK kommentiert – die Ansiedlung von Einzelhandelsflächen<br />

geplant. Gegenüber damals rd. 4.000 m² ist nunmehr eine Größenordnung von insgesamt<br />

ca. 7.000 m² vorgesehen. Weiterhin steht ein Verbrauchermarkt im Mittelpunkt, der um einen Lebensmitteldiscounter<br />

und kleinere Ladeneinheiten ergänzt werden soll. Der Schwerpunkt wird damit<br />

deutlich auf nahversorgungsrelevanten Sortimenten liegen.<br />

Regionales Einzelhandelskonzept <strong>für</strong> <strong>das</strong> Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche 110

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