regionales einzelhandelskonzept für das östliche ruhrgebiet - Hagen
regionales einzelhandelskonzept für das östliche ruhrgebiet - Hagen
regionales einzelhandelskonzept für das östliche ruhrgebiet - Hagen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
abdecken, hinzu kommen aber i.w. Sinne auch sonstige <strong>Hagen</strong>er Stadtgebiete und weitere Kommunen<br />
des Ennepe-Ruhr-Kreises (Ennepetal, Schwelm, Wetter, Herdecke).<br />
Der Standort wurde im REHK nicht als „teilregional bedeutsamer Ergänzungsstandort“ eingestuft und<br />
ist daher als „sonstiger Standort“ zu bewerten. Für ein Gartencenter ist demnach zunächst zu prüfen,<br />
ob die Umsatz-Kaufkraft-Relation bezogen auf die Stadt <strong>Hagen</strong> nach Realisierung des Vorhabens noch<br />
bei max. 100 % liegt und ob der Umsatzanteil von außerhalb bei max. 20 % liegt.<br />
Für <strong>das</strong> Kernsortiment Gartenbedarf (ohne Gartenmöbel und Randsortimente) gibt es in <strong>Hagen</strong> bei<br />
jährlichen Pro-Kopf-Ausgaben von 79 € ein Kaufkraftpotenzial in Höhe von rd. 15,5 Mio. €. Die vorhandenen<br />
Wettbewerber in <strong>Hagen</strong> – im wesentlichen sind dies die <strong>das</strong> Gartencenter AUGSBURG in<br />
Hohenlimburg/Im Eichhof, die Bau- und Gartenmärkte MAX BAHR und BAUHAUS an der Eckeseyer<br />
Straße, HELLWEG an der Schwerter Straße und ZACK an der Berliner Straße sowie mehrere Gärtnereien<br />
– dürften nach vorsichtiger Einschätzung zusammen rd. 10-12 Mio. € mit diesen Kernsortimenten<br />
umsetzen. Die durch <strong>das</strong> Planvorhaben unter Einbeziehung von Umsatzverlagerungen gegenüber<br />
Wettbewerbern zu erwartende Steigerung des Gesamtumsatzes in <strong>Hagen</strong> dürfte kaum zu einer Überschreitung<br />
der Umsatz-Kaufkraft-Relation von 100 % führen.<br />
Ein Umsatzanteil mit Auswärtigen von mehr als 20 % dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit erreicht<br />
werden, so<strong>das</strong>s ein Regionaler Konsens die Bereitschaft der wesentlich betroffenen Nachbarkommunen<br />
voraussetzt, den Standort als interkommunalen Sondergebietsstandort anzuerkennen. Die unmittelbar<br />
angrenzende Stadt Gevelsberg ist allerdings nicht Mitglied der REHK, so<strong>das</strong>s sie sich nicht auf<br />
die Konsenskriterien berufen kann.<br />
Müssen die Regelungen nur in Bezug auf die teilnehmenden Kommunen erfüllt sein, dürfte es hingegen<br />
keine Probleme mit einer Erfüllung des <strong>für</strong> einen regionalen Konsens geltenden Maximalwertes beim<br />
Umsatzanteil mit Auswärtigen geben.<br />
Schließlich ist auch von diesem Vorhaben die Begrenzung der Randsortimente entsprechend dem<br />
Prüfschema in Kap. 5.3.2 Voraussetzung <strong>für</strong> einen „Regionalen Konsens“.<br />
Bahnhofsquartier, Wetter<br />
Im Rahmen einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme im Bahnhofsbereich ist in der Innenstadt<br />
von Wetter – wie bereits in der Erstfassung des REHK kommentiert – die Ansiedlung von Einzelhandelsflächen<br />
geplant. Gegenüber damals rd. 4.000 m² ist nunmehr eine Größenordnung von insgesamt<br />
ca. 7.000 m² vorgesehen. Weiterhin steht ein Verbrauchermarkt im Mittelpunkt, der um einen Lebensmitteldiscounter<br />
und kleinere Ladeneinheiten ergänzt werden soll. Der Schwerpunkt wird damit<br />
deutlich auf nahversorgungsrelevanten Sortimenten liegen.<br />
Regionales Einzelhandelskonzept <strong>für</strong> <strong>das</strong> Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche 110