regionales einzelhandelskonzept für das östliche ruhrgebiet - Hagen
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Umsatz von rd. 14 Mio. € <strong>für</strong> Lebensmittel, Getränke und Drogeriebedarf steht ein Kaufkraftpotenzial<br />
von rd. 115 Mio. € gegenüber.<br />
Für die weiterhin geplanten zentrenrelevanten Sortimente ist jeweils nachzuweisen, <strong>das</strong>s der erwartete<br />
Umsatz maximal in Höhe der entsprechenden Kaufkraft der Stadt Hattingen liegen wird. Nach den<br />
vorliegenden Informationen über <strong>das</strong> Vorhaben und dem davon ausgehenden Gutachten ist dies <strong>für</strong><br />
alle Sortimente gegeben. So beträgt die Relation aus Umsatzerwartung und Hattinger Kaufkraft <strong>für</strong><br />
Bekleidung/Schuhe 69 %, <strong>für</strong> Elektro/-nik 84 % und <strong>für</strong> alle sonstigen Sortimente bei deutlich geringerem<br />
Volumen lediglich 3 %.<br />
Das „Reschop-Carré“ erfüllt damit die nach dem REHK <strong>für</strong> einen Regionalen Konsens anzulegenden<br />
Kriterien.<br />
Erweiterung Möbel OSTERMANN, Witten<br />
Das Möbel- und Einrichtungshaus OSTERMANN erreicht mit seinen beiden Teilhäusern am Standort in<br />
Witten-Rüdinghausen gegenwärtig eine Verkaufsfläche von rd. 40.000 m². Nun ist eine Erweiterung<br />
auf rd. 50.000 m² geplant.<br />
Dieser Standort erreicht aufgrund seiner Dimension ein weit über die Bedeutung des Mittelzentrums<br />
Witten selbst hinausgehendes Einzugsgebiet. Daher wurde er bereits in der Erstfassung des REHK als<br />
„regional bedeutsamer Möbelstandort“ eingestuft und gilt demnach auch in der Fortschreibung als<br />
regional bedeutsamer Ergänzungsstandort.<br />
Ähnlich wie beim oben diskutierten Möbel- und Einrichtungshaus TURFLON in Werl ist damit nach den<br />
vorgeschlagenen Kriterien die einzige Voraussetzung <strong>für</strong> einen Regionalen Konsens zur geplanten<br />
Erweiterung die klare Begrenzung der Randsortimente. Bezogen auf die Verkaufsfläche von dann<br />
insgesamt 50.000 m² dürfte der Gesamtumfang aller Randsortimente 2.500 m² betragen, dabei dürfen<br />
allerdings einzelne Sortimentsbereiche jeweils nicht mehr als 800 m² umfassen. Soweit auf Basis<br />
geltenden Rechts bereits größere Verkaufsflächen betrieben werden, gilt <strong>für</strong> sie grundsätzlich Bestandsschutz.<br />
Zu diskutieren ist die Erweiterung auch im Zusammenhang mit der in unmittelbarer Nachbarschaft<br />
geplanten Ansiedlung eines Baumarktes BAUHAUS mit Gartencenter und „Drive-In“-Baustoffangebot.<br />
Würden beide Planungen realisiert, entstünde eine Einzelhandelsagglomeration von<br />
rd. 72.000 m² VKF.<br />
Regionales Einzelhandelskonzept <strong>für</strong> <strong>das</strong> Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche 108