regionales einzelhandelskonzept für das östliche ruhrgebiet - Hagen
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Ansonsten müsste zunächst ein neuer regional bedeutsamer zentraler Versorgungsbereich bestimmt<br />
und von den am REHK beteiligten Kommunen akzeptiert werden, der den Standort des geplanten FOC<br />
einschließt und den Anforderungen an eine solche Ausweisung genügt (vgl. Kap. 4.2.1).<br />
Stadtgalerie, Witten<br />
Auf dem innerstädtischen Areal der bisherigen Hauptpost und des CityCenters plant die Stadt Witten<br />
die Realisierung eines Einkaufszentrums mit einer Verkaufsfläche von insgesamt rd. 12.500 m² mit<br />
rund 40-45 Ladenlokalen. Wesentliche Anbieter sollen zwei Bekleidungshäuser, ein Sportgeschäft und<br />
ein Lebensmittel-Supermarkt werden. Über die genaue Aufteilung der Verkaufsflächen lagen zum<br />
Berichtszeitpunkt noch keine Angaben vor, es kann aber von einem deutlichen Schwerpunkt auf<br />
zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten ausgegangen werden.<br />
Über die Berliner Straße ist <strong>das</strong> geplante Zentrum an den Bahnhof angebunden und stellt über eine<br />
Passage auch den Durchgang auf einen neuen Stadtplatz an der Hammer Straße sicher.<br />
Soll <strong>das</strong> Vorhaben nach den Kriterien des REHK <strong>für</strong> einen Regionalen Konsens bewertet werden,<br />
kommt es zunächst auf den Standort an. Dieser liegt nach der aktuellen Abgrenzung des „Masterplanes<br />
Einzelhandel“ innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches der Stadt Witten hat und damit eine<br />
wesentliche Voraussetzung erfüllt ist.<br />
Bei dem geplanten Lebensmittel-Supermarkt handelt es sich um einen Anbieter mit Schwerpunkt auf<br />
nahversorgungsrelevanten Sortimenten. Hier<strong>für</strong> ist nur dann die „Tragfähigkeit“ nachzuweisen, wenn<br />
die Verkaufsfläche mind. 1.500 m² erreicht – definitorisch handelte es sich dann bereits um einen<br />
„Verbrauchermarkt“. Nach der in Kap. 5.3.1 erläuterten Definition ist der Anbieter „tragfähig“, wenn<br />
der erwartete Umsatz mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten max. eine Größe von 35 % des<br />
entsprechenden Kaufkraftpotenzials der Stadt Witten erreicht. Diese Quote kann von einem einzelnen<br />
Verbrauchermarkt in Witten nicht überschritten werden: Das Kaufkraftpotenzial der Stadt Witten <strong>für</strong><br />
Lebensmittel, Getränke und Drogeriebedarf beträgt rd. 200 Mio. €, der entsprechende Grenzwert läge<br />
dann bei rd. 70 Mio. €.<br />
Für die geplanten zentrenrelevanten Sortimente ist jeweils nachzuweisen, <strong>das</strong>s der erwartete Umsatz<br />
maximal in Höhe der entsprechenden Kaufkraft der Stadt Witten liegen wird. Nach den bisher vorliegenden<br />
Informationen über <strong>das</strong> Vorhaben dürfte dies <strong>für</strong> alle Sortimente erreichbar sein. Beispielsweise<br />
beträgt die Wittener Kaufkraft <strong>für</strong> Bekleidung/Wäsche rd. 48 Mio. € bzw. <strong>für</strong> Sport rd. 8 Mio. €.<br />
Die „Stadtgalerie“ erfüllt damit voraussichtlich die nach dem REHK <strong>für</strong> einen Regionalen Konsens<br />
anzulegenden Kriterien.<br />
Regionales Einzelhandelskonzept <strong>für</strong> <strong>das</strong> Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche 105