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regionales einzelhandelskonzept für das östliche ruhrgebiet - Hagen

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Ansonsten müsste zunächst ein neuer regional bedeutsamer zentraler Versorgungsbereich bestimmt<br />

und von den am REHK beteiligten Kommunen akzeptiert werden, der den Standort des geplanten FOC<br />

einschließt und den Anforderungen an eine solche Ausweisung genügt (vgl. Kap. 4.2.1).<br />

Stadtgalerie, Witten<br />

Auf dem innerstädtischen Areal der bisherigen Hauptpost und des CityCenters plant die Stadt Witten<br />

die Realisierung eines Einkaufszentrums mit einer Verkaufsfläche von insgesamt rd. 12.500 m² mit<br />

rund 40-45 Ladenlokalen. Wesentliche Anbieter sollen zwei Bekleidungshäuser, ein Sportgeschäft und<br />

ein Lebensmittel-Supermarkt werden. Über die genaue Aufteilung der Verkaufsflächen lagen zum<br />

Berichtszeitpunkt noch keine Angaben vor, es kann aber von einem deutlichen Schwerpunkt auf<br />

zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten ausgegangen werden.<br />

Über die Berliner Straße ist <strong>das</strong> geplante Zentrum an den Bahnhof angebunden und stellt über eine<br />

Passage auch den Durchgang auf einen neuen Stadtplatz an der Hammer Straße sicher.<br />

Soll <strong>das</strong> Vorhaben nach den Kriterien des REHK <strong>für</strong> einen Regionalen Konsens bewertet werden,<br />

kommt es zunächst auf den Standort an. Dieser liegt nach der aktuellen Abgrenzung des „Masterplanes<br />

Einzelhandel“ innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches der Stadt Witten hat und damit eine<br />

wesentliche Voraussetzung erfüllt ist.<br />

Bei dem geplanten Lebensmittel-Supermarkt handelt es sich um einen Anbieter mit Schwerpunkt auf<br />

nahversorgungsrelevanten Sortimenten. Hier<strong>für</strong> ist nur dann die „Tragfähigkeit“ nachzuweisen, wenn<br />

die Verkaufsfläche mind. 1.500 m² erreicht – definitorisch handelte es sich dann bereits um einen<br />

„Verbrauchermarkt“. Nach der in Kap. 5.3.1 erläuterten Definition ist der Anbieter „tragfähig“, wenn<br />

der erwartete Umsatz mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten max. eine Größe von 35 % des<br />

entsprechenden Kaufkraftpotenzials der Stadt Witten erreicht. Diese Quote kann von einem einzelnen<br />

Verbrauchermarkt in Witten nicht überschritten werden: Das Kaufkraftpotenzial der Stadt Witten <strong>für</strong><br />

Lebensmittel, Getränke und Drogeriebedarf beträgt rd. 200 Mio. €, der entsprechende Grenzwert läge<br />

dann bei rd. 70 Mio. €.<br />

Für die geplanten zentrenrelevanten Sortimente ist jeweils nachzuweisen, <strong>das</strong>s der erwartete Umsatz<br />

maximal in Höhe der entsprechenden Kaufkraft der Stadt Witten liegen wird. Nach den bisher vorliegenden<br />

Informationen über <strong>das</strong> Vorhaben dürfte dies <strong>für</strong> alle Sortimente erreichbar sein. Beispielsweise<br />

beträgt die Wittener Kaufkraft <strong>für</strong> Bekleidung/Wäsche rd. 48 Mio. € bzw. <strong>für</strong> Sport rd. 8 Mio. €.<br />

Die „Stadtgalerie“ erfüllt damit voraussichtlich die nach dem REHK <strong>für</strong> einen Regionalen Konsens<br />

anzulegenden Kriterien.<br />

Regionales Einzelhandelskonzept <strong>für</strong> <strong>das</strong> Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche 105

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