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regionales einzelhandelskonzept für das östliche ruhrgebiet - Hagen

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Soweit auf Basis geltenden Rechts bereits größere Verkaufsflächen betrieben werden, gilt <strong>für</strong> sie<br />

grundsätzlich Bestandsschutz.<br />

Ein von der Stadt Werl beauftragtes Gutachten lag zum Zeitpunkt der Erarbeitung dieses Berichtes<br />

noch nicht vor, sollte aber hinreichend Auskunft über die vorgesehene Flächenaufteilung geben.<br />

BAUHAUS, Witten<br />

Die Stadt Witten plant auf einem bisher gewerblich genutzten Areal an der Siemensstraße im Stadtteil<br />

Rüdinghausen die Ansiedlung eines Bau- und Heimwerkermarktes BAUHAUS mit Gartencenter und<br />

Baustoffhandel. Der Standort grenzt unmittelbar an <strong>das</strong> Möbelhaus OSTERMANN und wird von diesem<br />

lediglich durch eine Erschließungsstraße (Brauckstraße) getrennt.<br />

Den vorliegenden Informationen zufolge soll <strong>das</strong> Vorhaben eine Verkaufsfläche von insgesamt<br />

19.990 m² haben, davon rd. 9.000 m² als Bau- und Heimwerkermarkt i.e. Sinne („Warmhalle“),<br />

rd. 6.990 m² als „Drive-In“-Zone <strong>für</strong> Baustoff-Handel sowie ein Gartencenter („Warmhalle“) mit<br />

rd. 1.400 m², überdachte Freiflächen mit rd. 1.400 m² und weitere Freiflächen mit rd. 1.050 m².<br />

Ein von der Stadt Witten beauftragtes Gutachten kommt zu dem Schluss, <strong>das</strong>s die geplante Ansiedlung<br />

raumordnerisch, versorgungsstrukturell und städtebaulich als verträglich zu bewerten ist.<br />

Aufgrund der Dimension ist <strong>das</strong> Vorhaben zweifellos als überörtlich bedeutsam einzustufen und soll<br />

demzufolge auch nach den Kriterien <strong>für</strong> einen Regionalen Konsens beurteilt werden. Wie in Kap. 5.3.2<br />

dargestellt, müssen <strong>für</strong> Baumärkte und Gartencenter mehrere Bedingungen erfüllt sein.<br />

Zunächst ist die Frage zu klären, ob es sich um einen teilregional bedeutsamen Ergänzungsstandort <strong>für</strong><br />

Baumärkte bzw. Gartencenter handelt. Ist dies der Fall, kann bei der im zweiten Schritt erfolgenden<br />

Kongruenzprüfung auf ein größeres Einzugsgebiet und dessen sortimentsspezifisches Kaufkraftpotenzial<br />

Bezug genommen werden. Ist dies nicht der Fall, darf lediglich <strong>das</strong> Kaufkraftpotenzial der Standortkommune<br />

Witten herangezogen werden.<br />

Nach dem vorgeschlagenen Zentrenkonzept <strong>für</strong> den Untersuchungsraum stellt <strong>das</strong> benachbarte Möbelhaus<br />

OSTERMANN einen regional bedeutsamen Ergänzungsstandort <strong>für</strong> Möbel bzw. Einrichtung<br />

dar, zumal seine Ausstrahlung deutlich über die Stadt Witten hinausgeht. Wenn auch die Einstufung<br />

des geplanten BAUHAUS-Standortes als teilregional bedeutsamer Ergänzungsstandort regional konsensfähig<br />

ist, muss <strong>das</strong> „Verflechtungsgebiet“ des Vorhabens betrachtet werden. Nach der vorgelegten<br />

Verträglichkeitsuntersuchung umfasst <strong>das</strong> Einzugsgebiet die Stadt Witten („Zone I“), die Dortmunder<br />

Stadtbezirke Hombruch und Lütgendortmund sowie die Bochumer Stadtbezirke Ost und Süd. In<br />

diesem Raum leben rd. 310.000 Einwohner, davon in Witten rd. 100.000. Die sortimentsspezifische<br />

Kaufkraft <strong>für</strong> Baumarktsortimente und Gartenbedarf beträgt rd. 171 Mio. €, davon rd. 54 Mio. € in<br />

Regionales Einzelhandelskonzept <strong>für</strong> <strong>das</strong> Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche 102

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