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regionales einzelhandelskonzept für das östliche ruhrgebiet - Hagen

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1 Ziele und Inhalte des Regionalen Einzelhandelskonzeptes<br />

1.1 Ausgangssituation<br />

Das „Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche“ bezeichnet einen Raum mit 2,3 Mio. Einwohnern<br />

in 23 Kommunen unterschiedlicher Größe und Struktur. Es deckt damit ein sehr großes und vielseitiges<br />

Stück Nordrhein-Westfalen ab, ist allerdings mit keiner administrativen Abgrenzung einer „Region“<br />

deckungsgleich. Dennoch haben sich die verantwortlichen Bau- und Planungsdezernenten dieses<br />

Raumes in einem Arbeitskreis <strong>für</strong> „Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ)“ zusammengefunden, um<br />

gemeinsame Themen miteinander zu diskutieren und Planungen zu koordinieren.<br />

Auf dieser von Vertrauen und Sachlichkeit geprägten Basis konnte schon in den 90er Jahren die Überzeugung<br />

reifen, <strong>das</strong>s die Zukunft der Innenstädte und der Nahversorgung mit „Kirchturmpolitik“ nicht<br />

zu gewinnen ist. Schneller als in anderen Landesteilen von NRW und den meisten anderen Regionen in<br />

Deutschland verständigten sich 19 Kommunen daher schon im Jahr 2001 auf ein <strong>regionales</strong> Einzelhandelskonzept<br />

(REHK), <strong>das</strong> ein hohes Maß an Transparenz, gemeinsam getragene Ziele und standardisierte<br />

Verfahren bei Ansiedlungsfragen des großflächigen Einzelhandels in den Vordergrund stellt.<br />

Im Oktober 2006 wurde dieses Projekt als einziges <strong>regionales</strong> Einzelhandelskonzept im Rahmen des<br />

Bundeswettbewerbes kommKoop vom Bundesministerium <strong>für</strong> Verkehr, Bau und Stadtentwicklung<br />

(BMVBS) prämiert. Es darf – nicht zuletzt nach Einschätzung der beteiligten Kommunen und Kreise,<br />

der zuständigen Bezirksregierungen in Arnsberg und Münster, des Einzelhandelsverbandes Westfalen-<br />

Mitte e.V. und den Industrie- und Handelskammern 1<br />

als Erfolg gewertet werden.<br />

Allen beteiligten Kommunen und Institutionen war es daher ein Anliegen, <strong>das</strong> offenbar praxistaugliche<br />

REHK als informelles Planungsinstrument zu aktualisieren und an aktuelle Rahmenbedingungen oder<br />

Erfordernisse anzupassen. Die BBE Unternehmensberatung GmbH (Köln) wurde am 22.09.2005 mit<br />

der Fortschreibung beauftragt.<br />

Die bereits im Jahr 2001 vereinbarten Ziele und Verfahren werden mit der Fortschreibung in ihren<br />

wesentlichen Punkten bestätigt, so<strong>das</strong>s <strong>das</strong> REHK von den bereits beteiligten Kommunen nicht noch<br />

einmal grundsätzlich zu beschließen ist. Mit Blick auf die Vielzahl aktualisierter und zum Teil konkretisierter<br />

Daten und Bewertungen zur Perspektive des Einzelhandels im Untersuchungsraum sollte die<br />

Fortschreibung dennoch zustimmend zur Kenntnis genommen werden. Die Städte Datteln und Witten<br />

waren bereits 2001 beteiligt, sind dem REHK jedoch bislang nicht per Ratsbeschluss beigetreten,<br />

1<br />

IHK <strong>für</strong> <strong>das</strong> Süd<strong>östliche</strong> Ruhrgebiet zu Arnsberg, IHK im Mittleren Ruhrgebiet zu Bochum, IHK zu Dortmund, Südwestfälische<br />

IHK zu <strong>Hagen</strong>, IHK Nord-Westfalen zu Gelsenkirchen<br />

Regionales Einzelhandelskonzept <strong>für</strong> <strong>das</strong> Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche 1

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