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regionales einzelhandelskonzept für das östliche ruhrgebiet - Hagen

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Analyse eingehalten werden. Für Drogerie/Parfümerie beträgt <strong>das</strong> Kaufkraftpotenzial allerdings lediglich<br />

rd. 7 Mio. €, so<strong>das</strong>s durch <strong>das</strong> Planvorhaben max. rd. 2-3 Mio. € Umsatz erzielt werden dürften.<br />

Der zu erwartende Wert liegt jedoch sicher deutlich darüber, so<strong>das</strong>s eine Reduzierung der Verkaufsfläche<br />

<strong>für</strong> einen Regionalen Konsens erforderlich wäre.<br />

Bei zentrenrelevanten Sortimenten ist zu betrachten, ob der erwartete Umsatz im Planvorhaben max.<br />

dem jeweiligen Kaufkraftvolumen in Herdecke entspricht. Dies wird bei der gegenwärtig vorliegenden<br />

Sortimentskonzeption insbesondere <strong>für</strong> Bekleidung/Schuhe (Umsatz rd. 9 Mio. €, Kaufkraft<br />

rd. 17 Mio. €) der Fall sein, nicht aber <strong>für</strong> Elektro/-nik (Umsatz rd. 20 Mio. €, Kaufkraft rd. 13 Mio. €).<br />

Für einen Regionalen Konsens müsste daher die Verkaufsfläche des Elektrofachmarktes auf eine<br />

Größenordnung von rd. 1.500 bis 2.000 m² Verkaufsfläche reduziert werden.<br />

Reschop Carré, Hattingen<br />

Die Stadt Hattingen plant die Entwicklung des innerstädtischen Einkaufszentrums „Reschop-Carré“ mit<br />

einer Verkaufsfläche von rd. 11.500 m². Der Standort befindet sich im Südosten des zentralen Versorgungsbereiches<br />

und grenzt unmittelbar an <strong>das</strong> bestehende HERTIE-Warenhaus an. Über eine anspruchsvolle<br />

städtebauliche Rahmenplanung wurde die funktionale Anbindung an die Fußgängerzone<br />

ebenso sichergestellt wie die Erreichbarkeit mit Pkw und ÖPNV. Das Vorhaben liegt nicht nur am<br />

Kreuzungsbereich der wichtigsten Erschließungsstraßen der Hattinger Innenstadt, sondern auch in<br />

direkter Nachbarschaft zur S-Bahn-Haltestelle (S 3 in Richtung Essen - Oberhausen), zur Straßenbahn<br />

(Linie 308 in Richtung Bochum) und zum zentralen Busbahnhof.<br />

Geplant sind zwei Textilkaufhäuser (jeweils rd. 1.500 m² VKF), ein Fachmarkt <strong>für</strong> Unterhaltungselektronik<br />

(rd. 3.000 m² VKF), ein Verbrauchermarkt (rd. 2.000 m² VKF) und mehrere kleinere Betriebe mit<br />

überwiegend nahversorgungs- und zentrenrelevantem Sortimentsschwerpunkt (u.a. Drogerie, Bekleidung,<br />

Schuhe).<br />

Zur Bewertung nach den Kriterien des REHK <strong>für</strong> einen Regionalen Konsens sind mehrere Aspekte zu<br />

berücksichtigen: Zunächst ist festzustellen, <strong>das</strong>s <strong>das</strong> Vorhaben seinen Standort im zentralen Versorgungsbereich<br />

der Stadt Hattingen hat und damit eine wesentliche Voraussetzung erfüllt ist.<br />

Bei dem geplanten Verbrauchermarkt und dem Drogeriemarkt handelt es sich um Anbieter mit<br />

Schwerpunkt auf nahversorgungsrelevanten Sortimenten. Demnach ist hier<strong>für</strong> die „Tragfähigkeit“<br />

nachzuweisen. Nach der in Kap. 5.3.1 erläuterten Definition bedeutet <strong>das</strong>, <strong>das</strong>s der erwartete Umsatz<br />

mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten max. eine Größe von 35 % des entsprechenden Kaufkraftpotenzials<br />

der Stadt Hattingen erreichen darf. Einem von der Stadt Hattingen durchgeführten Gutachten<br />

zufolge wird diese Quote mit einem Wert von rd. 12 % eindeutig eingehalten: Einem erwarteten<br />

Regionales Einzelhandelskonzept <strong>für</strong> <strong>das</strong> Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche 107

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