Landesspiegel 01-02/09 herunterladen - BDB
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Wir trauern um Klaus Böcker<br />
Landesverbände Niedersachsen und Bremen<br />
Er war viele Jahre Mitglied in unserem Freundeskreis. Wir verlieren mit ihm<br />
einen treuen Freund, Kollegen und lieben Menschen. Sein Andenken werden<br />
wir immer in guter Erinnerung behalten und ihn nie vergessen.<br />
Heiner Lippe<br />
Tiefensee: „Neue Honorarordnung schafft<br />
Klarheit für Architekten und Ingenieure“<br />
Das Bundeskabinett hat am 29. April 20<strong>09</strong> die 6. Novelle der Verordnung<br />
über die Honorare für Architekten und Ingenieurleistungen<br />
(HOAI) verabschiedet.<br />
„Ich unterstütze ausdrücklich die Novellierung der Honorarordnung<br />
für Architekten und Ingenieure. Die Anpassung war notwendig und<br />
überfällig. Die HOAI musste im Interesse sowohl der Bauherren als<br />
auch der Planer praxisorientiert umgestaltet werden. Vor allem<br />
mussten Anreize zum kostengünstigen Bauen und zur Baukostenbegrenzung<br />
eingebaut werden. Das ist nun gelungen. Wir haben die<br />
HOAI vereinfacht, transparenter und fl exibler gestaltet. Außerdem<br />
haben wir für die Architekten und Ingenieure eine pauschale Anhebung<br />
der Honorare um zehn Prozent herausgeholt. Gleichzeitig<br />
werden die Endwerte und vollständigen Leistungsbilder beibehalten.<br />
Das ist eine gute Nachricht. Ich bin dafür, dass die HOAI in<br />
einem weiteren Schritt inhaltlich weiter entwickelt wird. Aus den<br />
Anhörungen der Länder, der Kammern und Verbände wissen wir,<br />
dass es weitere Punkte für eine Aktualisierung der Leistungsbilder<br />
der HOAI gibt. Das müssen wir mit den Architekten und Ingenieuren<br />
besprechen“, so Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee in<br />
einer Pressemitteilung seines Ministeriums vom 29.04.20<strong>09</strong>.<br />
Das Bundesbauministerium hat sich für die Verbände und Kammern<br />
in den Verhandlungen um die Novellierung stark gemacht.<br />
Der Prüfauftrag des Bundesrates und die Ziele der Koalitionsvereinbarung<br />
wurden damit umgesetzt. Die letzte Novellierung (5. Novelle)<br />
der HOAI liegt 14 Jahre zurück.<br />
Wesentliche Änderungen durch die Kabinettsvorlage<br />
Der Anwendungsbereich der HOAI wird auf Planungen von im Inland<br />
ansässigen Büros beschränkt. Das ist zwingend, um der allgemeinen<br />
Dienstleistungsfreiheit gemäß der europäischen Dienstleistungsrichtlinie<br />
Rechnung zu tragen.<br />
LV<br />
Niedersachsen<br />
und Bremen<br />
Mit einem neuen Berechnungsmodell und einem Bonus-Malus-<br />
System werden die Honorare von den Baukosten abgekoppelt und<br />
Anreize zum kostengünstigen Bauen geschaffen. Gutachterliche<br />
und beratende Tätigkeiten (laut Bundesregierung triff dies auf<br />
Umweltverträglichkeitsstudien, Thermische Bauphysik, Schallschutz<br />
und Raumakustik, Leistungen für Bodenmechanik, Erd- und<br />
Grundbau sowie Vermessungstechnische Leistungen zu) werden<br />
ebenso behandelt wie bei der Rechtsberatung (Mit der Novellierung<br />
der Gebührenordnung für Rechtsanwälte ist seit Juli 2006 nur noch<br />
die forensische Tätigkeit an verbindliche Gebühren gebunden). Die<br />
Regelungen bleiben aber als unverbindliche Vorschriften erhalten<br />
und stellen für unerfahrene Planer und Auftragnehmer ein Orientierungsgeländer<br />
dar. Mit dem Wegfall verbindlicher Stundensätze<br />
wird mehr Vertragsfreiheit ermöglicht. Gleichzeitig entstehen mehr<br />
Anreize für die Büros zu wirtschaftlich vernünftigem und marktgerechtem<br />
Kalkulieren.<br />
Die seit fast 14 Jahren unveränderten Tafelwerte werden pauschal<br />
um 10 Prozent angehoben. Die Mehrkosten für die öffentlichen<br />
Haushalte betragen rund 290 Millionen Euro, davon tragen der<br />
Bund 80 Millionen Euro, die Bundesländer 35 Millionen Euro und<br />
die Kommunen 175 Millionen Euro. Der Entwurf enthält außerdem<br />
systematische Verbesserungen und Vereinfachungen. Es bleibt bei<br />
den bisherigen Tafelendwerten (unter anderem 25,5 Millionen Euro<br />
im Hochbau)<br />
Nach der Zustimmung durch den Bundesrat und der Annahme von<br />
Maßgaben der Länderkammer würde die neue HOAI ohne rückwirkende<br />
Eigenschaften und ohne Übergangsfrist am Tag nach der<br />
Verkündung in Kraft treten. Spätester Zeitpunkt dafür ist aufgrund<br />
der Umsetzungspfl icht der EU-Dienstleistungsrichtlinie bis zum 28.<br />
Dezember 20<strong>09</strong> ebendieser Termin.<br />
Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Verkehr, Bau und<br />
Stadtentwicklung Nr. 80/20<strong>09</strong> vom 29.04.20<strong>09</strong><br />
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