09.01.2013 Aufrufe

Landesspiegel 01-02/09 herunterladen - BDB

Landesspiegel 01-02/09 herunterladen - BDB

Landesspiegel 01-02/09 herunterladen - BDB

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Wir trauern um Klaus Böcker<br />

Landesverbände Niedersachsen und Bremen<br />

Er war viele Jahre Mitglied in unserem Freundeskreis. Wir verlieren mit ihm<br />

einen treuen Freund, Kollegen und lieben Menschen. Sein Andenken werden<br />

wir immer in guter Erinnerung behalten und ihn nie vergessen.<br />

Heiner Lippe<br />

Tiefensee: „Neue Honorarordnung schafft<br />

Klarheit für Architekten und Ingenieure“<br />

Das Bundeskabinett hat am 29. April 20<strong>09</strong> die 6. Novelle der Verordnung<br />

über die Honorare für Architekten und Ingenieurleistungen<br />

(HOAI) verabschiedet.<br />

„Ich unterstütze ausdrücklich die Novellierung der Honorarordnung<br />

für Architekten und Ingenieure. Die Anpassung war notwendig und<br />

überfällig. Die HOAI musste im Interesse sowohl der Bauherren als<br />

auch der Planer praxisorientiert umgestaltet werden. Vor allem<br />

mussten Anreize zum kostengünstigen Bauen und zur Baukostenbegrenzung<br />

eingebaut werden. Das ist nun gelungen. Wir haben die<br />

HOAI vereinfacht, transparenter und fl exibler gestaltet. Außerdem<br />

haben wir für die Architekten und Ingenieure eine pauschale Anhebung<br />

der Honorare um zehn Prozent herausgeholt. Gleichzeitig<br />

werden die Endwerte und vollständigen Leistungsbilder beibehalten.<br />

Das ist eine gute Nachricht. Ich bin dafür, dass die HOAI in<br />

einem weiteren Schritt inhaltlich weiter entwickelt wird. Aus den<br />

Anhörungen der Länder, der Kammern und Verbände wissen wir,<br />

dass es weitere Punkte für eine Aktualisierung der Leistungsbilder<br />

der HOAI gibt. Das müssen wir mit den Architekten und Ingenieuren<br />

besprechen“, so Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee in<br />

einer Pressemitteilung seines Ministeriums vom 29.04.20<strong>09</strong>.<br />

Das Bundesbauministerium hat sich für die Verbände und Kammern<br />

in den Verhandlungen um die Novellierung stark gemacht.<br />

Der Prüfauftrag des Bundesrates und die Ziele der Koalitionsvereinbarung<br />

wurden damit umgesetzt. Die letzte Novellierung (5. Novelle)<br />

der HOAI liegt 14 Jahre zurück.<br />

Wesentliche Änderungen durch die Kabinettsvorlage<br />

Der Anwendungsbereich der HOAI wird auf Planungen von im Inland<br />

ansässigen Büros beschränkt. Das ist zwingend, um der allgemeinen<br />

Dienstleistungsfreiheit gemäß der europäischen Dienstleistungsrichtlinie<br />

Rechnung zu tragen.<br />

LV<br />

Niedersachsen<br />

und Bremen<br />

Mit einem neuen Berechnungsmodell und einem Bonus-Malus-<br />

System werden die Honorare von den Baukosten abgekoppelt und<br />

Anreize zum kostengünstigen Bauen geschaffen. Gutachterliche<br />

und beratende Tätigkeiten (laut Bundesregierung triff dies auf<br />

Umweltverträglichkeitsstudien, Thermische Bauphysik, Schallschutz<br />

und Raumakustik, Leistungen für Bodenmechanik, Erd- und<br />

Grundbau sowie Vermessungstechnische Leistungen zu) werden<br />

ebenso behandelt wie bei der Rechtsberatung (Mit der Novellierung<br />

der Gebührenordnung für Rechtsanwälte ist seit Juli 2006 nur noch<br />

die forensische Tätigkeit an verbindliche Gebühren gebunden). Die<br />

Regelungen bleiben aber als unverbindliche Vorschriften erhalten<br />

und stellen für unerfahrene Planer und Auftragnehmer ein Orientierungsgeländer<br />

dar. Mit dem Wegfall verbindlicher Stundensätze<br />

wird mehr Vertragsfreiheit ermöglicht. Gleichzeitig entstehen mehr<br />

Anreize für die Büros zu wirtschaftlich vernünftigem und marktgerechtem<br />

Kalkulieren.<br />

Die seit fast 14 Jahren unveränderten Tafelwerte werden pauschal<br />

um 10 Prozent angehoben. Die Mehrkosten für die öffentlichen<br />

Haushalte betragen rund 290 Millionen Euro, davon tragen der<br />

Bund 80 Millionen Euro, die Bundesländer 35 Millionen Euro und<br />

die Kommunen 175 Millionen Euro. Der Entwurf enthält außerdem<br />

systematische Verbesserungen und Vereinfachungen. Es bleibt bei<br />

den bisherigen Tafelendwerten (unter anderem 25,5 Millionen Euro<br />

im Hochbau)<br />

Nach der Zustimmung durch den Bundesrat und der Annahme von<br />

Maßgaben der Länderkammer würde die neue HOAI ohne rückwirkende<br />

Eigenschaften und ohne Übergangsfrist am Tag nach der<br />

Verkündung in Kraft treten. Spätester Zeitpunkt dafür ist aufgrund<br />

der Umsetzungspfl icht der EU-Dienstleistungsrichtlinie bis zum 28.<br />

Dezember 20<strong>09</strong> ebendieser Termin.<br />

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Verkehr, Bau und<br />

Stadtentwicklung Nr. 80/20<strong>09</strong> vom 29.04.20<strong>09</strong><br />

<strong>BDB</strong>-LaNDesspiegeL 2/20<strong>09</strong> 17

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!