Landesspiegel 01-02/09 herunterladen - BDB
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Automatische Türsysteme:<br />
Worauf bei Montage, Prüfung und Wartung zu achten ist<br />
Automatische Türsysteme bieten Komfort und<br />
ein Plus an Hygiene, das Gebäude erhält eine<br />
edle Anmutung und die gesetzlichen Anforderungen<br />
der Barrierefreiheit werden erfüllt.<br />
Raumschiff Enterprise und Star Track haben<br />
es vorgemacht: Türen, die sich automatisch<br />
bei Annäherung einer Person öffnen und<br />
schließen, halten zunehmend Einzug in die<br />
moderne Gebäudetechnik. Der Trend verwundert<br />
nicht, liegen doch die Vorteile des<br />
berührungslosen Öffnens und Schließens<br />
von Ein- und Durchgängen auf der Hand.<br />
Die Besucher genießen den Komfort, das<br />
Plus an Hygiene, die thermische Abgrenzung<br />
zur Außenwelt wird verbessert, das<br />
Gebäude erhält eine edle Anmutung und last<br />
but not least werden die gesetzlichen Anforderungen<br />
der Barrierefreiheit erfüllt.<br />
Voraussetzung für den Verkauf und das spätere<br />
reibungslose Funktionieren der modernen<br />
Technik sind eine kompetente Beratung,<br />
Angebotserstellung, eine fachgerechte Ausführung<br />
sowie ein kompetenter Service, basierend<br />
auf fundierten Kenntnissen der technischen<br />
und rechtlichen Grundlagen von<br />
automatischen Türsystemen. Den rechtlichen<br />
Rahmen in Deutschland bilden u.a das<br />
Bauproduktengesetz (BauPG), die Landesbauordnungen<br />
(LBO) und das Geräte – und<br />
Produktsicherheitsgesetz (GPSG), das auf<br />
der EU- Maschinenrichtlinie (MRL) basiert.<br />
Die zuständigen technischen Vorschriften<br />
sind die berufsgenossenschaftliche Richtlinie<br />
BGR 232 für kraftbetriebene Fenster,<br />
Türen und Tore, die Arbeitsstättenverordnung<br />
(ArbStättV) und insbesondere die DIN<br />
18650 Teil 1 und 2 für Automatische Türsysteme.<br />
Welche Auswirkungen haben die<br />
Vorschriften auf den Metallbauer?<br />
Grundsätzlich ist die Frage der Verantwortung<br />
zu klären: Wer ist Hersteller des automatischen<br />
Türsystems? Das GPSG sagt hier eindeutig,<br />
„als Hersteller gilt auch jeder, der geschäftsmäßig<br />
seinen Namen, seine Marke<br />
oder ein anderes unterscheidungskräftiges<br />
Merkmal an einem Produkt anbringt, und<br />
sich dadurch als Hersteller ausgibt, oder der<br />
als sonstiger Inverkehrbringer die Sicherheitseigenschaften<br />
eines Verbraucherprodukts<br />
beeinflusst.“ In vielen Fällen bedeutet<br />
diese Maßgabe, dass nicht der Hersteller des<br />
Antriebes, sondern derjenige, der die Türanlage<br />
zusammengestellt und eingebaut hat, juristisch<br />
als Hersteller gilt. Im Schadensfall ist<br />
daher häufig der Metallbauer gefordert nachzuweisen,<br />
dass er als Hersteller mit der nötigen<br />
Sorgfalt und Kenntnis vorgegangen ist.<br />
Im eigenen Interesse muss daher vorrangig sichergestellt<br />
sein, dass die Türanlage fachgerecht,<br />
nach den Regeln der Technik zusammengestellt<br />
und montiert wird. Hinsichtlich<br />
der Konfiguration der Anlage liefert normalerweise<br />
der Hersteller des Antriebssystems<br />
geeignetes Informationsmaterial. Entscheidend<br />
für die jeweilige (Sicherheits-) Ausstattung<br />
der Anlage ist aber die Beurteilung der<br />
Situation vor Ort. Hier bietet die DIN 18650<br />
die maßgeblichen Kriterien, die der Risikobewertung<br />
zu Grunde zu legen sind.<br />
Risikobewertung<br />
Zunächst ist nach den möglichen Nutzern,<br />
den örtlichen Gegebenheiten und den genauen<br />
Betriebsanforderungen zu fragen, um<br />
Art und Umfang des Personenverkehrs zu<br />
berücksichtigen. Die DIN unterscheidet hier<br />
zwischen unterwiesenen Nutzern - in den<br />
Richtlinien des Fachverbandes Türautomati-<br />
Erforderlich für die Sicherheit, den reibungslosen<br />
Betrieb und eine lange Lebensdauer der<br />
automatischen Türanlage sind regelmäßige<br />
Wartungen und Sicherheitsüberprüfungen.<br />
on (FTA) zur Ausführung der DIN 18650 wird<br />
diese Nutzergruppe als „nicht öffentlicher“<br />
Bereich bezeichnet - und besonders zu schützenden<br />
Personengruppen wie zum Beispiel<br />
ältere Personen, Behinderte oder Kinder, die<br />
in den FTA-Richtlinien unter „öffentlichen“<br />
Türautomation<br />
Bereich eingestuft werden. Je nach Bereich<br />
und Nutzergruppe steigt oder sinkt das Anforderungsniveau<br />
für die Sicherheitsausstattung<br />
der Türanlagen. Ziel der Risikobewertung<br />
ist es gemäß der DIN sicherzustellen,<br />
dass keine „unannehmbaren Gefährdungen<br />
oder Risiken für den Nutzer“ entstehen. Besonders<br />
zu betrachten sind dabei alle Gefahrenstellen,<br />
die bei den Öffnungs- und<br />
Schließfahrten entstehen. Zu vermeiden sind<br />
das Quetschen, Scheren, Anstoßen und Einziehen.<br />
In der Regel ist eine Kombination mit<br />
verschiedenen Schutzmaßnahmen erforderlich,<br />
um die einzelnen Gefahrstellen wirksam<br />
abzusichern.Praxisnahe Planungshilfen zur<br />
Absicherung sind die FTA-Richtlinien<br />
(www.fta-online.de) für automatische Schiebetüren<br />
und Drehtüren. Grundsätzlich empfiehlt<br />
es sich, die Risikobewertung und die<br />
darauf aufbauende Sicherheitsausstattung<br />
der Anlage mit dem Betreiber bzw. Auftraggeber<br />
abzustimmen und sich die Risikobewertung<br />
gegenzeichnen zu lassen. Grundsätzlich<br />
ist bei der Sicherheitsausstattung auf<br />
die Konformität zur DIN 18650 zu achten. Im<br />
nächsten Schritt wird die Anlage nach der Installationsanleitung<br />
eingebaut und in Betrieb<br />
genommen. Bei verbleibenden Restrisiken<br />
sind geeignete Kennzeichnungen (z. B. Hinweis-Etiketten)<br />
an der Anlage anzubringen<br />
und ein entsprechender Vermerk im Prüfbuch<br />
einzutragen. Über die Inbetriebnahme ist ein<br />
Prüfprotokoll anzufertigen, in dem auch vermerkt<br />
werden sollte, dass der Betreiber in die<br />
Anlage eingewiesen wurde. Wichtig ist, dass<br />
die Inbetriebnahme nur von einer vom Antriebshersteller<br />
ausgebildeten und autorisierten<br />
Person durchgeführt werden darf.<br />
Jährliche Sicherheitsüberprüfung<br />
Erforderlich für die Sicherheit, den reibungslosen<br />
Betrieb und eine lange Lebensdauer<br />
der automatischen Türanlage sind<br />
regelmäßige Wartungen und Sicherheitsüberprüfungen.<br />
Die Landesbauordnungen<br />
schreiben ebenso wie die Arbeitsschutzverordnung<br />
eine jährliche Sicherheitsüberprüfung<br />
von kraftbetätigten Türen vor. Dabei<br />
gilt auch hier, dass der Servicetechniker für<br />
die Sicherheitsüberprüfung eine Sachkundigenausbildung<br />
nachweisen können muss.<br />
Aber auch die Wartungsarbeiten dürfen nur<br />
von geschultem und autorisiertem Personal<br />
durchgeführt werden.<br />
Für Rückfragen / weitere Informationen:<br />
Fachverband Türautomation (FTA)<br />
Hochstraße 113-115; 58<strong>09</strong>5 Hagen<br />
Postfach 1<strong>02</strong>0; 58<strong>01</strong>0 Hagen<br />
Tel.: + 49 (0) 23 31 / 20 08-42 · Fax: + 49 (0) 23 31 / 20 08 40<br />
E-Mail: info@fta-online.de · Internet: www.fta-online.de<br />
<strong>BDB</strong>-NACHRICHTEN Journal 2/20<strong>09</strong> 43