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Landesspiegel 01-02/09 herunterladen - BDB

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Automatische Türsysteme:<br />

Worauf bei Montage, Prüfung und Wartung zu achten ist<br />

Automatische Türsysteme bieten Komfort und<br />

ein Plus an Hygiene, das Gebäude erhält eine<br />

edle Anmutung und die gesetzlichen Anforderungen<br />

der Barrierefreiheit werden erfüllt.<br />

Raumschiff Enterprise und Star Track haben<br />

es vorgemacht: Türen, die sich automatisch<br />

bei Annäherung einer Person öffnen und<br />

schließen, halten zunehmend Einzug in die<br />

moderne Gebäudetechnik. Der Trend verwundert<br />

nicht, liegen doch die Vorteile des<br />

berührungslosen Öffnens und Schließens<br />

von Ein- und Durchgängen auf der Hand.<br />

Die Besucher genießen den Komfort, das<br />

Plus an Hygiene, die thermische Abgrenzung<br />

zur Außenwelt wird verbessert, das<br />

Gebäude erhält eine edle Anmutung und last<br />

but not least werden die gesetzlichen Anforderungen<br />

der Barrierefreiheit erfüllt.<br />

Voraussetzung für den Verkauf und das spätere<br />

reibungslose Funktionieren der modernen<br />

Technik sind eine kompetente Beratung,<br />

Angebotserstellung, eine fachgerechte Ausführung<br />

sowie ein kompetenter Service, basierend<br />

auf fundierten Kenntnissen der technischen<br />

und rechtlichen Grundlagen von<br />

automatischen Türsystemen. Den rechtlichen<br />

Rahmen in Deutschland bilden u.a das<br />

Bauproduktengesetz (BauPG), die Landesbauordnungen<br />

(LBO) und das Geräte – und<br />

Produktsicherheitsgesetz (GPSG), das auf<br />

der EU- Maschinenrichtlinie (MRL) basiert.<br />

Die zuständigen technischen Vorschriften<br />

sind die berufsgenossenschaftliche Richtlinie<br />

BGR 232 für kraftbetriebene Fenster,<br />

Türen und Tore, die Arbeitsstättenverordnung<br />

(ArbStättV) und insbesondere die DIN<br />

18650 Teil 1 und 2 für Automatische Türsysteme.<br />

Welche Auswirkungen haben die<br />

Vorschriften auf den Metallbauer?<br />

Grundsätzlich ist die Frage der Verantwortung<br />

zu klären: Wer ist Hersteller des automatischen<br />

Türsystems? Das GPSG sagt hier eindeutig,<br />

„als Hersteller gilt auch jeder, der geschäftsmäßig<br />

seinen Namen, seine Marke<br />

oder ein anderes unterscheidungskräftiges<br />

Merkmal an einem Produkt anbringt, und<br />

sich dadurch als Hersteller ausgibt, oder der<br />

als sonstiger Inverkehrbringer die Sicherheitseigenschaften<br />

eines Verbraucherprodukts<br />

beeinflusst.“ In vielen Fällen bedeutet<br />

diese Maßgabe, dass nicht der Hersteller des<br />

Antriebes, sondern derjenige, der die Türanlage<br />

zusammengestellt und eingebaut hat, juristisch<br />

als Hersteller gilt. Im Schadensfall ist<br />

daher häufig der Metallbauer gefordert nachzuweisen,<br />

dass er als Hersteller mit der nötigen<br />

Sorgfalt und Kenntnis vorgegangen ist.<br />

Im eigenen Interesse muss daher vorrangig sichergestellt<br />

sein, dass die Türanlage fachgerecht,<br />

nach den Regeln der Technik zusammengestellt<br />

und montiert wird. Hinsichtlich<br />

der Konfiguration der Anlage liefert normalerweise<br />

der Hersteller des Antriebssystems<br />

geeignetes Informationsmaterial. Entscheidend<br />

für die jeweilige (Sicherheits-) Ausstattung<br />

der Anlage ist aber die Beurteilung der<br />

Situation vor Ort. Hier bietet die DIN 18650<br />

die maßgeblichen Kriterien, die der Risikobewertung<br />

zu Grunde zu legen sind.<br />

Risikobewertung<br />

Zunächst ist nach den möglichen Nutzern,<br />

den örtlichen Gegebenheiten und den genauen<br />

Betriebsanforderungen zu fragen, um<br />

Art und Umfang des Personenverkehrs zu<br />

berücksichtigen. Die DIN unterscheidet hier<br />

zwischen unterwiesenen Nutzern - in den<br />

Richtlinien des Fachverbandes Türautomati-<br />

Erforderlich für die Sicherheit, den reibungslosen<br />

Betrieb und eine lange Lebensdauer der<br />

automatischen Türanlage sind regelmäßige<br />

Wartungen und Sicherheitsüberprüfungen.<br />

on (FTA) zur Ausführung der DIN 18650 wird<br />

diese Nutzergruppe als „nicht öffentlicher“<br />

Bereich bezeichnet - und besonders zu schützenden<br />

Personengruppen wie zum Beispiel<br />

ältere Personen, Behinderte oder Kinder, die<br />

in den FTA-Richtlinien unter „öffentlichen“<br />

Türautomation<br />

Bereich eingestuft werden. Je nach Bereich<br />

und Nutzergruppe steigt oder sinkt das Anforderungsniveau<br />

für die Sicherheitsausstattung<br />

der Türanlagen. Ziel der Risikobewertung<br />

ist es gemäß der DIN sicherzustellen,<br />

dass keine „unannehmbaren Gefährdungen<br />

oder Risiken für den Nutzer“ entstehen. Besonders<br />

zu betrachten sind dabei alle Gefahrenstellen,<br />

die bei den Öffnungs- und<br />

Schließfahrten entstehen. Zu vermeiden sind<br />

das Quetschen, Scheren, Anstoßen und Einziehen.<br />

In der Regel ist eine Kombination mit<br />

verschiedenen Schutzmaßnahmen erforderlich,<br />

um die einzelnen Gefahrstellen wirksam<br />

abzusichern.Praxisnahe Planungshilfen zur<br />

Absicherung sind die FTA-Richtlinien<br />

(www.fta-online.de) für automatische Schiebetüren<br />

und Drehtüren. Grundsätzlich empfiehlt<br />

es sich, die Risikobewertung und die<br />

darauf aufbauende Sicherheitsausstattung<br />

der Anlage mit dem Betreiber bzw. Auftraggeber<br />

abzustimmen und sich die Risikobewertung<br />

gegenzeichnen zu lassen. Grundsätzlich<br />

ist bei der Sicherheitsausstattung auf<br />

die Konformität zur DIN 18650 zu achten. Im<br />

nächsten Schritt wird die Anlage nach der Installationsanleitung<br />

eingebaut und in Betrieb<br />

genommen. Bei verbleibenden Restrisiken<br />

sind geeignete Kennzeichnungen (z. B. Hinweis-Etiketten)<br />

an der Anlage anzubringen<br />

und ein entsprechender Vermerk im Prüfbuch<br />

einzutragen. Über die Inbetriebnahme ist ein<br />

Prüfprotokoll anzufertigen, in dem auch vermerkt<br />

werden sollte, dass der Betreiber in die<br />

Anlage eingewiesen wurde. Wichtig ist, dass<br />

die Inbetriebnahme nur von einer vom Antriebshersteller<br />

ausgebildeten und autorisierten<br />

Person durchgeführt werden darf.<br />

Jährliche Sicherheitsüberprüfung<br />

Erforderlich für die Sicherheit, den reibungslosen<br />

Betrieb und eine lange Lebensdauer<br />

der automatischen Türanlage sind<br />

regelmäßige Wartungen und Sicherheitsüberprüfungen.<br />

Die Landesbauordnungen<br />

schreiben ebenso wie die Arbeitsschutzverordnung<br />

eine jährliche Sicherheitsüberprüfung<br />

von kraftbetätigten Türen vor. Dabei<br />

gilt auch hier, dass der Servicetechniker für<br />

die Sicherheitsüberprüfung eine Sachkundigenausbildung<br />

nachweisen können muss.<br />

Aber auch die Wartungsarbeiten dürfen nur<br />

von geschultem und autorisiertem Personal<br />

durchgeführt werden.<br />

Für Rückfragen / weitere Informationen:<br />

Fachverband Türautomation (FTA)<br />

Hochstraße 113-115; 58<strong>09</strong>5 Hagen<br />

Postfach 1<strong>02</strong>0; 58<strong>01</strong>0 Hagen<br />

Tel.: + 49 (0) 23 31 / 20 08-42 · Fax: + 49 (0) 23 31 / 20 08 40<br />

E-Mail: info@fta-online.de · Internet: www.fta-online.de<br />

<strong>BDB</strong>-NACHRICHTEN Journal 2/20<strong>09</strong> 43

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