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Landesspiegel 01-02/09 herunterladen - BDB

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Kontinuität der Qualität von Schutz- und Instandsetzungsprodukten<br />

im Zuge der Umsetzung der DIN EN 1504<br />

Qualität, die bleibt<br />

von Ferdinand Flottmeier, Essen, Peer Heine, Bottrop, Michael Hiller, Frankfurt a.M.,<br />

Stefan Kühner, Stuttgart, Anton Reichert, Hamburg<br />

Am 1. Januar 20<strong>09</strong> endete die Koexistenzphase<br />

nationaler und europäischer Regelungen<br />

für Schutz- und Instandsetzungsprodukte<br />

für Beton. Ab diesem Datum ist<br />

die CE-Kennzeichnung nach der harmonisierten<br />

europäischen Norm DIN EN 1504<br />

für diese Produkte verbindlich vorgeschrieben.<br />

Die in der Deutschen Bauchemie<br />

e.V. organisierten Hersteller von Betoninstandsetzungsproduktengewährleisten<br />

auch nach Ende der Koexistenzphase<br />

die hohen Qualitäts-Standards ihrer Rohstoffe,<br />

Materialien, Verfahren und Produkte.<br />

Produkte mit diesem länderübergreifenden<br />

CE-Zeichen werden den hohen<br />

deutschen Qualitätsansprüchen ebenso gerecht<br />

wie dem Ziel nach zusammenwachsenden<br />

und einheitlichen Märkten in Europa.<br />

Hintergrund<br />

2008 sorgte die Veröffentlichung der 2.<br />

Dekra-Studie [1] zum Thema Baumängel<br />

an Wohnhäusern für eine breite Medienresonanz.<br />

In der Untersuchung heißt es unter<br />

anderem: „Die Zahl der Baumängel bei der<br />

Errichtung von Wohngebäuden in<br />

Deutschland steigt weiter erheblich an.<br />

Gegenüber dem ersten Bericht aus dem<br />

Jahr 2007 erhöhte sich die festgestellte<br />

Anzahl der Mängel in der aktuellen Ausgabe<br />

2008 von 21 auf 32 pro Haus. Dies<br />

entspricht einer Zunahme von ca. 34 Prozent.<br />

Jährlich entstehen in Deutschland<br />

durch Pfusch am Bau Schäden in Höhe<br />

von 1,4 Milliarden Euro.“ Als letzte offizielle<br />

Untersuchung zu Schäden an Gebäuden<br />

in Deutschland gilt der dritte Bericht<br />

des Bundesbauministeriums von 1995 [2].<br />

Verglichen mit den damaligen Ergebnissen<br />

stieg nach Dekra-Angaben die Schadenshöhe<br />

durch Pfuscharbeiten bei Neubauten<br />

um rund ein Drittel!<br />

Im Nachgang zu dieser Veröffentlichung<br />

verbreiteten verschiedene Institutionen<br />

aus der Bauwirtschaft entsprechende Stellungnahmen<br />

und Diskussionen. Das Ausmaß<br />

und die Intensität der Beiträge zeigen,<br />

wie sensibel die Öffentlichkeit auf das Thema<br />

„Qualität“ reagiert. Fast zeitgleich wurden<br />

die Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung<br />

von Betonbauwerken e.V. (Berlin)<br />

und die Deutsche Bauchemie e.V. (Frankfurt<br />

am Main) aktiv.<br />

Letztere stellte in einer Pressemitteilung<br />

klar: „Soweit es bauchemische Produkte<br />

betrifft, können die weiterverarbeitenden<br />

Unternehmen genauso wie Endanwender<br />

bzw. Nutzer sicher sein, dass die in der<br />

Deutschen Bauchemie e. V. zusammengeschlossenen<br />

Hersteller weltweit mit die<br />

höchsten Qualitätsanforderungen an ihre<br />

Produkte stellen. Es gibt in der gesamten<br />

Bauwirtschaft kaum einen anderen Bereich,<br />

dessen Herstellungsprozesse, Verfahren<br />

und Produkte so streng und durchgängig<br />

reglementiert und überwacht werden.“<br />

Die Mitgliedsunternehmen der Deutschen<br />

Bauchemie bekräftigen dieses Qualitätsversprechen<br />

für Betoninstandsetzungsprodukte<br />

gegenüber der Fachöffentlichkeit.<br />

Qualitätssicherung auf hohem Niveau<br />

Bereits seit September 2005 läuft die nationale<br />

Einführung der europäisch harmonisierten<br />

Instandsetzungsnorm DIN EN<br />

1504 [3]. Deren Ziel ist es, in Europa eine<br />

einheitliche Basis der Leistungsmerkmale<br />

für Schutz- und Instandsetzungsprodukte<br />

für Betonbauteile zu schaffen. Dies gewährleistet,<br />

dass künftig alle Instandsetzungsprodukte<br />

für Betontragwerke innerhalb<br />

Europas nach einheitlichen Leistungsmerkmalen<br />

geprüft werden und<br />

darüber hinaus einheitliche Mindestanforderungen<br />

erfüllen müssen. Sie können nur<br />

dann in den Verkehr gebracht und verwendet<br />

werden, wenn sie die Anforderungen<br />

an die DIN EN 1504 erfüllen.<br />

Spätestens seit 2007 [4] gelten die harmonisierten<br />

Produktnormen, Teile 2 bis 7 der<br />

EN 1504 (siehe Bild 1), parallel zu den bisherigen<br />

nationalen Regelungen (z. B. die<br />

Instandsetzungsrichtlinie des Deutschen<br />

Ausschusses für Stahlbeton, DAfStb [6]). In<br />

dieser Koexistenzphase war die CE-Kennzeichnung<br />

der Produkte bereits möglich,<br />

aber nicht vorgeschrieben. Dies änderte<br />

sich jetzt mit dem Ende der Koexistenzphasen<br />

zum 1. Januar 20<strong>09</strong> [4]. Seitdem<br />

müssen alle unter die Norm fallenden Instandsetzungsprodukte<br />

mit dem CE-Zeichen<br />

gekennzeichnet sein.<br />

Die Umsetzung der Produktnormen bringt<br />

Veränderungen für die Überwachung der<br />

Produkte. Das bisherige, für den standsi-<br />

Betoninstandsetzung<br />

cherheitsrelevanten Bereich vorgeschriebene,<br />

nationale Überwachungssystem - in<br />

Deutschland: Überwachung und Zertifizierung<br />

durch vom DIBt anerkannte Prüf-,<br />

Überwachungs- und Zertifizierungsstellen<br />

(PÜZ-Stellen) - wird durch das europäisch<br />

festgelegte Konformitätsnachweisverfahren<br />

„2+“ abgelöst. Wesentliche Unterschiede<br />

liegen in den Aufgabenverteilungen<br />

und deren Gewichtung. Die europäischen<br />

Überwachungsregeln legen ein größeres<br />

Gewicht auf das Qualitätssicherungssystem<br />

(QS-System) des Herstellers. Dieses<br />

QS-System wird von externen, europäisch<br />

notifizierten Stellen (Notified Bodies) zertifiziert<br />

und fortlaufend umfangreich<br />

überwacht [3, 7].<br />

Die vom Hersteller sowie der notifizierten<br />

Stelle durchzuführenden Maßnahmen zur<br />

Qualitätssicherung sind in Bild 2 gezeigt<br />

und gelten insbesondere für standsicherheitsrelevante<br />

Instandsetzungsprodukte.<br />

Charakteristikum und zugleich Vorteil des<br />

„2+“-Verfahrens bestehen darin, dass hier<br />

die vorbeugende Wirkung der werkseigenen<br />

Produktionskontrolle (WPK) favorisiert<br />

wird. Qualität und Konformität sind<br />

somit eng an den Herstellungsprozess gebunden<br />

und werden vom Produzenten<br />

fortlaufend gewährleistet.<br />

Das bisherige nationale Überwachungsverfahren<br />

bezog sich auf stichprobenartige<br />

Produktprüfungen. Die fremdüberwachende<br />

Stelle hat zweimal pro Jahr die Eigenüberwachungsresultate<br />

kontrolliert und an<br />

statistisch gezogenen Proben Produktparameter<br />

überprüft (siehe Bild 3). So konnte<br />

nur im Rückblick eine nicht der Spezifikation<br />

entsprechende Produktcharge entdeckt<br />

werden. Diese hätte sogar schon verbaut<br />

sein können, wenn nicht bereits seit<br />

vielen Jahren die WPK aller Herstellchargen<br />

die Kontrolle der Produkte auf Fehlerfreiheit<br />

sichergestellt hätte. Mit der europaweiten<br />

Umsetzung der EN 1504 müssen<br />

sehr viel mehr Instandsetzungsprodukte<br />

der WPK unterzogen werden als bisher. Insofern<br />

bietet das „2+“-Verfahren den Endanwendern<br />

und Auftraggebern (Kunden)<br />

sogar eine höhere Sicherheit bzgl. der Qualität<br />

der verwendeten Produkte.<br />

Seit langem arbeiten die in der Deutschen<br />

Bauchemie e.V. organisierten Hersteller<br />

von Schutz- und Instandsetzungsproduk-<br />

<strong>BDB</strong>-NACHRICHTEN Journal 2/20<strong>09</strong> 89

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