Landesspiegel 01-02/09 herunterladen - BDB
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Kontinuität der Qualität von Schutz- und Instandsetzungsprodukten<br />
im Zuge der Umsetzung der DIN EN 1504<br />
Qualität, die bleibt<br />
von Ferdinand Flottmeier, Essen, Peer Heine, Bottrop, Michael Hiller, Frankfurt a.M.,<br />
Stefan Kühner, Stuttgart, Anton Reichert, Hamburg<br />
Am 1. Januar 20<strong>09</strong> endete die Koexistenzphase<br />
nationaler und europäischer Regelungen<br />
für Schutz- und Instandsetzungsprodukte<br />
für Beton. Ab diesem Datum ist<br />
die CE-Kennzeichnung nach der harmonisierten<br />
europäischen Norm DIN EN 1504<br />
für diese Produkte verbindlich vorgeschrieben.<br />
Die in der Deutschen Bauchemie<br />
e.V. organisierten Hersteller von Betoninstandsetzungsproduktengewährleisten<br />
auch nach Ende der Koexistenzphase<br />
die hohen Qualitäts-Standards ihrer Rohstoffe,<br />
Materialien, Verfahren und Produkte.<br />
Produkte mit diesem länderübergreifenden<br />
CE-Zeichen werden den hohen<br />
deutschen Qualitätsansprüchen ebenso gerecht<br />
wie dem Ziel nach zusammenwachsenden<br />
und einheitlichen Märkten in Europa.<br />
Hintergrund<br />
2008 sorgte die Veröffentlichung der 2.<br />
Dekra-Studie [1] zum Thema Baumängel<br />
an Wohnhäusern für eine breite Medienresonanz.<br />
In der Untersuchung heißt es unter<br />
anderem: „Die Zahl der Baumängel bei der<br />
Errichtung von Wohngebäuden in<br />
Deutschland steigt weiter erheblich an.<br />
Gegenüber dem ersten Bericht aus dem<br />
Jahr 2007 erhöhte sich die festgestellte<br />
Anzahl der Mängel in der aktuellen Ausgabe<br />
2008 von 21 auf 32 pro Haus. Dies<br />
entspricht einer Zunahme von ca. 34 Prozent.<br />
Jährlich entstehen in Deutschland<br />
durch Pfusch am Bau Schäden in Höhe<br />
von 1,4 Milliarden Euro.“ Als letzte offizielle<br />
Untersuchung zu Schäden an Gebäuden<br />
in Deutschland gilt der dritte Bericht<br />
des Bundesbauministeriums von 1995 [2].<br />
Verglichen mit den damaligen Ergebnissen<br />
stieg nach Dekra-Angaben die Schadenshöhe<br />
durch Pfuscharbeiten bei Neubauten<br />
um rund ein Drittel!<br />
Im Nachgang zu dieser Veröffentlichung<br />
verbreiteten verschiedene Institutionen<br />
aus der Bauwirtschaft entsprechende Stellungnahmen<br />
und Diskussionen. Das Ausmaß<br />
und die Intensität der Beiträge zeigen,<br />
wie sensibel die Öffentlichkeit auf das Thema<br />
„Qualität“ reagiert. Fast zeitgleich wurden<br />
die Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung<br />
von Betonbauwerken e.V. (Berlin)<br />
und die Deutsche Bauchemie e.V. (Frankfurt<br />
am Main) aktiv.<br />
Letztere stellte in einer Pressemitteilung<br />
klar: „Soweit es bauchemische Produkte<br />
betrifft, können die weiterverarbeitenden<br />
Unternehmen genauso wie Endanwender<br />
bzw. Nutzer sicher sein, dass die in der<br />
Deutschen Bauchemie e. V. zusammengeschlossenen<br />
Hersteller weltweit mit die<br />
höchsten Qualitätsanforderungen an ihre<br />
Produkte stellen. Es gibt in der gesamten<br />
Bauwirtschaft kaum einen anderen Bereich,<br />
dessen Herstellungsprozesse, Verfahren<br />
und Produkte so streng und durchgängig<br />
reglementiert und überwacht werden.“<br />
Die Mitgliedsunternehmen der Deutschen<br />
Bauchemie bekräftigen dieses Qualitätsversprechen<br />
für Betoninstandsetzungsprodukte<br />
gegenüber der Fachöffentlichkeit.<br />
Qualitätssicherung auf hohem Niveau<br />
Bereits seit September 2005 läuft die nationale<br />
Einführung der europäisch harmonisierten<br />
Instandsetzungsnorm DIN EN<br />
1504 [3]. Deren Ziel ist es, in Europa eine<br />
einheitliche Basis der Leistungsmerkmale<br />
für Schutz- und Instandsetzungsprodukte<br />
für Betonbauteile zu schaffen. Dies gewährleistet,<br />
dass künftig alle Instandsetzungsprodukte<br />
für Betontragwerke innerhalb<br />
Europas nach einheitlichen Leistungsmerkmalen<br />
geprüft werden und<br />
darüber hinaus einheitliche Mindestanforderungen<br />
erfüllen müssen. Sie können nur<br />
dann in den Verkehr gebracht und verwendet<br />
werden, wenn sie die Anforderungen<br />
an die DIN EN 1504 erfüllen.<br />
Spätestens seit 2007 [4] gelten die harmonisierten<br />
Produktnormen, Teile 2 bis 7 der<br />
EN 1504 (siehe Bild 1), parallel zu den bisherigen<br />
nationalen Regelungen (z. B. die<br />
Instandsetzungsrichtlinie des Deutschen<br />
Ausschusses für Stahlbeton, DAfStb [6]). In<br />
dieser Koexistenzphase war die CE-Kennzeichnung<br />
der Produkte bereits möglich,<br />
aber nicht vorgeschrieben. Dies änderte<br />
sich jetzt mit dem Ende der Koexistenzphasen<br />
zum 1. Januar 20<strong>09</strong> [4]. Seitdem<br />
müssen alle unter die Norm fallenden Instandsetzungsprodukte<br />
mit dem CE-Zeichen<br />
gekennzeichnet sein.<br />
Die Umsetzung der Produktnormen bringt<br />
Veränderungen für die Überwachung der<br />
Produkte. Das bisherige, für den standsi-<br />
Betoninstandsetzung<br />
cherheitsrelevanten Bereich vorgeschriebene,<br />
nationale Überwachungssystem - in<br />
Deutschland: Überwachung und Zertifizierung<br />
durch vom DIBt anerkannte Prüf-,<br />
Überwachungs- und Zertifizierungsstellen<br />
(PÜZ-Stellen) - wird durch das europäisch<br />
festgelegte Konformitätsnachweisverfahren<br />
„2+“ abgelöst. Wesentliche Unterschiede<br />
liegen in den Aufgabenverteilungen<br />
und deren Gewichtung. Die europäischen<br />
Überwachungsregeln legen ein größeres<br />
Gewicht auf das Qualitätssicherungssystem<br />
(QS-System) des Herstellers. Dieses<br />
QS-System wird von externen, europäisch<br />
notifizierten Stellen (Notified Bodies) zertifiziert<br />
und fortlaufend umfangreich<br />
überwacht [3, 7].<br />
Die vom Hersteller sowie der notifizierten<br />
Stelle durchzuführenden Maßnahmen zur<br />
Qualitätssicherung sind in Bild 2 gezeigt<br />
und gelten insbesondere für standsicherheitsrelevante<br />
Instandsetzungsprodukte.<br />
Charakteristikum und zugleich Vorteil des<br />
„2+“-Verfahrens bestehen darin, dass hier<br />
die vorbeugende Wirkung der werkseigenen<br />
Produktionskontrolle (WPK) favorisiert<br />
wird. Qualität und Konformität sind<br />
somit eng an den Herstellungsprozess gebunden<br />
und werden vom Produzenten<br />
fortlaufend gewährleistet.<br />
Das bisherige nationale Überwachungsverfahren<br />
bezog sich auf stichprobenartige<br />
Produktprüfungen. Die fremdüberwachende<br />
Stelle hat zweimal pro Jahr die Eigenüberwachungsresultate<br />
kontrolliert und an<br />
statistisch gezogenen Proben Produktparameter<br />
überprüft (siehe Bild 3). So konnte<br />
nur im Rückblick eine nicht der Spezifikation<br />
entsprechende Produktcharge entdeckt<br />
werden. Diese hätte sogar schon verbaut<br />
sein können, wenn nicht bereits seit<br />
vielen Jahren die WPK aller Herstellchargen<br />
die Kontrolle der Produkte auf Fehlerfreiheit<br />
sichergestellt hätte. Mit der europaweiten<br />
Umsetzung der EN 1504 müssen<br />
sehr viel mehr Instandsetzungsprodukte<br />
der WPK unterzogen werden als bisher. Insofern<br />
bietet das „2+“-Verfahren den Endanwendern<br />
und Auftraggebern (Kunden)<br />
sogar eine höhere Sicherheit bzgl. der Qualität<br />
der verwendeten Produkte.<br />
Seit langem arbeiten die in der Deutschen<br />
Bauchemie e.V. organisierten Hersteller<br />
von Schutz- und Instandsetzungsproduk-<br />
<strong>BDB</strong>-NACHRICHTEN Journal 2/20<strong>09</strong> 89