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Schulprogramm der Inselschule Borkum Hauptschule ...

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<strong>Hauptschule</strong><br />

<strong>Schulprogramm</strong> <strong>der</strong> <strong>Inselschule</strong> <strong>Borkum</strong><br />

Realschule<br />

Baustein 11 Gymnasiale För<strong>der</strong>ung<br />

93<br />

mit För<strong>der</strong>zentrum<br />

Zugangsvoraussetzungen und Teilnahmebedingungen<br />

Alle Schülerinnen und Schüler des Realschulzweiges <strong>der</strong> Haupt- und Realschule mit<br />

För<strong>der</strong>zentrum <strong>Borkum</strong> sind nach rechtlichem Status Realschüler und unterliegen<br />

somit dem Grundsatzerlass des Kultusministeriums „Die Arbeit an <strong>der</strong> Realschule“<br />

vom 03.02.2004. Das gilt auch für den Besuch spezieller För<strong>der</strong>angebote, wie z.B.<br />

unserer gymnasialen För<strong>der</strong>ung, nach Abschnitt 5.4.3 des genannten Erlasses. Die<br />

Gesamtkonferenz <strong>der</strong> Schule hat am 13.09.05 die folgenden Grundsätze für das<br />

gymnasiale För<strong>der</strong>angebot beschlossen.<br />

Unabhängig von <strong>der</strong> Teilnahme an diesem Angebot ist für den Wechsel auf ein<br />

Gymnasium vor Beendigung <strong>der</strong> Realschulzeit allein die Durchlässigkeits- und Versetzungsordnung<br />

maßgebend.<br />

1. Zugangsvoraussetzungen<br />

1.1 Realschülerinnen und Realschüler, die von <strong>der</strong> Grundschule eine Empfehlung für<br />

den Besuch eines Gymnasiums erhalten haben, nehmen mit Beginn <strong>der</strong> 7. Realschulklasse<br />

am gymnasialen För<strong>der</strong>angebot teil.<br />

1.2 Realschülerinnen und Realschüler, die am Ende <strong>der</strong> 6. Realschulklasse eine<br />

gymnasiale Eignung gemäß <strong>der</strong> Durchlässigkeits- und Versetzungsordnung<br />

nachweisen, nehmen mit Beginn <strong>der</strong> 7. Realschulklasse am gymnasialen För<strong>der</strong>angebot<br />

teil.<br />

1.3 Realschülerinnen und Realschüler, die in den Schuljahrgängen 7 - 10 eine gymnasiale<br />

Eignung gemäß <strong>der</strong> Durchlässigkeits- und Versetzungsordnung nachweisen,<br />

nehmen mit Beginn des auf den Nachweis folgenden Schulhalbjahres an <strong>der</strong><br />

gymnasialen För<strong>der</strong>ung teil.<br />

1.4 Schülerinnen und Schüler, die von einem Gymnasium o<strong>der</strong> dem entsprechenden<br />

Zweig einer Gesamtschule auf den Realschulzweig <strong>der</strong> <strong>Inselschule</strong> <strong>Borkum</strong><br />

wechseln, nehmen an <strong>der</strong> gymnasialen För<strong>der</strong>ung teil.<br />

2. Teilnahmebedingungen<br />

2.1 Die Klassenkonferenz befindet auf <strong>der</strong> Zeugniskonferenz zu Beginn jedes Schulhalbjahres<br />

auf Vorschlag <strong>der</strong> Klassenlehrerin bzw. des Klassenlehrers über die<br />

weitere Teilnahme an <strong>der</strong> gymnasialen För<strong>der</strong>ung auf <strong>der</strong> Grundlage des Leistungsbildes<br />

jedes Einzelfalls. Diese Entscheidung ist unabhängig davon zu treffen,<br />

nach welcher <strong>der</strong> unter Punkt 1 genannten Voraussetzungen die Schülerin /<br />

<strong>der</strong> Schüler die Teilnahmeberechtigung erworben hat. Dadurch ist die Gleichbehandlung<br />

aller Schülerinnen und Schüler gewährleistet.<br />

2.2 Als Richtlinie für die Feststellung <strong>der</strong> weiteren Teilnahmeberechtigung an <strong>der</strong><br />

gymnasialen För<strong>der</strong>ung gilt als Minimalvoraussetzung das Notenprofil für den Erweiterten<br />

Sekundarabschluss I, <strong>der</strong> nach Klasse 10 Realschule zum Übergang in<br />

die Einführungsphase <strong>der</strong> gymnasialen Oberstufe berechtigt. Derzeit ist für das<br />

Erreichen des Erweiterten Sekundarabschlusses I in den Fächern Deutsch, Englisch<br />

und Mathematik ein Notenschnitt von genau 3,0 o<strong>der</strong> besser und in allen<br />

Fächern und Wahlpflichtkursen insgesamt ebenfalls ein Notenschnitt von 3,0 o<strong>der</strong><br />

besser erfor<strong>der</strong>lich.<br />

2.3 Erfüllt eine Schülerin o<strong>der</strong> ein Schüler gemäß Beschluss <strong>der</strong> Klassenkonferenz<br />

die in Punkt 2.2 genannten Voraussetzungen nicht, so wird für diesen jeweiligen<br />

Einzelfall die beson<strong>der</strong>e gymnasiale För<strong>der</strong>ung für das folgende Schulhalbjahr<br />

beendet. (Stand: 13.06.07)

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