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EQUAL-Partnerschaft „Keine Behinderungen trotz Behinderung“<br />

Konzepte und Instrumente der Qualitätssicherung im Übergang Schule – Beruf - <strong>BAG</strong> <strong>UB</strong> 2002-2005<br />

das jeweilige Leistungsziel beziehen, bestimmen. Die Strukturqualität umfasst, wie erwähnt,<br />

die erforderlichen Rahmenbedingungen unter denen die Bereitstellung einer Dienstleistung<br />

erfolgt. Die Bestimmung der Strukturqualität kann, wie im vorliegenden Ansatz, den einzelnen<br />

Qualitätsstandards zugeordnet werden oder übergreifend für die gesamte Dienstleistung<br />

erfolgen. Hierbei kann insbesondere bei bereits bestehenden Qualitätssicherungssystemen auf<br />

vorhandene Unterlagen zurückgegriffen werden. Die Entwicklung der Standards erfolgt anhand<br />

eines erprobten und strukturierten Leitfragenkatalogs.<br />

Der Begriff ‚Leistungsziel‘ wurde gewählt, um deutlich zu machen, dass es sich dabei um<br />

Zielsetzungen innerhalb eines Dienstleistungsprozesses handelt und diese damit gegenüber<br />

fallbezogenen Zielbestimmungen - z.B. im Rahmen der Erstellung eines Integrationsplans -<br />

abzugrenzen.<br />

‚Handlungsleitlinien‘ beschreiben die konkreten Vorgehens- bzw. Arbeitsweisen, die zur Erreichung<br />

eines Leistungszieles dienen. Sie sollten so formuliert sein, dass sie<br />

� auf der einen Seite genügend konkret sind, um die Integrationsarbeit anleiten und eine<br />

relevante Strukturierungs- und Arbeitshilfe für die MitarbeiterInnen darstellen zu können,<br />

� auf der anderen Seite allgemein genug sein, um die notwendige Flexibilität in der fallbezogenen<br />

Ausgestaltung der Arbeitsprozesse zu gewährleisten.<br />

Die Frage des richtigen Grades der Ausdifferenzierung von Handlungsleitlinien erfordert<br />

letztlich etwas Übung und ist auch von den Arbeitsgewohnheiten und -bedürfnissen der jeweiligen<br />

MitarbeiterInnen abhängig.<br />

‚Verfahren zur Überprüfung der Zielerreichung‘ legen fest, woran das Erreichen der verfolgten<br />

Leistungsziele (und damit der Erfolg) zu erkennen ist. Oftmals wird dieser Aspekt in der<br />

Praxis mehr intuitiv erfasst und weniger systematisch untersucht und dokumentiert. Dies hat<br />

zur Folge, dass Dritten - z.B. dem Auftraggeber bzw. Leistungsträger - vor allem qualitative<br />

Ergebnisse der Arbeit häufig nur schwer zu vermitteln sind. Aber auch für sich selbst und im<br />

eigenen Team sind die (Zwischen-) Resultate der Integrationsarbeit dadurch selten direkt<br />

fassbar. Erfolge lassen sich somit nicht adäquat darstellen, und bei unzureichender Zielerreichung<br />

können notwendige Veränderungen bzw. Verbesserungen kaum erkannt oder nicht<br />

schnell genug umgesetzt werden. Gängige Verfahren zur Überprüfung der Zielerreichung sind<br />

das systematische Einholen von Rückmeldungen der am Integrationsprozess beteiligten<br />

Gruppen (z.B. Zufriedenheit von NutzerInnen und Betrieben), die Bestimmung von Indikatoren<br />

für eine Zielerreichung (z.B. die Weiterbeschäftigung des Nutzers bzw. der Nutzerin oder<br />

dessen bzw. deren Arbeitszufriedenheit im Anschluss an eine Krisenintervention) sowie der<br />

Einsatz von Checklisten (häufig zur Prozesskontrolle, d.h. zur Überprüfung des Arbeitsablaufes<br />

eingesetzt). Damit ist es möglich neben quantitativen Ergebnissen, wie Vermittlungszahlen,<br />

auch qualitative Erfolge der Arbeit darzustellen.<br />

QUALITÄTSPRÜFUNG UND QUALITÄTSVERBESSERUNG - AUDIT<br />

Nach der Entwicklung der Qualitätsstandards ‚Vernetzung‘ wurden die Standards zur Sicherung<br />

ihrer nachhaltigen Wirkung in das bestehende Qualitätssicherungssystem des Trägers<br />

(soweit vorhanden) integriert. Unabhängig davon, ob innerhalb eines Trägers bereits Qualitätssicherungssysteme<br />

bestehen oder noch zu entwickeln sind, hat es sich bewährt, i.d.R. jährliche<br />

Bewertungen der Dienstleistungen durchzuführen. Mit Hilfe solcher ‚Auditverfahren‘<br />

sollen die Arbeitsprozesse, -strukturen und –ergebnisse, aber auch die Qualitätsinstrumente,<br />

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