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EQUAL-Partnerschaft „Keine Behinderungen trotz Behinderung“<br />
Konzepte und Instrumente der Qualitätssicherung im Übergang Schule – Beruf - <strong>BAG</strong> <strong>UB</strong> 2002-2005<br />
das jeweilige Leistungsziel beziehen, bestimmen. Die Strukturqualität umfasst, wie erwähnt,<br />
die erforderlichen Rahmenbedingungen unter denen die Bereitstellung einer Dienstleistung<br />
erfolgt. Die Bestimmung der Strukturqualität kann, wie im vorliegenden Ansatz, den einzelnen<br />
Qualitätsstandards zugeordnet werden oder übergreifend für die gesamte Dienstleistung<br />
erfolgen. Hierbei kann insbesondere bei bereits bestehenden Qualitätssicherungssystemen auf<br />
vorhandene Unterlagen zurückgegriffen werden. Die Entwicklung der Standards erfolgt anhand<br />
eines erprobten und strukturierten Leitfragenkatalogs.<br />
Der Begriff ‚Leistungsziel‘ wurde gewählt, um deutlich zu machen, dass es sich dabei um<br />
Zielsetzungen innerhalb eines Dienstleistungsprozesses handelt und diese damit gegenüber<br />
fallbezogenen Zielbestimmungen - z.B. im Rahmen der Erstellung eines Integrationsplans -<br />
abzugrenzen.<br />
‚Handlungsleitlinien‘ beschreiben die konkreten Vorgehens- bzw. Arbeitsweisen, die zur Erreichung<br />
eines Leistungszieles dienen. Sie sollten so formuliert sein, dass sie<br />
� auf der einen Seite genügend konkret sind, um die Integrationsarbeit anleiten und eine<br />
relevante Strukturierungs- und Arbeitshilfe für die MitarbeiterInnen darstellen zu können,<br />
� auf der anderen Seite allgemein genug sein, um die notwendige Flexibilität in der fallbezogenen<br />
Ausgestaltung der Arbeitsprozesse zu gewährleisten.<br />
Die Frage des richtigen Grades der Ausdifferenzierung von Handlungsleitlinien erfordert<br />
letztlich etwas Übung und ist auch von den Arbeitsgewohnheiten und -bedürfnissen der jeweiligen<br />
MitarbeiterInnen abhängig.<br />
‚Verfahren zur Überprüfung der Zielerreichung‘ legen fest, woran das Erreichen der verfolgten<br />
Leistungsziele (und damit der Erfolg) zu erkennen ist. Oftmals wird dieser Aspekt in der<br />
Praxis mehr intuitiv erfasst und weniger systematisch untersucht und dokumentiert. Dies hat<br />
zur Folge, dass Dritten - z.B. dem Auftraggeber bzw. Leistungsträger - vor allem qualitative<br />
Ergebnisse der Arbeit häufig nur schwer zu vermitteln sind. Aber auch für sich selbst und im<br />
eigenen Team sind die (Zwischen-) Resultate der Integrationsarbeit dadurch selten direkt<br />
fassbar. Erfolge lassen sich somit nicht adäquat darstellen, und bei unzureichender Zielerreichung<br />
können notwendige Veränderungen bzw. Verbesserungen kaum erkannt oder nicht<br />
schnell genug umgesetzt werden. Gängige Verfahren zur Überprüfung der Zielerreichung sind<br />
das systematische Einholen von Rückmeldungen der am Integrationsprozess beteiligten<br />
Gruppen (z.B. Zufriedenheit von NutzerInnen und Betrieben), die Bestimmung von Indikatoren<br />
für eine Zielerreichung (z.B. die Weiterbeschäftigung des Nutzers bzw. der Nutzerin oder<br />
dessen bzw. deren Arbeitszufriedenheit im Anschluss an eine Krisenintervention) sowie der<br />
Einsatz von Checklisten (häufig zur Prozesskontrolle, d.h. zur Überprüfung des Arbeitsablaufes<br />
eingesetzt). Damit ist es möglich neben quantitativen Ergebnissen, wie Vermittlungszahlen,<br />
auch qualitative Erfolge der Arbeit darzustellen.<br />
QUALITÄTSPRÜFUNG UND QUALITÄTSVERBESSERUNG - AUDIT<br />
Nach der Entwicklung der Qualitätsstandards ‚Vernetzung‘ wurden die Standards zur Sicherung<br />
ihrer nachhaltigen Wirkung in das bestehende Qualitätssicherungssystem des Trägers<br />
(soweit vorhanden) integriert. Unabhängig davon, ob innerhalb eines Trägers bereits Qualitätssicherungssysteme<br />
bestehen oder noch zu entwickeln sind, hat es sich bewährt, i.d.R. jährliche<br />
Bewertungen der Dienstleistungen durchzuführen. Mit Hilfe solcher ‚Auditverfahren‘<br />
sollen die Arbeitsprozesse, -strukturen und –ergebnisse, aber auch die Qualitätsinstrumente,<br />
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